Gegnerische Versicherung will ein Unfallgutachten in Auftrag geben, aber ggf. auf meine Kosten. Was tun?

Hi,

ich hatte am 14.07 einen "Unfall": Ich hatte mein Fzg. in einer öffentlichen Tiefgarage geparkt, der Stellplatz neben mir leer. Als ich zurück kam, stand ein Fzg neben mir so dicht geparkt, dass ich über die Fahrertüre nicht einsteigen konnte (siehe Bild, mein Auto ist der Golf) Habe mich also über die Beifahrerseite in mein Auto gequetscht und bin aus der Lücke gefahren. Ich stieg aus, um zu überprüfen ob mich das Fzg nicht auch noch angefahren hat - und siehe da... Natürlich angefahren. Ich also zum Parkwächter, welcher mir "höflich" sagte des geht ihn nichts an ich soll zu Polizei.. Ich also zur Polizei gefahren, diese haben Spurensicherung vorgenommen, Kennzeichen vom "Verursacher" aufgenommen und Anzeige erstattet. Ich hab den Schaden bei der Gegnerischen Versicherung gemeldet. Jedoch wird von dem Fahrer des anderen Fzg's die Verursachung bestritten, er hätte auch zwei Zeugen die in extra in die zu enge Parklücke eingewiesen hätten, die haben nichts gesehen und behaupten ich hätte die Beschädigung auch beim Ein/Ausparken verursachen können. Ich bin kerzengerade aus meiner Lücke gefahren, kann den Schaden nicht verursacht haben! Mein Rad stand weiter vorne als dessen. Die Beschädigung an meinem Fzg ist oberhalb des Rades, das beim Gegner hinterhalb des Rades!!!

Jetzt schreibt mir die gegnerische Versicherung ich nicht nachweisen kann dass es dessen Versicherungsnehmer der Verursacher war und sie würden ein Unfallgutachten beauftragen, jedoch nur wenn ich bestätigte dass ich die Kosten übernehmen wenn sich herausstellt dass deren Kunde nicht schuld ist.

Ich war es zu 100% nicht aber ich habe Angst dass der Gutachter da Mist baut und ich auf den Kosten sitzen bleibe.

Was würdet ihr raten?

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Bekommt die KFZ-Zulassungsstelle nicht Bescheid darüber, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

Hallo,

ich habe ein Auto bei einer "großen" Gesellschaft versichert, bei der ich auch mehrere andere Versicherungen abgeschlossen habe.

Letztes Jahr hatte mir die Versicherung die KFZ-Versicherung gekündigt. Wieso genau weiß ich nicht mehr aber das war schon mal der Fall, weil sich irgendwas geändert hatte. Aber normalerweise stellt sie dann direkt eine neue Police aus. Jetzt war mir aber aufgefallen, dass seit Monaten keine Beiträge für diese Versicherung abgebucht wurden. Anscheinend wurde mir auch keine neue Police zugestellt. Ich muss also davon ausgehen, dass ich seit Monten ohne Versicherungsschutz unterwegs bin. Auf Nachfrage bei der zuständigen Vetretung, bekam ich dann ein paar Tage Später den Rückruf, dass das ich natürlich noch versichert sei und das nun eine Nachzahlung auf mich zukomme.

Ich bin allerdings sehr skeptisch und bin auch nicht bereit nachzuahlen, da ich keine Versicherungspolice habe und auch keine Beiträge abgebucht wude. Frage mich wirlich was bei einem Schadensfall passiert wäre...

Was meint Ihr dazu? Müsste die KFZ-Zulassungsstelle nicht auch bescheid bekommen haben, dass das Auto nicht mehr versichert ist?

DANKE!

UPDATE - UPDATE - UPDATE

Zumindest weiß ich jetzt, wieso die Versicherung gekündigt wurde: Die SF Jahre meiner Fahrzeuge sind getauscht worden, damit es insgesamt günstiger würde.

Fakt bleibt jedoch, dass ich seit der Kündigungsbestätigung bis heute keinen neuen Versicherungsschein erhalten habe. Somit bleibt die Frage, hat die Versicherung das Recht auf Ihrer Seite und kann die Prämien nachvordern?

KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung
Ab wann wird die Autoversicherung billiger?

Hey Liebe Gutefrage.net Community!

Ich bin 18 Jahre Alt und habe seid dem 17.07.2015 meinen Führerschein und habe ca am 18.12.2015 mein erstes Auto bekommen. Die KFZ Verischerung geht auf mich. Heisst ich Zahle sie Theoretisch, aber Praktisch nicht, denn da kriege ich große hilfe von meiner Mum , da der Freund von ihr das Auto nicht als zweit Wagen Anmelden möchte aus gründen die ich Heute nicht verstehe.

Aber naja das ist auch nicht das Thema, und zwar ist das Thema. Hauptfrage ist einfach, da dass Auto auf mich angemeldet und versichert ist und ich der innhaber des Autos bin und es bezahle ist es wie man weis für einen Fahranfänger sehr Teuer. Ich Zahle bei der DEVK Autoversicherung ( Habe keine billigere gefunden ) 269€ im MONAT !

Das ist schon verdammt viel da man als Fahranfänger in der SF-0 Klasse ist. Nun habe ich im Internet folgenden Satz gelesen:


Wie hoch die absoluten Versicherungsprämien sind, ist dabei abhängig vom Grundbeitrag. Daher ist es nicht zwangsläufig günstiger, wenn man bei einer Versicherung zu einem niedrigeren Prozentsatz eingestuft wird - die Höhe der tatsächlichen Versicherungsprämie ist entscheidend. Nach einem Jahr unfallfreien Fahrens wird die Versicherungsprämie in jedem Fall deutlich günstiger. Der dann fällige Beitrag bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1 (SF 1) liegt normalerweise bei 100 Prozent, also bei weniger als der Hälfte.


Was damit ist genauo gemeint ? Heisst es wenn ich jetzt genau 1 Jahr Unfallsfrei gefahren bin das sich die Kosten der Versicherung um bis zu die hälfte das, was ich jetzt zahle verringern? Wenn nicht kann man mir eventuell mal verraten wann die Autoversicherung billiger wird? Also klar jährlich. Aber um wie viel pro Jahr ungefär , und wie viel müsste ich dann ab nächstes Jahr zahlen wenn ich in der SF1 bin?.

Vielen dank im vorraus für die Hilfe.

Gruß

Geld, Kfz-Versicherung
Versicherung will nicht zahlen beim Autodiebstahl?

Hallo und zwar wurde mein Kfz Fahrzeug schon letzte Jahr gestohlen , vor dem Diebstahl wurde 2 Tage vorher eingebrochen und Randaliert. 2 Tage später war das Kfz denn gestohlen. Nun könnte es damit zusammen hängen was ich vermutet habe weil ein Schlüssel fehlt was ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht bemerkt hatte. Ich hatte das Fahrzeug abends abgestellt und war noch in der Stadt ein wenig trinken und bin später Nachhause, als ich am nächsten Morgen aufwachte war das Auto nicht mehr da und als ich geguckt habe war ein Schlüssel auch verschwunden . Bei der Versicherung habe ich angegeben das der Schlüssen denn WAHRSCHEINLICH beim Wohnungseinbruch entwendet wurden sei. Den anderen Schlüssel habe ich eingeschickt und dort wurde festgestellt das mit diesen Schlüssen 1-2 Monate vor dem Diebstahl gar nicht gefahren sei, d.h das der Schlüssel doch nicht bei dem Wohnungseinbruch entweddet wurde sondern erst nach dem abstellten des Autos als ich in die Stadt bin. Denn muss der Schlüssel mir dort entwendet worden sein, weil ich ja sonst die Daten auf dem Schlüssel hätte von dem Datum als ich das Auto abgestellt hatte. Nur zu Info ich benutze eigentlich mal den und mal den Schlüssel, liegen beide in der Fensterbank bzw Schlüsselkasten. Nun will die Versicherung nicht zahlen weil das Datum wann das Auto mit dem Schlüssel zuletzt bewegt wurde nicht mit dem Datum des Diebstahls zusammenhängt. Aber ich wurde in der zwischenzeit sogar geblitzt also war das Kfz ja in der ZWischenzeit noch vorhanden wofür ich ja denn ein beweis habe. Nur ist der Schlüssel mir denn am selben Abend Wahrscheinlich entwendet wurden nur kann ich das ja nicht belegen, sonst hätte ich das ja auch verhindern können. Aber muss die Versicherung denn nicht Zahlen wenn ich das so da lege ? Weil es ist ja nur die Wahrheit, nur war ich mir vorher ja nicht Sicher wo der Schlüssel weg gekommen ist.

Versicherung, Anwalt, Kfz-Versicherung, Diebstahl, Jura
Versicherungsmakler macht falsche Angaben - was nun?

Hallo zusammen,

Ich hab zum Anfang des Jahres über einen freien Versicherungsmakler eine neue Kfz Versicherung abgeschlossen. Nun hatte ich gestern den Versicherungsschein in der Post und bin aus allen Wolken gefallen! - Geburtsdatum stimmt nicht, bin ca 15 Jahre älter gemacht worden

  • Führerschein Ausstellungsdatum stimmt nicht

  • EZ des Autos stimmt nicht, Auto wurde älter gemacht

  • EZ des Autos auf den Versicherungsnehmer (also ich) stimmt nicht, wurde mit der allgemeinen EZ gleich gesetzt obwohl ich das Auto gebraucht erworben hatte

  • aktueller Km stand viel zu hoch angesetzt

  • jährliche Fahrleistung viel zu niedrig angesetzt

  • kein zweiter Fahrer eingetragen, obwohl ich das brauche

Ich hab den guten Mann sofort angerufen und ihm mitgeteilt, dass er falsche Angaben gemacht hat, womit ich nicht einverstanden bin. Er meinte nur das seien alles nicht relevante Angaben. Ich habe trotzdem darauf bestanden, dass es berichtigt wird. Er meinte trotzdem, es habe keine Auswirkungen. Im Schadensfall solle ich mich immer an ihn wenden und nicht an die Versicherung, er klärt das.

Ich hoffe nun, dass die Angaben berichtigt werden und warte auf den neuen überarbeiteten Schein.

Was haltet ihr von dieser Masche? Kann ich dafür haftbar gemacht werden? Ich hätte unter diesen Voraussetzungen diese Versicherung nicht abgeschlossen. Er meinte, ich wollte günstige Konditionen, das sei der einfachste Weg. Wird die Versicherung nun teurer? Hat jemand Ahnung und kann mich aufklären? Letztendlich werde ich dann noch teurer wie bei der vorherigen Versicherung? Laut den aktuellen (falschen Angaben) ist die neue Versicherung ca 10,- billiger im Monat.

Sorry für den langen Text und danke an alle, die ihn sich durch gelesen haben und mir helfen können!

Kfz-Versicherung, versicherungsbetrug, Versicherungsmakler
wirtschaftllicher Totalschaden, was zahlt die Versicherung?

Hallo,

hatte am 06.11. einen Unfall.

Kaskofall.

Mein Fahrzeug ist nun als wirtschaflticher Totalschaden klassifiziert worden.


Rep. Kosten: 10.500€

Restwert: 3.600€

Wiederbesch.wert: 9.400€


Nun wurde mein Fahrzeug von einem Händler abgeholt, der mir die 3600€ in Bar gegeben hat.

Nun sind ja noch 5800€ abzgl. der SB von 300€, also 5500€ offen, die ich von der Versicherung zu bekommen habe.

Gerade mit meiner Vers. telefoniert, die zahlen mir jetzt aber nur 4000€ aus (also die differenz vom Restwert zum Wiederbeschaffungswert ABER IN NETTO)

Auf meiner Nachfrage wieso und wann ich den rest kriegen soll, hieß es, mir werde, wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, die MwST. des neuen Fahrzeuges ersetzt.

Nun sind 1500€ auf dem Fahrzeugmarkt doch eine Menge Geld, welche ich auch nicht vorstrecken kann.

Meine Frage/n nun:
  • Ist das rechtens? Ich kann mir nämlich kein Fahrzeug für 9400€ kaufen (welches ja der Restwert des Fahrzeuges war) da ich nur 7600€ bekommen habe. Und die fehlenden 1500€ Vorstrecken kann ich nicht und würde ich auch nicht wollen würden, dafür habe ich ja schließlich eine Vollkaskoversicherung.

  • Muss ich das Fahrzeug bei einem Händler kaufen um die MwSt. erstattet zu kriegen, oder kann ich das Fahrzeug auch von einem Privaten Anbieter kaufen?

Sorry das ich so weit ausgeholt habe, aber ich fande die o.g. Angaben relevant.

Ich hoffe ihr habt da selber Erfahrungen oder sogar Fachwissen.

Beste Grüße

Dennis

rechtens 100%
nicht rechtens 0%
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