Zum Sachverhalt:
Nach einem Fahrzeugwechsel habe ich eine neue KFZ Versicherung benötigt. Zuvor bin ich 6 Jahre über die Zweitwagenversicherung meiner Tante gefahren als eingetragener Mitfahrer.
Die neue KFZ Versicherung akzeptierte die Rabattübertragung und stufte mich in die SF-Klasse 6 (44%). Seitdem 11.10.2017 lief die Versicherung.
Im November habe ich eine bessere und günstigere Versicherung gefunden, daraufhin habe ich die jetzige Versicherung fristgerecht zum 01.01.2018 gekündigt.
Nun habe ich eine E-Mail von meinem Versicherung Generalvertreter erhalten, Zitat:
„Sehr geehrter Herr XYZ,
wir werden die Rabattübertragung rückwirkend zum Anmeldedatum korrigieren und den Schadensfreiheitsrabatt ändern.
Der Vertrag wird dann mit 70% bis zum 01.01.2018 eingesteuert."
Darf der Versicherer das und hat dies Auswirkungen beim neuem Versicherer, wenn er sich die SF-Klasse bestätigen möchte?
Freue mich auf hilfreiche Antworten