Ärzte verweigen Krankenhauseinweisung!

Hallo, mal eine Frage. Meine Ärzte verweigern eine Krankenhauseinweisung für eine stationäre Behandlung (chron. OSteomyelitis mit Fisteln, Kreuzbandriß, MRSA), obwohl der MdK (medinzische Dienst der Krankenkasse MdK) in 2 Gutachten festgestellt hat, daß es sich hierbei um eine akutstationäre Behandlung handelt - Leistungsanspruch erfüllt - Die Behandlung sollte in einer nichtwohnortnahen Klinik für septische Chirurgie durchgeführt und der Transport dorthin mit notärztlicher Begleitung. Grundlage hierfür ist eine Schmerzerkrankung (Morphin) sowie Angst mit Depressionen. Meine beh. Ärzte sagten daß es extrem wichtig ist, daß ich endlich in eine stationäre Behandlung (OP) komme. Jetzt ist es endlich soweit, daß ich eine geeignete Klinik gefunden habe, die die Behandlung übernimmt, und jetzt verweigern die Ärzte mir die KRankenhauseinweisung - Begr.: Die Krankenkasse ist zuständig - Die Krankenkasse sagt die Ärzte sind zuständig - Der Arzt sagt dann plötzlich die Ärztekammer oder MdK ist zuständig - diese Sagen die Krankenkasse ist zuständing und die Krankenkasse sagt wieder der Arzt ist zuständig . Ich habe den Ärzten die beiden MdK-Gutachten vorgelegt, wo mir die Ärzte dann sagten, "sobald ich eine Klinik habe, stellen Sie die Einweisung aus". Nun habe ich eine Klinik, und nun verweigern mir die Ärzte die Einweisung: Begr.: es ist wichtig, daß ich endlich in eine OP komme, so daß auch die Angststörung und Schmerzen weggehen. Aber mit Medikamente vollstopfen (Morphin, Doxepin, Citalopram) können die Ärzte. Ich glaube eber, daß diese eine stationäre Behandlung gezielt verhindern wollen. Das ist doch alles nurnoch Kindertheater und so absurd !!!!!!! Jeder schiebt die Verantwortung an den anderen, ohne das etwas passsiert, obwohl der MdK von "akutstationärer Behandlung" in seinen Gutachten spricht !!!! - Was kann ich tun ? ist das Verhalten der Ärzte schon unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB? Vielen Dank für Eure Antworten...

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Arzt, Krankenhaus, Krankenkasse, MDK
Arbeitgeber zahlt zu wenig Auszubildendengehalt.

Guten Abend Community,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit dem 01.08.2013 Auszubildender einer großen Elektronikhandelskette. Bis zum November hatte ich keinerlei Probleme mit meinem Arbeitgeber. Normalerweise bekomme ich ca. 550 Euro nett heraus. Davon gehen bereits 220 Euro monatlich an Fahrkosten (Monatticket für den Zug) "drauf".

Mein Dezembergehalt, also vom November auf Dezember, wurde mir in Höhe von 124 Euro ausgezahlt. Nachdem ich in der Buchhaltung nachgefragt habe was da los sei, wurde mir mitgeteilt, dass man mir ausversehen die Lohnsteuerklasse 6 eingetragen hätte (Das hat alle neuen Auszubildenen betroffen). Soweit so gut ich habe mir das Geld dann in Bar auszahlen lassen und alles war prima.

Diesen Monat hat jeder von uns das Gehalt bereits am 20ten Dezember erhalten (anstatt am 01.Jan.) und dieses mal habe ich 185 Euro Lohn bekommen. So langsam komme ich mir relativ veralbert vor da alle anderen Auszubildenen dieses mal den vollen Lohn erhalten haben.

Nun ist meine Frage wie kann ich dagegen vorgehen. Ich kann mir aktuell nicht mal die Zugfahrt zum AG leisten. Ich weis nicht ob es wichtig ist aber ich bin seit dem 03.Dezember aufgrund des carpaltunnelsyndrom´s krankgeschrieben ( hatte auch eine OP) und werden voraussichtlich Mitte Januar wieder arbeiten können.

Ich habe nun die Buchhaltung schriftlich (telefonisch geht leider keiner ran) auf den fehlenden Betrag aufmerksam gemacht.

Sollten die sich dieses mal, warum auch immer, quer stellen währe natürlich die Frage was ist dann zu tun. Abmahnen ? Oder direkt zur IHK bzw Arbeitsgericht. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust jetzt meinem AG jeden Monat wegen meinem Auszubildendengehalt hinterher zu laufen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße und schöne Festtage

Arbeit, Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Azubi, Krankenkasse, Lohn
Karpaltunnelsyndrom nach Kündigung! Hilfe!

Hallo ihr Lieben :) Ich hoffe heute kann mir einer helfen :) Ich war jetzt beim Neurologen und es steht fest ( ich habe den Befund ), das ich das Karpaltunnelsyndrom habe beidseitig. :( Rechts so schlimm das es nur noch durch Operation behebt werden kann. Links versuche ich es jetzt mit Schiene. Dass so etwas innerhalb von 6 Wochen kommt und so schlimm wird hätte ich selber nicht vermutet :( Naja ich hatte schon einmal eine Frage dazu gestellt. Ich habe vor dem Schei* meine Arbeit gekündigt weil ich nach Berlin ziehe. Dadurch das ich selbst gekündigt habe steht mir natürlich kein ALG zu. Aber wie schaut es jetzt aus ? Ich muss das so schnell wie möglich operieren lassen bzw. möchte ich das auch. Und da ich in der Gastro arbeite/arbeiten will, schätze ich mindestens vier Wochen Arbeitsausfall. Wo kann ich mich mit meinem Problem hinwenden? Die Krankheit ist unverschuldet. Im Gegenteil ich habe mich mit den blöden Lieferungen für meinen jetzigen Arbeitgeber anscheinend so abgerackert, und hab jetzt mit 20 Jahren dieses blöde Syndrom was extrem selten in dem Alter auftritt :( Mein Freund sagt auch immer ich arbeite zu viel, zu hart und zu gewissenhaft. Aber so bin ich nunmal und das habe ich jetz davon :( Ich bin wirklich sauer und verzweifelt :(

Ich hoffe wirklich sehr mir kann jemand sagen wo ich mich in diesem Fall hinwenden kann um vllt doch etwas Geld zu bekommen. Vielleicht muss ich dazu sagen das ich bis 31.12 bei der AOK versichert bin und ab 1.1 wieder bei meinen Eltern familenversichert.

Danke im Vorraus :)

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Krankenversicherung mit 24 (Studium abgebrochen)

Guten Tag liebe Community, Ich hab da eine dringende Frage zur Krankenversicherung als Ex Student! Und zwar habe ich mein Studium im September abgebrochen, war also bis zum 30. September 2013 noch Familienversichert. Seitdem bin ich nur in einem Minijob tätig, wo ich ca. 310€ im Monat verdiene. Am 14. Dezember 2013 werde ich 25 und ich habe es total versäumt mich bei der KK zu melden, da ich sonst eigentlich nie wirklich was mit denen zu tun hatte, ausser Bescheinigungen für die Uni oder Sonstiges zu holen. Nun zu meiner Frage (Achtung es könnte lang werden): Habe ich weiterhin Anspruch auf die Familienversicherung, wenn ich das Studium vor 25 Jahren abbreche, zwischen Abitur und Studium ein 9 Monate andauernder Zivildienst lag und sich dadurch das Studium verzögert hat? Im Internet lese ich nur Antworten dazu, wie es ist wenn man nach 25 Jahren dann noch Student ist. Dort bekommt man ja dann die 9 Monate des Zivildienstes angehängt, wenn man weiterhin studiert. Ist dies auch wer Fall, wenn man halt sein Studium abbricht und nur einen Minijob hat?!? Werde auf jeden Fall auch bei der Krankenkasse fragen, jedoch haben die heut schon zu. Habe zur Sicherheit auch heute nen Termin mit dem Arbeitsamt gehabt aber müsste dann ja vielleicht die Beiträge für Oktober und November nachzahlen :( Wenn ich jedoch die ganzen Unterlagen sehe die ich ausfüllen muss, dann Zahle ich doch lieber die Gebühren der KK als mich mit dem Jobcenter anzulegen...

Studium, Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Zivildienst
Privatversicherung fordert nachwirkend Risikozuschlag

Guten Morgen :)

Folgende Situation: Ungefähr im Winter 12/13 wurde mir (Student) von meiner damaligen gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt, dass sich mein Beitrag ab dem kommenden Semester von ca. 78€ auf etwa das Doppelte erhöhen wird. Bei meiner Recherche nach günstigeren Alternativen kam ich in Kontakt mit einem Versicherungsmakler, der mir für 125€ eine private KV (ohne Eigenanteil) anbot. Mit dem Papierkram natürlich nicht groß auseinandergesetzt. lediglich telefonisch die Frage nach OP´s oder stationären Krankenhausaufenthalten verneint, unterschrieben und fertig.

3-4 Jahre zuvor hatte ich allerdings einen "Unfall" im Fitness-Studio der starke Rückenschmerzen nach sich zog. Diese vergingen recht schnell, doch im Laufe der nächsten Monate atrophierte die rechte Oberschenkelmuskulatur (für mich) sichtbar und es setzte ein permanentes (vor allem im Sitzen auftretendes) Muskelzucken der ebenfalls rechten Oberschenkelmuskulatur ein. (Jegliches Sporttreiben war zu dieser Zeit problemlos machbar) 6 Monate später gab es ein erstes MRT: Befund: Protrusio bzw. Vorwölbung der Bandscheibe. Nichts wildes also und keine wirkliche Antwort auf das Zucken (was mich am meisten nervte) Nachdem sich auch innerhalb des nächstes Jahres dieses Zucken nicht verbesserte, bin ich doch noch ein weiteres Mal zu einem befreundeten Arzt gegangen, der mich an einen Neurologen überwies. Dieser veranlasste wieder ein MRT (diesmal ohne Befund) und auch eine Nervmessung ergab keine eindeutige Befundlage. --> Vermutung: Vorwölbung hat zu lange auf einen Nerv gedrückt, irreparabel geschädigt, feuert durchgehend. Ende. War ein Jahr später dann nochmal dort (wurde mir so empfohlen). Gleiches Ergebnis.

So weit so gut: Da ich keine sportlichen/körperlichen Einschränkungen hatte, habe ich es dabei belassen, Andere Menschen haben schlimmere Schicksale als einen zuckenden Oberschenkel. ;)

Ein knappes Jahr später folgte also der Wechsel der KV. Wie der Zufall es wollte schwärmte ein Freund 3 Monate später von einem Orthopäden.Olympia Arzt bliblablub.

Mein mir selbst gegebenes Versprechen: Ein allerletzter Versuch. Einmal drüber gucken lassen schadet nicht. Ich in die Sprechstunde, Orthopäde machte kurze Bewegungstests--> Angeblich Hüfte nicht okay. Röntgen: Verdacht auf Cam-Impingement. Evtl auch das Auslösen des Zuckens. --> MRT. Ich abgelehnt, weil ich keine Lust mehr auf das Ärztegerenne hatte. Orthopäde blieb eisern.

MRT bestätigt Befund. --> Krankengymnastik. Kosten insgesamt 1000€.

KV fordert jetzt 500€ Nachzahlung von mir plus 50€ extra pro Monat.(Risikozuschlag) Begründung: "Sie wurden im ersten und zweiten Quartal 2012 wegen Rücken- und Wirbelsäulenbeschwerden untersucht und behandelt"

Frage: Muss ich die zahlen oder hab ich ne Chance da drumrumzukommen?!

Sorry für die Länge des Textes und Danke an die, die es trotzdem lesen! ;)

Grüße!

Ferse, Krankenversicherung, Fersensporn, Fußschmerzen, Krankenkasse, Orthopäde, private Krankenversicherung, Sportverletzung, Sprunggelenk
Weiter krank nach Ablehnung der Wiedereingliederung?

Hallo :-) Ich bin seit Februar krank geschrieben wegen Fibromyalgie, Morbus Crohn und depressiver Phase und war bereits in psychosomatischer Reha. Dort wurde ich frühzeitig entlassen, da ich mir eine Plantarfasziitis im rechten Fuß zugezogen habe. Da es mir psychisch jedoch momentan besser geht, hatte ich eine Wiedereingliederung angestrebt (Sachbearbeiterin in einem Industrieunternehmen mit überwiegend sitzender Tätigkeit). Diese wurde mir vom Arbeitgeber jedoch verweigert, da mein Platz bereits besetzt sei und ich aufgrund häufiger Fehlzeiten sowieso nicht mehr für die Firma tragbar sei. Ich habe eine 50%ige Schwerbehinderung. Mein Chef hat mir nun ans Herz gelegt, über eine Auflösung des Arbeitsvertrags nachzudenken. Ich habe mich bereits von einem befreundeten Anwalt beraten lassen und er wird meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich mich darauf keinesfalls einlassen werde und er mich schon kündigen müsste (was er sicher auch machen wird, da er mir zu verstehen gab, dass er mich loswerden will).o

Nun meine eigentliche Fragen: - kann ich mich nun weiter krank schreiben lassen, ohne dass mir der Arbeitgeber oder die Krankenkasse einen Strick daraus drehen können? - wenn mein Arbeitgeber mich kündigt, kann er dann mein weiteres krank sein als Grund für die Ablehnung der Wiedereingliederung nennen?

Wie verhalte ich mich richtig?????

Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsunfähigkeit, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankengeld, Krankenkasse, Schwerbehinderung
War ich als Arbeitslose gesetzlich nachversichert oder habe ich nun eine Versicherungslücke?

Nach meinem Referendariat hatte ich zunächst für ein paar Monate eine Stelle als angellte Lehrerin. Ich wechselte von der PKV Debeka in eine gesetzliche Krankenversicherung. Von meinem Berater von der PKV Debeka wurde mir empfohlen mich über die BKK Debeka zu versichern: So sei ein fließender Übergang von gesetzlicher in die Privatversicherung zurück leicht möglich. Meinen Status bei der Privaten ließ ich "einfrieren".

Über die Sommerferien war ich - wie so viele Lehrer - arbeitslos. Da während des Referendariats nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, musste ich für den Juli Harz 4 beantragen. Für den Monat August erhielt ich keine Leistung, da ich einen Vorschuss auf den September ausgezahlt bekam und die ARGE durch das Zuflussprinzip nicht das tatsächliche Gehalt berücksichtigt, sondern auf das Konto eingehende Zahlungen. Um die Krankenversicherung brauche ich mir keine Sorgen zu machen, durch die Nachversicherungspflicht sei ich automatisch weiter versichert, so hieß es von Seiten der ARGE.

Ich hatte die BKK mittlerweile gekündigt um wieder über die PKV Debeka versichert zu sein. Zunächst auch kein Problem, nur eine "kleine Formalie", so der Bearbeiter. Als ich im September immer noch keine Kündigungsbestätigung und auch keine Versicherungsbestätigung der PKV erhielt, rief ich im Servicebüro an und erfuhr, dass ich ruhig zum Arzt gehen könne, ich sei bereits privat versichert, es dauere nur ein wenig mit dem Schriftlichen.

Nun erhielt ich gestern (17.10) einen Anruf mit der Mitteilung, es gäbe Probleme. Durch die nicht versicherten Wochen im August sei eine Versicherungslücke entstanden. Die Aussage der ARGE von der Nachversicherungspflicht sei so nicht richtig. Ich müsse mich nun rückwirkend privatversichern (ca. 500 Euro). Oder aber über die BKK rückwirkend versichern, aber dann hätte ich wieder Kündigungszeiten zu beachten und käme erst nach zwei Monaten in die Privatversicherung. Hierbei wären die Kosten für mich außerdem höher als 500 Euro.

Ärgerlich ist auch, dass ich so spät benachrichtigt wurde, denn für den September hätte ich Anspruch auf Harz 4 gehabt, weil ich in diesem Monat de facto wenig Geld ausgezahlt bekommen habe. Auch hätte ich dann bereits vorher die gesetzliche Versicherung kündigen können. Der zuständige Sachbearbeiter hätte wohl Urlaub gehabt.

Was mich vor allem ärgert ist, dass ich ja gerade deshalb in die BKK Debeka gewechselt bin, weil da so ein Übergang angeblich so leicht ermöglicht würde. Der Sachbearbeiter der BKK Debeka meinte dazu nur, da sei ich wohl falsch beraten worden, die BKK und die PKV Debeka hätten nichts miteinander zu tun, außer dass sie im selben Hause seien. Auch wäre es ihm nicht möglich, bezüglich der Kündigungszeit kulant zu sein, denn dann würde er gegen das Gesetz verstoßen.

Wer hat denn nun wirklich Recht? Und muss ich mich über die Privatkasse rückwirkend versichern oder war ich über meine Arbeitslosigkeit gesetzlich nachversichert und es gibt keine Versicherungslücke?

Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Jobcenter, Krankenkasse, private Krankenversicherung
kann die rentenversicherung eine berufliche reha anordnen wenn eine medizinische beantragt wird?

hallo,

meine krankenkasse hat mich aufgefordert einen antrag auf reha bei der rentenversicherung zustellen da nach ihrer einschätzung meine erwerbsfähigkeit gefährdet ist.

der antrag bietet die option eine medizinische oder auch eine berufliche reha zubeantragen. sowie stationär oder ganztägig ambulant.

meine fragen lauten nun:

1.) kann die rentenkasse eine berufliche reha anordnen wenn ich eine medizinische reha beantrage falls sie dies angemessener hält? ist dies üblich?

2.) kann eine stationäre reha angeordnet werden wenn ich eine ambulante reha beantrage?

hintergrund ist, dass ich wohl in meinem erlernten beruf berufsunfähig bin. ich möchte daher umschulen sobald ich soweit wieder gesund bin. ich möchte gerne medizin studieren. ein studium (insb. von solcher dauer) wird denke ich aber mit sicherheit nicht im rahmen einer beruflichen reha unterstützt werden.

ich habe allerdings eine private berufsunfähigkeitsvericherung, deren leistung ich nun beantragt habe. die kann aber ihre leistung davon abhängig machen, dass ich eine ärztlich angewiesene reha wahrnehme (mitwirkungspflicht). wenn nun der ärztliche gutachter der rentenversicherung eine umschulung zu einem beruf nach seiner maßgabe vorschlägt könnte dies eine ungünstige situation für mich bedeuten.

Behandlung, Versicherung, Reha, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankengeld, Krankenkasse, Rentenversicherung, Umschulung
Wer hat Erfahrungen mit der AOK und TK gemacht?

Hallo,

meine Frage steht ja schon oben :)

Ich habe mittlerweile bei der AOK gekündigt, und wechsel ab nächstes Jahr zur TK. Ich bin zwar gesundheitlich angeschlagen, habe chronische Krankheiten, aber mir wird wirklich alles abgelehnt. Ich frage mich wieso ich Beiträge bezahle, wenn ich nichts dafür bekomme. Ich hatte schon öfters Probleme und war immer kurz davor zu kündigen, aber jetzt habe ich es endgültig gemacht, da sie mir von eine Ärzte geratene OP abgelehnt haben. Es wurde alles genau geschildert, das es mittlerweile schlimmer geworden ist usw.Sogar psychisch beurteilt. Schon mal haben sie die Kostenübernahme abgelehnt, wo mir etwas anderes empfohlen wurde. Leider geht selbst das nicht ( wurde auch von den Ärzten bestätigt ) und jetzt kommen sie mit der Ausrede, es müsste schon ein Hinweis auf eine darauf hinauslaufende Todesfolge geben etc. Aber das geht so nicht weiter. Ich habe nur noch Probleme im Alttag, kann kaum noch Auto fahren,bin am heulen und könnte deswegen evtl. sogar meinen Job nicht mehr ausüben. Alleine kann ich die Kosten definitiv nicht tragen, da ich ein Berufseinsteiger bin und schon selbst einiges aus meiner eigenen Tasche bezahlen musste.

Ich weiß.... ich habe schon zur TK gewechselt, aber ich höre nur Gutes von denen und ich habe mich ausführlich über sie informiert. Die TK meinte sogar, dass man darüber reden könnte das es bezahlt wird. Bin aber mittlerweile unsicher, weil ich nicht weiß ob es auch nur ein Lockmittel ist. Habe eben schlechte Erfahrungen gemacht.

Liebe Grüße

Medizin, Gesundheit, Krankenkasse
Bewerbungsanschreiben- Kauffrau im Gesundheitswesen

Hallo ich möchte mich als Kauffrau im Gesundheitswesen bewerben, hier einmal das Bewerbungsanschreiben. Bin mir noch ziemlich unsicher, wie findet ihrs? es ist vermutlich zu lang...aber ich weiß nicht wie ichs besser forumlieren kann


Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der Internetseite Ihres Unternehmens beschreiben Sie die Möglichkeit, bei Ihnen eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen zum 1. August 2014 zu absolvieren. Gerne möchte ich mich Ihnen als Bewerberin vorstellen.

Ich habe großes Interesse daran meine Ausbildung in Ihrem Betrieb zu absolvieren, da sie ein leistungsstarkes und fortschrittliches Unternehmen sind und ich Flexibilität als auch Belastbarkeit zu meinen Stärken zählen würde.

Neben dem Umgang mit Kunden konnte ich während meines freiwilligen Praktikums in einer psychologischen Psychotherapiepraxis, auch einen Einblick in die kaufmännischen Tätigkeiten sammeln, wie zum Beispiel die Erfassung von Buchungsvorgängen.

Die Kombination von Kundenkontakt und verwaltungstechnischen Aufgaben ist sehr interessant und durch meine rasche Auffassungsgabe und Sorgfältigkeit sehe ich mich dieser Herausforderung gewachsen.

Durch meine anderen Praktika in sozialen Einrichtungen konnte ich mich selbst davon Überzeugen, dass ich Teamfähig bin und mich schnell auf unterschiedliche Menschen und Situationen einstellen kann.

Aufgrunddessen denke ich, dass ich gut für die Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen geeignet bin und würde mich freuen, wenn Sie mir die Chance auf ein persönliches Gespräch geben.

Bewerbung, Krankenkasse

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