Folgendes Sachverhalt bei mir.

Ich hatte eine selbstständig Tätigkeit und über die gesetzliche Krankenversichert (AOK). Der Betrag wird immer am 15er auf die folgende Monat von meinen Konto abgebucht. Bis Januar 2013 hatte ich absolut kein Problem mit der Kasse. Am Ende Januar habe ich meine Gewerbe abgemeldet und Hartz 4 beantragen. Die Arge sagt zu mir, dass alle anfallende in Februar werden sie übernommen. So dass ich den Bankeinzug von der AOK am 15. Februar wiedergesprochen, daraufhin eine Mahnung von der Kasse bekommen. Ich habe den Mahnung zu dem Arge gebracht, jedoch habe ich keine Antwort, wollte auch hin um nachzufragen.

So bekommt ich plötzlich eine Pfändungs- und Überweisungsverfügung von der AOK, ingesamt in die Höh 264,17 Euro. Darauf hin hat die Sparkasse meinen Konto gesperrt und das Geld von der Konto abgebucht.

Meine Frage, ist das rechtliche OK? Ist der AOK Rheinland/Hamburg eine Vollstreckungsbehörde, die keine richterliche Gewalt benötig?