Arbeitsunfall, gekündigt, wer zahlt?

Hallo zusammen, eine wenig aussagekräftige Überschrift, aber ich wusste nicht wie ich all die offenen Fragen in einem verfasse.

So, ich hatte unter Tage (Bergwerk) einen Arbeitsunfall, mein Finger ist gebrochen. War auch dann sofort beim Werksarzt, der den Bericht für´s Krankenhaus geschrieben und es im Verbandsbuch eingetragen hat. Unfalldatum: 06.08.2013.. Am nächsten morgen habe ich den AG (Leihfirma) von dem Arbeitsunfall berichtet, der mich dann am nächsten Tag gekündigt hat. Da ich mich noch in der Probezeit befand, wurde ich fristgemäß, zum 14.08.2013, gekündigt. War auch nach Kündigungseingang sofort beim Arbeitsamt und bekam den Antrag zur Weiterbewilligung (Hartz IV).

So weit so gut, der Antrag wurde eingereicht, sowie die Durchschrift des Krankenscheins bei der Krankenversicherung.
Pünktlich zum 15.08.2013 (1.Tag der Arbeitslosigkeit), bekam ich dann meinen Krankenschein von der Krankenversicherung zurückgeschickt, mit der Anmerkung, dass ich bei der Krankenversicherung nicht mehr Mitglied bin.

Bis dato habe ich noch keinen Bescheid von der Arbeitsagentur und morgen, den 17.09.2013, bin ich nun genau seit 6 Wochen krankgeschrieben.

Letzte Woche bekam ich meinen Lohn für den Monat August, dieser wurde bis zum 14.08.2013 berechnet.

Nun meine Fragen: 1- Erhalte ich ab dem 15.08.2013, eine Lohnfortzahlung seitens der Berufsgenossenschaft? 2- Werde wohl noch weitere 2 Wochen krankgeschrieben, da der Fingerbruch nicht verheilt ist. Welche Leistungen sind dann nach 6 Wochen Krankheit zu erwarten? Und welcher Träger übernimmt das? 3- Ab wann tritt das Arbeitsamt in Kraft, bzw. habe ich ab dem 15.08.2013, Leistungsansprüche zu erwarten?

Werde auch gleich zur Krankenkasse fahren, um zu fragen, ob das Arbeitsamt die Unterlagen eingereicht hat und nun wieder Versicherungsschutz besteht.

Danke euch schonmal im Voraus für eure Antworten!..

Kündigung, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung, Krankenkasse
Ferienjob nach Abi - Abgaben/Steuern (Krankenkasse) wenn ich ein FSJ beginne

Hallo,

nachdem ich lange über Google nach Antworten zu meinem Problem gesucht und nichts gefunden habe, suche ich nun hier um Rat.

Folgendes Problem: Ich habe nach dem Abi (2013) einen Ferienjob gemacht für 45 Arbeitstage. Nun wurden mir neben Steuern, die man sich ja am Ende vom Jahr durch eine Steuererklärung wieder holen kann, auch Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherungsbeiträge abgezogen. Des Weiteren bekam ich von der Krankenkasse bei der ich familienversichert bin einen Brief, dass ich nun eigenständig versichert sei. Zu dem Zeitpunkt als die Firma abgerechnet und entschieden hat, dass ich die Beiträge zahlen muss, hatte ich noch keine Bescheinigung für mein FSJ (freiwilliges soziales Jahr).

Bekomme ich von der Krankenkasse/Arbeitgeber die eingezahlten Beiträge zurück bzw. macht mein Ferienjob-Arbeitgeber eine neue, richtige Abrechnung, wenn ich nun nachweißen kann, dass ich ein FSJ im Oktober diesen Jahres beginnen werde? Es geht dabei um wirklich viel Geld Sad Alleine die Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung belaufen sich auf über 600€ Sad

Ich danke euch schonmal für eure Hilfe.

Lg Mira

PS.: Ich weiß, dass man in der Familienversicherung bleibt, wenn man nach dem Ferienjob ein Studium beginnt. Ob das auch zutrifft, wenn man danach ein FSJ macht weiß ich allerdings nicht.

Steuern, Studium, Krankenversicherung, Abrechnung, Bundesfreiwilligendienst, Ferienjob, Freiwilliges Soziales Jahr, Gehaltsabrechnung, Geringfügige Beschäftigung, Krankenkasse, soziales jahr, Sozialversicherung, abzuege, Kurzfristige Beschäftigung
Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
Muss die Haushaltshilfe (Krankenkasse zahlt einen Teil) Steuern zahlen?

hallo! meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert).

Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen? Sie bekommt 8 Euro /St. von mir.

Wie ich verstanden habe, muss ICH keine Steuern bezahlen (§ 3 EStG ... "Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei" - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.

STIMMTS? Was ist aber mit der Studentin??? Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.

Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wahrscheinlich ja?

Muss ich mit ihr einen Vertrag haben? Was muss ich alles beachten/tun? Gibt es eine Höchstgrenze (pro Monat oder pro Stunde), die für die Studentin steuerfrei wäre - und die sie nicht angeben müsste?

Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.

PS. Bitte um keine Antworten, wie "ich weiß es auch nicht:-)) ....

Steuern, Arbeitsrecht, Haushaltshilfe, Vertrag, Finanzamt, Krankenkasse, Steuerrecht, Student, Vertragsrecht
Arbeitgeber meldet mich nach über einem Jahr rückwirkend bei der Krankenkasse ab

Guten Morgen,

ich habe folgenes Problem. Mein Ex-Arbeitgeber hat mich zum 15.07.2012 gekündigt. Ich war Vollzeit beschäftigt also auch Krankenversichert. Nun ist es aber so gewesen, dass mich der Ex-Chef nie bei der Krankenversicherung abgemeldet hat, d.h ich konnte mich nie selbst versichern bzw, in die Familienversicherung meiner Eltern aufgenommen werden, da mir die Krankenkasse gesagt hat, dass er mich immer noch nicht abgemeldet hat. Ich habe ihn immer wieder drauf angesprochen, ob er mich nun endlich abgemeldet hätte und ob ich sowas wie eine Abmelde Bestätigung bekommen könnte, dass ich mich nun endlich normal versichern könne. Er versicherte mir, ich sei abgemeldet. Krankenkasse sagte das Gegenteil.

Jetzt war ich vom 05.06 - 07.06.13 im Krankenhaus, komme nach Hause und bekomme am 13.06 einen Brief vom Krankenhaus,dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt weil ich seit dem 31.08.12 nicht mehr über den Arbeitgeber versichert bin, und möchte von mir nun die Krankenhauskosten erstattet haben.

Dann habe ich gerade mit der Krankenkasse telefoniert, und die sagte mir, dass mich mein Ex-Chef erst am 10.06.2013 rückwirkend für 1 Jahr von der Krankenkasse abgemeldet hat. Aber das ist doch nicht mein Problem bzw. meine Aufgabe mich darum zu kümmern,dass mich mein Arbeitgeber abmeldet ??

Vielleicht hat da jemand einen Ratschlag für mich bzw. Erfahrung mit sowas gemacht.

Vielen Dank saki0612

Arbeitgeber, Krankenkasse
Familienversicherungpflicht - Ehefrau Erwerbsminderungsrentnerin / Ehemann sv-pflichtiger AN

Hallo, Meine Frau ist (seit einigen Jahren) dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert. Sie bezieht eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und ist bei der AOK krankenversichert. Ich bin sozialversicherungspflichtig beschäftigt und KKH versichert. Ergo zahlen wir beide Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben ein gemeinsames Kind, welches über meine Frau familienversichert ist. Bis zum Eintreten der Erwerbsminderung bei meiner Frau waren wir beide sv-pflichtig beschäftige Arbeitnehmer. Nach mißlungener Selbstständigkeit meinerseits, wechselte ich bei Wiederaufnahme einer sv-pflichtigen Tätigkeit zur KKH. Nun haben wir - genauergesagt meine Frau - seitens der AOK einen Fragebogen zur Feststellung der Familienversicherung erhalten. Insgesamt kassiert faktisch jetzt die GKV zum einen die Beiträge meiner Frau (wird ja von der GRV bezahlt) und die meinigen Beiträge auf Grund meiner Arbeitstätigkeit als Abhängigbeschäftigter. Unsere Einkommenssituation gesamt ist natürlich sehr weit unterhalb irgendwelcher Beitragsbemessungsgrenzen. Soweit ich recherchieren konnte ist meine Frau verpflichtet den Fragebogen auszufüllen (Mitwirkungspflicht). Nun die eigentlichen Fragen: - Kann und darf die Situation so bleiben wie sie ist? - Welche Rechtsfolgen wären möglich, wenn wir nichts unternehmen? - Wenn wir familienversichert wären, würde dies die Zahlungspflicht meiner Frau als dann Familienversichterte außer Kraft setzen und würde sich dies auf die Rentenhöhe auswirken? - Da m.E. beide sv-relevanten Umstände (Rente und sv-pflichtige Beschäftigung) genügen, um ein Versicherungsverhältnis in der GKV zu begründen sehe ich keine Pflicht zur Familienversicherung - ist diese Einschätzung richtig und an wen kann ich mich wenden, der neutral hierzu entsprechende Antworten liefern kann. Sehr komplex, sehr speziell, aber vielleicht kann da jemand ja was zu sagen... Vielen Dank hierfür Der Thorsten

Erwerbsminderungsrente, Familienversicherung, Krankenkasse, Sozialversicherungsrecht
Krankenkasse lehnt Rettungswagen Kostenübernahme ab: Patient verstarb vor Ort

Vor Kurzem hatten wir folgenden Notfall: mein Vater brach Ostern (Feiertag) Zuhause zusammen. Da er schwer krank war, ich mich mit dem behandelnden Krankenhaus kurzgeschlossen hatte, sollte er unbedingt sofort ins Krankenhaus gebracht werden. Selber hätten wir ihn nicht mehr transportieren können, da er bewegungsunfähig war. Das Krankenhaus riet zum RTW.

Also rief ich die Rettungsleitstelle an und man schickte uns einen RTW. Die Sanitäter kamen gleich mit Ausrüstung zur Wiederbelebung, was gut war, denn mein Vater hatte just einen Herzstillstand. Sofort wurden die Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet und zusätzlich ein Notarzt angefordert. Leider konnte nach 1 Stunde des Wiederbelebens nur noch der Tod festgestellt werden. Als wenn das alles nicht so schlimm genug gewesen wäre, kam jetzt nach 2 Monaten eine Rechnung des Rettungsdienstes des Kreises über € 586,00 für die Leerfahrt des Rettungswagens. Begründung: aufgrund der Leerfahrt hätte die Techniker Krankenkasse die Übernahme der Kosten abgelehnt. Leider entstand die Leerfahrt ja erst aufgrund der Tatsache, daß mein Vater nach Eintreffen des RTW verstarb. Wir haben den RTW ja nicht aus Jux und Dollerei gerufen, sondern weil es ein echter Notfall war.

Ist das rechtens, müssen wir jetzt selber zahlen? Notarzt und Rettungshelfer versicherten uns noch vor Ort, daß überhaupt keine Kosten entstehen würden. Was kann man jetzt tun? Einspruch bei der Krankenkasse? Wer hat Ähnliches erlebt?

Notfall, Kostenübernahme, Krankenkasse
Krankenkasse fordert Beiträge nach. Falsche Angaben zur Sozialversicherung. Wer muss zahlen?

Hallo Leute!

Ich bin in eine merkwürdige Situation geraten:

Ich habe Anfang 2012 einen Werkstudentenvertrag bei einem Unternehmen unterzeichnet und alle Randbedingungen für die Versicherungsvorteile Studierender erfüllt (Immatrikulationsbesch. immer abgegeben, nie über 20h/Woche gearbeitet usw.).

Mein Arbeitgeber hat mich jedoch nun, über ein Jahr später, nachträglich bei meiner Krankenkasse als Werkstudent gemeldet. Meine monatlich abgezogenen SV-Beiträge (KV, PV, AV) wurden mir seitens des Arbeitgebers für diesen Zeitraume erstattet. Für den betreffenden Zeitraum hat der Arbeitgeber mich also in erster Instanz als "normalen" Arbeitnehmer gemeldet und auch abgerechnet und im Nachhinein alles wieder verändert.

Da jedoch mein monatliches Einkommen recht niedrig war (jedoch stets über 450€), entstand nun jedoch eine Nachzahlungsforderung meiner KK zu der studentischen Versicherung in Höhe von ca. 500€ seit Beginn der Werkstudentenbeschäftigung.

Ich bin natürlich kein Lohnbuchhalter und hab das nicht kommen sehen.

Ist der Arbeitgeber aufgrund dieser "Falschmeldung" (man verzeihe mir diesen Begriff, bin eben nicht vom Fach) in irgendeinem Maße zu belangen / zu belasten, was die Nachzahlungsaufforderung seitens meiner Krankenkasse betrifft?

Bin für jeden Rat dankbar - habe zu diesem Problem bisher auch leider nirgends eine Antwort finden können :-(

Krankenkasse, Nachzahlung, Sozialversicherung, Student, Meldung
Neue Therapie in Sperrzeit beginnen

Hallo!

Um kurz auszuholen, hier die Vorgeschichte:

Ich habe im April 2011 eine Therapie angefangen, u. a. wegen selbstverletzendem Verhalten etc. Daraufhin bekam ich auch 25 Stunden von der Krankenkasse genehmigt. In dieser Therapie kam es mehrmals aufgrund der vielen Patienten, die mein Therapeut hatte, zu großen Abständen zwischen den Termin. Am Anfang waren es manchmal 3 bis 4 Wochen, manchmal auch fünf. Irgendwann bekam ich wöchentlich einen und dann fing es wieder an, dass es öfter Abstände von zwei Wochen gab und zwischendurch auch mal vier Wochen. Als ich meinen Therapeut drauf ansprach, meinte er, es läge daran, dass er den Antrag auf weitere Stunden noch nicht abgeschickt, bzw. geschrieben hatte. Das war nicht meine Schuld, aber ich musste drunterleiden und irgendwann sah ich auch, dass die Therapie so keinen Sinn mehr macht; ich war auch im Zweifel, ob die Therapiemethode für mich passend ist, aber der Therapeut konnte mir darauf auch keine konkrete Antwort geben. Ich habe dann mit ihm abgesprochen, dass ich mich über andere Methoden, etwa Tiefenpsychologie informiere (seine Methode ging mehr oder weniger in Richtung Verhaltenstherapie) und mir dann evtl. einen neuen Therapeuten suche. Was er mir nicht sagte, war, dass ich nach "Beendigung" unserer Therapie eine Sperrzeit von zwei Jahren habe. Ich habe mir das inzwischen von der Krankenkasse bestätigen lassen. Die meinten nur, dass mein Therapeut soviel wie möglich schriftlich einreichen müsste, damit ich ohne diese Sperrzeit eine neue Therapie anfangen kann. Nun weiß ich aber, dass mein Therapeut eher schreibfaul ist und inzwischen hat sich meine Lage auch nicht gerade verbessert. Ich hatte im November 2012 meine letzte Sitzung bei ihm (die letzte Stunde, die ihm von der Krankenkasse bezahlt wurde, war im Februar 2012! Das muss man sich mal vorstellen!).

Meine Situation ist jetzt so, dass ich wieder öfter selbstverletztendes Verhalten an den Tag lege und manchmal denke ich, dass ich einfach (das klingt saublöd!) einen Selbstmordversuch machen sollte, damit mir irgendjemand hilft.

Ich komme nun zu der konkreten Frage: Reicht es nicht, dass ich einen Brief an die Krankenkasse schreibe, mit eben diesen Dingen (sprich: Wie es mir aktuell geht psychisch) und müssen sie mir dann nicht eine neue Therapie auch ohne Sperrzeit genehmigen?

Welche anderen Möglichkeiten habe ich, um diese Sperrzeit zu verkürzen, wenn ich auf meinen alten Therapeuten nicht hoffen kann? Ein Bekannter von mir meinte, ich solle zu einem Neurologen gehen, der mir dann die Notwendigkeit bescheinigt, aber irgendwie fehlt mir da der Zusammenhang, warum der Neurologe für sowas zuständig sein sollte. Hm ...

Freue mich über Antworten!

Therapie, Krankenkasse, Neurologe, Neurologie, Psychotherapie, Sperrzeit

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