EVB Nummern vertauscht - Riesenproblem - komplizierter Fall - Vorsicht: langer Text?

Hallo,

vorweg, ich hab einen sehr komplexes Problem mit zwei vertauschten EVB Nummern:

Ich bin Halter von 2 Pkw gewesen.

Der erste Pkw Peugeot war versichert vom 01.01.2013 – 31.12.2013 bei Versicherung A .

Der zweite Pkw Skoda war versichert vom 01.01.2009 – 31.12.2017 bei Versicherung H.

In 03/2013 sind wir umgezogen, von Stadt Alt in die Stadt Neu.

Ich habe mir für die Ummeldung für jeden PKW eine EVB bei der jeweiligen Versicherung besorgt und bin dann damit zur Zulassungsstelle von Stadt NEU.

Augenscheinlich wurden jedoch bei den Ummeldungen die jeweiligen eVB Nummern der Versicherung A und Versicherung H vertauscht, und jeweils dem anderen Kfz zugeordnet (dies hab ich erst jetzt 2018 erfahren).

Keine Ahnung wie das passieren konnte, ist ja auch schon lange her, angeblich dürfte sowas gar nicht gehen - es ist aber tatsächlich geschehen.

Mit dem PKW Skoda wechselte ich dann zum 01.01.2018 zu einer ganz anderen Versicherung.

Nun im Jahr 2018 meldet sich plötzlich die Versicherung A und verlangt für die Jahre 2016 – 2017 Versicherungsbeiträge für den Pkw Skoda (auf die Beiträge 2014 und 2015 verzichten Sie nach eigener Aussage) .

In diesen Jahren 2016 – 2017 war der Pkw Skoda jedoch nach wie vor bei der Versicherung H versichert (seit 2009 ununterbrochen). Versicherungsbeiträge wurden natürlich an die Versicherung H gezahlt.

Somit sollen für ein und denselben PKW doppelt Versicherungsbeiträge bezahlt werden.

Bei Ummeldungen wegen Umzug ist ein Versicherungswechsel, soweit ich weiß, überhaupt nicht möglich.

Zur Frage:

Wer hat Anspruch auf den Versicherungsbeitrag für den Pkw Skoda? Versicherung A oder Versicherung H?

Danke für Anregungen.

Gruß Eric.

Recht, Kfz-Versicherung, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, KFZ-Versicherungswechsel, Auto und Motorrad
Ich bin Schuld daran, daß mein Schwager in der KFZ Versicherung hoch gestuft wurde. Ist das gerecht?

Neulich habe ich meinen Schwager gefragt, ob er mich mit seinem Auto zur Werkstatt begleiten kann, da ich mein Auto reparieren lassen muß, damit ich wieder nach Hause komme. Er hat zugesagt und ist mir zur Werkstatt hinter her gefahren. An einer unübersichtlichen Ausfahrt, da war ein Stoppschild und ein Gefahrenschild das auf Auffahrunfälle hinweist, habe ich natürlich angehalten, da ein Auto von der Ferne zu sehen war. Mein Schwager war aber der Meinung, daß ich die Lücke nutze und weiter fahre. Da hat er sich aber gewaltig getäuscht, denn ich bin am Stop Schild stehen geblieben. Da er der Meinung war, daß ich weiter fahre hat er hinter mir Gas gegeben und ist mir dann hinten drauf gefahren. Nun haben wir den Salat. Er tut mir einen Gefallen und hat nun den Schaden. Natürlich haben wir das dann über seine Versicherung beglichen und er wurde hoch gestuft, denn beide Schäden zusammen kosteten um die 8.000€. Nun gibt er mir die Schuld, daß er hoch gestuft wurde, da ich ihm gebeten habe mir nach zu fahren und er mir dann hinten drauf gefahren ist, weil ich nicht weiter gefahren bin. Ist das gerecht?

Wie soll ich nun darauf reagieren? Ich kann doch nichts dazu, wenn er zu blöde ist und das Auffahrgefahrenschild und das Stoppschild nicht beachtet, oder?

So habe ich ihm das natürlich nicht gesagt, aber recht laut gedacht!

Unfall, Recht, Kfz-Versicherung, Schaden, Auto und Motorrad
Anmeldung neues Auto und Abmeldung altes Auto überschneiden sich?

Hallo Allerseits,

unsere Situation sieht so aus, dass wir aus der Familie ein "neues" Auto gekauft haben. Unser altes ist bereits verkauft und wird Anfang nächste Woche vom Händler abgeholt - dieser meldet es bei der KfZ-Stelle ab, was aber 1 - 2 Wochen dauern kann.

Nun kauft derjenige von dem wir das Auto kaufen, sein neues am 10.03. und wir holen unser neues Auto am 11.03. ab.

Zu diesem Zeitpunkt wird unser altes Auto noch nicht abgemeldet sein.

Ich denke gelesen zu haben, dass man nach dem Kauf eines Autos erstmal die alte Versicherung mit übernimmt und dann innerhalb von 4 Wochen eine neue Versicherung abschließen kann wenn man das möchte. Auch das die KfZ-Stelle in einem Zeitraum von 4 Wochen kulant ist.

Ich weiß nun nicht was für uns die beste Reihenfolge wäre.

Sollen wir unser neues Auto erstmal mit der alten Versicherung und Nummernschildern vom Verkäufer fahren, bis unser alters Auto abgemeldet ist und dann erst eine neue Versicherung abschließen und es ummelden? Was bedeutet das für den Verkäufer? Da es aus der Familie ist, möchten wir natürlich nicht, dass er eine doppelte Belastung hat.

Ein Kaufvertrag wird natürlich immer abgeschlossen.

Und bitte keine Antworten á la "Du kannst so viele Autos anmelden wie du willst". Das ist mir bewusst, wir wollen aber natürlich nicht doppelt zahlen.

Ich hoffe meine Fragen sind einigermaßen verständlich.

Danke schon mal!

Auto, KFZ, Kfz-Versicherung, kfz-steuer, kfz-zulassung, Auto und Motorrad
Kann man in der SF-Klasse höher als SF-Klasse 25 eingestuft werden?

Die Frage klingt banal und einfach zu beantworten, mein Problem ist aber etwas komplexer. Glaube ich.

Wir haben das Auto gewechselt und wieder einmal beschäftigen wir uns mit dem Thema Kfz Versicherung. Beim Einstellen aller Daten ist mir aufgefallen, dass man bis zu Schadensklasse von 36 (oder höher) eingeben kann bzw. scheinbar in der SF-Klasse (SFK) erreichen kann. Der Versicherungsbearbeiter hatte einst (2010) meiner Mutter gesagt, das maximal nur eine SF-Klasse bis 25 möglich wäre. Seit 2010 (SFK 21) ist sie nur auf 25 (2018) erhöht worden. Weiter nicht mehr!

Vor etwa 3 Jahren wurde ich in einen Unfall beteiligt, bei dem die rechte Front des Autos zerstört wurde. Der andere Fahrer trug 100% Schuld. Die Sachlage war da auch mehr als eindeutig. Daher musste er sämtliche Reparaturkosten übernehmen. Ich weiß jetzt, das es so etwas wie Bonis (mit Zusatzkosten verbunden) gibt, die einen davor schützen nach einem Unfall sofort zurückgestuft zu werden. Diese Option hat meine Mutter. Soviel sei einfach mal erwähnt; falls relevant. Ansonsten andere Unfälle gab es nicht und irgendwelche kostspieligen Mängel oder derartiges was die Versicherung tragen musste gab es auch nicht.

Aus der Erzählung heraus resultiert also eine 2. spezielle Frage. Hat ein solcher Unfall, für den ich oder die Halterin (meine Mutter) nicht verantwortlich ist, negative Konsequenzen für die SFK meiner Mutter oder nicht? Könnte man sich wenigstens 1 Jahr damit erklären oder kommt das sogar "spanisch" vor?

Werden wir hier von der Versicherung betrogen? Sollt ich bei einem negativen Ergebnis nach der zur Redestellung des Versicherers eventuell einen Anwalt einschalten?

Versichert bin ich diesbezüglich.

PS. Könnt es sein das bestimmte SFK nur für bestimmte Personen gelten? Wenn ja, wo kann man das einsehen bzw. selbst überprüfen?

KFZ, Recht, Anwalt, Kfz-Versicherung, unfallfrei, SF-Klasse, Auto und Motorrad
Mir ist einer ins Auto gefahren - Gegnerische Versicherung will nicht bezahlen?

Hallo zu meinem Problem habe ich damals schon eine Frage gestellt..

https://www.gutefrage.net/frage/mir-ist-einer-ins-auto-gefahren---wie-geht-es-jetzt-mit-der-gegnerischen-versicherung-weiter

Ich hatte mein Auto ganz normal am Strassenrand geparkt, kein Halte- oder Parkverbot alle parken dort. Ein Rentner ist aus seiner Garage rausgefahren und in mein Auto an der Seite reingekracht. Ich war war zu dieser Zeit überhaupt nicht anwesend, noch nichtmal in Deutschland. Als ich wieder kam fand ich einen Zettel von der Polizei mein Auto sei in einen Unfall verwickelt gewesen ich solle mich bei Ihnen melden. Gesagt getan hab die Daten von dem Unfallverursacher bekommen. Kurz darauf auch schon ein Schreiben von seiner Versicherung ich sollte mich bei Ihnen melden. Hab dort angerufen, ja sie möchten einen Gutachter von CarExpert schicken. Da ich im Internet nichts gutes über dieses Unternehmen gelesen habe, fragte ich hier auf gutefrage.net nach, was meine Rechte sind. Damals riet man mir ich sollte einen Anwalt nehmen, da dies als Geschädigter mein gutes Recht ist und die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten bezahlen würde. Bin dann zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, der hat auch gesagt nein ich müsste nichts bezahlen und hat mir auch gleich einen Termin bei einem Gutachter den er gut kennt ausgemacht, er hat auch gesagt nein ich muss den Gutachter nicht bezahlen. Also bin ich hin. So das alles war im Oktober letzten Jahres. Anscheinend weigert sich die gegnerische Versicherung jetzt überhaupt irgendwas zu bezahlen. Jetzt bekomme ICH vom Anwalt und vom KFZ Gutachter Sachverständiger eine Mahnung ICH müsste die Kosten übernehmen.

Sprich ich habe jetzt folgendes:

* Ein beschädigtes Auto, welches noch IMMER NICHT repariert ist und ich seit langem nun mit dem Schaden so rumfahre..

* Ein Schaden an meinem Auto laut Gutachter im Wert von ~2000€

* Gutachterkosten ~600 €

* Anwaltskosten ~ 400€

Ja bin ich im falschen Film? Es kann doch in Deutschland nicht jeder machen was er will? Ich kann doch auch nicht einem Menschen einfach in sein Auto reinfahren und der jenige bleibt auf dem Schaden sitzen? Was wäre der jenige hätte mir das Auto so kaputt gefahren, dass ich hätte nicht mehr fahren können? Ich brauche das Auto um täglich 30 Kilometer zur Arbeit zu kommen!!!!!!

Ich bin nicht gefahren und habe meinen Wagen ordnungsgemäß laut Stvo geparkt. Habe somit 0% Teilschuld!!!

Ich bin jedenfalls stinksauer und sehe es auch überhaupt nicht ein, dass ich den Anwalt nun bezahle. Wenn ich den bezahle dann tut ER ja überhaupt nichts mehr, da ER ja sein Geld schon bekommen hat. Das soll er gefälligst von der gegnerischen Versicherung holen!!!!!

Ich als Geschädigter bin mal wieder Depp oder was? Das kann es doch echt nicht sein !!!!

P.S: Und die 1000€ was Anwalt + Gutachter jetzt kosten sollen habe ich auch nicht einfach mal so übrig!!!

Auto, Autounfall, Unfall, Kfz-Haftpflicht, Recht, Kfz-Versicherung, Auto und Motorrad
Autovermietung Autos anmelden/Versichern?

https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/autovermietung-autos-anmeldenversichern/0_big.jpg?v=1514406564914"/>

Hallo und zwar bräuchte ich Hilfe bei der Anmeldung meiner Fahrzeuge  ich war bei einigen Versicherungen und die meinten das die gewerbliche Autos nicht anmeldet gibt es da Irgentwie ein Trick wie ich die Autos anmelden um sie zu vermieten? oder eine Versicherung die das macht?

Ich bedanke mich schon mal in voraus :)

Bild zum Beitrag
Versicherung, Kfz-Versicherung, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung