In unserem Mietvertrag sind wir als Mieter zur jährlichen Wartung der Therme verpflichtet.

"Thermen sind einmal jährlich von einer Fachfirma zu warten. Der Mieter trägt die jährlich entstehenden Wartungskosten bis zu 85,00 Euro"

Soweit so gut, von uns auch durchgeführt. Nun hat die Wartung jedoch 105,- Euro gekostet. Bei den Kleinreperaturen sind die Kosten oberhalb des im Mietvertrag festgelegten Höchstsatzes voll vom Vermieter zu tragen.

Gilt das auch für Wartungskosten? D.h. können wir den gesamten Betrag vom Vermieter zurückfordern? Der Vermieter bot auf meine Anfrage an, die Differenz von 105,- zu 85,- zu erstatten.