Ich habe mich verhoben auf der Arbeit. Und nun bekomme ich KG. Diese geht aber nicht über die GB. Was kann ich tun?

Vorweg ich bin 20 und in der Ausbildung zum KFZ- Mechatroniker

Ich habe mich am 22.07 Verhobenbei dem Heben einer Kardernwelle (Antriebswelle vom LKW). bin dann zu meinem Hausartzt dieser schrieb mich den rest der Woche Krank. Danach ist es nicht besser geworden.

Dann bin ich am 29.07. in die Unfallchirugie und die haben mich geröngt. und stellten folgendes befund fest.: Lumbago; Z.n. M. Scheuermann; Skoliose; Funktionsstörungen / Schmerzen durch M4199 Gelenkfunktionsstörung, Gelenkblockierung (auch ISG oder Kopfgelenke)

Nun habe ich Krankengymnastik verschieben bekommen. Allerdings ein ganz Normales Kassenrezept. kein BG Rezept.

Jetzt sagten sie mir Das das alles schon vorher gewesen sei und eine Verhebung auf arbeit kein Arbeitsunfall sei.

Die Dame sagte mir dann noch : Wenn ich mich auf de Arbeit verhebe und mein Rücken knacks macht ist das kein Arbeitsunfall und wird nicht über die BG abgewickelt. Wenn mir die Kardarnwelle in den Rücken fällt und es Knacks macht ist es ein Arbeitsunfall....

Das Verstehe ich so nicht..... Es ist doch Während der Arbeit passiert und ich hatte vorher keine Schmerzen. jetzt habe ich durchgehend Rückenschmerzen.

Mir geht es weniger darum diese ca.20Euro für die KG zu bezahlen sondern mehr darum wenn es folgeschäden gibt. Mal angenommen ich werde Arbeitsunfähig geht das nicht über die BG trotz das es auf der Arbeit passier ist.

Der Scheuermann kommt scheinbar aus der Kindheit aber was ist mit dem Verheben ?

Danke schon einmal

Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, BG, Krankenkasse, Sozialversicherung, Unfallversicherung
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