Hallo Leute!

Ich bin in eine merkwürdige Situation geraten:

Ich habe Anfang 2012 einen Werkstudentenvertrag bei einem Unternehmen unterzeichnet und alle Randbedingungen für die Versicherungsvorteile Studierender erfüllt (Immatrikulationsbesch. immer abgegeben, nie über 20h/Woche gearbeitet usw.).

Mein Arbeitgeber hat mich jedoch nun, über ein Jahr später, nachträglich bei meiner Krankenkasse als Werkstudent gemeldet. Meine monatlich abgezogenen SV-Beiträge (KV, PV, AV) wurden mir seitens des Arbeitgebers für diesen Zeitraume erstattet. Für den betreffenden Zeitraum hat der Arbeitgeber mich also in erster Instanz als "normalen" Arbeitnehmer gemeldet und auch abgerechnet und im Nachhinein alles wieder verändert.

Da jedoch mein monatliches Einkommen recht niedrig war (jedoch stets über 450€), entstand nun jedoch eine Nachzahlungsforderung meiner KK zu der studentischen Versicherung in Höhe von ca. 500€ seit Beginn der Werkstudentenbeschäftigung.

Ich bin natürlich kein Lohnbuchhalter und hab das nicht kommen sehen.

Ist der Arbeitgeber aufgrund dieser "Falschmeldung" (man verzeihe mir diesen Begriff, bin eben nicht vom Fach) in irgendeinem Maße zu belangen / zu belasten, was die Nachzahlungsaufforderung seitens meiner Krankenkasse betrifft?

Bin für jeden Rat dankbar - habe zu diesem Problem bisher auch leider nirgends eine Antwort finden können :-(