Mein Mann musste den Augenarzt wechseln. Nun ist es so, dass er beim alten Augenarzt die Augeninnendruckprüfung nicht zahlen mussten, weil seine Werte erhöht waren (23 RA/17 LA; 22RA /20 LA...) Leider wurde der alte volle Vorsorgepass damals einbehalten und auf dem neuen Pass stehen eben nur diese zwei Messungen.

Bei der Vorstellung beim neuen Augenarzt wurde ihm diese Messung in Rechnung gestellt, trotz Vorlage des Passes. Wir wohnen in Sachsen. Ist es so, wenn die Werte im Normbereich sind, sprich 17/17, dass man die Messung dann wieder bezahlen muss? Ich dachte immer, wenn man einmal erhöhte Werte hatte, dass die Messungen dann von der Krankenkasse gezahlt werden. Bei uns wäre das die AOK. Kennt sich damit jemand aus?