Hallo, ich wurde Krank während meine Betriebbedingte Kündigung kurz danach ablief. Jetzt hätte ich eine Stelle an der Hand, die ich sofort antreten könnte trotz der Erkrankung. Beim Arbeitsamt darf/ muss ich mich erst melden, wenn ich für den "Kompletten Arbeitsmarkt" zur verfügung stehen würde. Probearbeiten sehe ich als erweiterung vom Vorstellungsgespräch an, allein schon daher das je niemand die Katze im Sack kaufen möchte. Es ist ja nicht so das ich da 2-3 Tage arbeite sondern nur inkl. Vorstellungsgespräch für ca 4 Std dabei bin, hauptsächlich zu sehen ob es für mich in Frage kommt, bzw damit der wo mich einweist auch sieht ob ich dazu fähig bin dies zu schaffen. Darf mir das meine Krankenkasse die ja jetzt der Leistungsträger ist solange ich AU bin verbiten? Schon mal vielen Dank für die Antwort lg Luise