Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe erst jetzt erfahren, dass mein Vater der seit 1999 einen Schlafapnoegerät hat anspruch auf Stromkosten hat. Die Krankenkasse würde ein Teil zurück erstatten.

Bei der BKK koennten sie Rückwirkend bis 4 Jahre zahlen.

Sie wollten entweder einen Pauschalbetrag auszahlen oder eine detaillierte Berechnung.

Meine Frage ist wie berechne ich die Stromkosten vom Schlafapnoegerät? Kann mir da jemand helfen.

Im Voraus vielen Dank.

lg