Parkschaden: Versicherung des Verursachers will mein Kfz von einer renommierten Werkstatt reparieren lassen. Was ist falsch daran?

Hallo,

letzte Woche hat jemand mein parkendes Kfz angefahren. Sichtbarer Schaden: ein paar Kratzer und das Glas von dem Bremslicht rechts hinten (Fiesta) ist kaputt. Den Kotflügel(?) konnte ich selber wieder eindrücken. Ob darunter etwas defekt geworden ist, kann ich nicht erkennen. Nun hat mir die Versicherung des Unfallverursachers (HUK) angeboten, den Schaden in einer ortsansässigen (mir bekannten) Ford-Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Außerdem soll ich noch ein paar Euro Schadenspauschale und Nutzungsausfall erhalten. Die Vers.-Mitarbeiterin wollte auch gleich meine Kontonr. wissen. Für mich klingt das Ganze fair: schnelle Reparatur eines Bagatellschadens und eine (geringe) finanzielle Entschädigung.

Nun habe ich den Sachverhalt einigen Bekannten geschildert. Alle sind der Meinung sind, ich solle mich bloß nicht auf die Versicherung einlassen. Stattdessen ein Gutachten bei einer anderen Werkstatt erstellen lassen, einen Rechtsanwalt einschalten usw., usw.

Mir ist dieser Aufwand für einen Bagatellschaden zu hoch. Ich habe eh genug Stress und wenn das Auto schnell wieder repariert wird, wäre ich zufrieden. Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die ortsansässige Werkstatt vielleicht nur die Hälfte repariert oder billige Ersatzteile nimmt, um der (von ihr beauftragten) Versicherung Geld zu sparen? (Es geht um einen 6 Jahre alten Fiesta und einen Parkschaden)

Auf die andere Art und Weise - mit Rechtsanwalt - könnte ich vermutlich einige Euro mehr rausschlagen. Aber lohnt sich dafür der zeitliche Mehraufwand und der Stress?

Bin absoluter Laie i.S. Kfz und Versicherungen. Aber ist es wirklich so ungebräuchlich, wenn man solche Bagatellsachen auf gütlichem Weg zu erledigen versucht?

Unfall, Recht, Werkstatt, Kfz-Versicherung, KFZ-Reparatur, Parkschaden, Reparaturkosten, Auto und Motorrad
KFZ-Versicherung: Schadensminderungspflicht HUK-Coburg zulässig?

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrzeug bei der HUK-Coburg versichert. Ich habe in meinem Vertrag Teil- und Vollkasko; freiE Werkstattwahl und den Rabattschutz inkludiert. Dementsprechend hoch ist auch der Beitrag für die KFZ-Versicherung.

Kürzlich wurde meine Windschutzscheibe durch einen Steinschlag so stark beschädigt, dass diese ausgetauscht werden muss. Ich habe einen Ford Focus mit etlichen Sensoren und Frontscheibenheizung.

Telefonisch wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, dass ich meine Werkstatt gem. Vertrag frei auswählen kann. Natürlich habe ich mein Auto zum Ford-Vertragshändler gebracht und ihm eine Vollmacht erteilt, dass er direkt mit meiner Versicherung abrechnen kann.

Heute erhalte ich einen Brief von der HUK, dass ich zwar freie Werkstattwahl habe, aber dennoch eine "Schadensminderungspflicht" habe. Es steht drin, dass die HUK den Austausch der Scheibe nur bis zu folgenden Höchstsätzen erstattet:

Bei Markenwerkstätten:

Stundenverrechnungssatz: 105,00€

Aufschlag für Ersatzteile: -10% auf UPE

Alternativ kann ich auch einfach in eine Partnerwerkstatt....

Ich habe jetzt mal in den Versicherungsbedingungen nachgelesen. Da steht kein Wort über eine sogenannte "Schadensminderungspflicht" sondern nur "(...) die erforderlichen Kosten werden erstattet". Ich habe extra die Werkstattbindung ausgeschlossen und zahle daher auch einen höheren Beitrag und nun soll ich trotzdem in eine Partnerwerkstatt der HUK, da der Austausch ansonsten "zu teuer" werden kann.

Das Schreiben habe ich natürlich an meinen Ford-Händler geschickt und hoffe er rechnet dementsprechend ab. Dennoch bin ich sauer auf die HUK, dass einem noch vorgeschrieben wird, was eine Reparatur zu kosten hat.

Daher meine Frage, ob das Verhalten der HUK überhaupt zulässig ist?

Über das Verhalten der HUK bin ich sehr sauer, da ich auch sehr viele Versicherungen bei der HUK habe. Ich überlege gerade zu wechseln, da ich bei einem größeren Schaden das selbe Szenario befürchte.

Vielleicht hat ja schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir beantworten ob das zulässig ist.

Viele Grüße

Franke94

Versicherung, Autoversicherung, Recht, Kfz-Versicherung, HUK-Coburg, Rechtliche Frage, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Auto und Motorrad
Versicherung verweigert Widerruf / Kündigung!?

Hallo zusammen, bin leider auf die Betrüger Versicherung "One Versicherung AG bzw. wefox reingefallen. Die wollen mittlerweile ein paar Hundert Euro jeden Monat abbuchen...

Also, ich hatte mir ein neues Auto gekauft, bei Check24 verglichen und dummerweise das billigste geholt was ich finden konnte. Leider habe ich erst im nachhinein zu denen recherchiert, ich weiß, mein Fehler.. egal.

Habe dann direkt eine Lastschriftensperre eingerichtet und die haben noch nie einen cent von mir gesehen. Ich habe auch nicht den Erstbeitrag / Erstprämie gezahlt.

Ich hatte dann auch innerhalb von 14 Tagen einen Widerruf per Mail geschickt und keine Antwort erhalten. Mittlerweile ist das 3 Monate her und die versuchen mittlerweile jeden Monat fast 500€ abzubuchen. Insgesamt hab ich auch schon 5 Mails geschrieben und in der letzten hatte ich mit einer Anzeige gedroht. Und siehe da, ich bekomme die Antwort, die könnten meinen Fall nicht zuordnen weil er von einer anderen Mail Adresse stammt als die in Check24 angegebene!! Ich hatte in der Widerrufs Mail damals alles was zur Verifizierung nötig ist mitgeschrieben gehabt, also Versicherungsnummer, Geburtsdatum, etc. Es sind auch Kontaktdaten, also Telefonnummern etc dadrin unter denen ich immer erreichbar gewesen wäre...

Wie komme ich da raus? Anruf nimmt keiner an und ich wollte dann morgen früh zur Polizei... Im Anhang die Mail die ich schrieb, meine Daten natürlich geschwärzt.

War die Versicherung denn überhaupt jemals richtig abgeschlossen? Weil ich ja nie was gezahlt hatte und das Auto auch nicht damit gefahren habe...

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Kündigung, Betrug, Versicherung, Recht, Widerruf, Kfz-Versicherung
Versicherungsschaden wurde nicht vollständig übernommen "Abzug für Wertverbesserung" - Welche Möglichkeiten dem zu Wiedersprechen?

Hallo zusammen,

ich schildere mal "kurz" was passiert ist.

Mir ist am 17.11.2020 auf dem Weg zur Arbeit ein Reh vor's Auto gesprungen, linke Seite der Stoßstange war hinüber, Nebelscheinwerfer und weiß nicht was noch alles war kaputt. Das Auto ist bei Allianz Teilkasko versichert (mit Werkstandbindung). Nachdem ich den Unfall bei der Polizei gemeldet hab, hab ich bei der Allianz Hotline angerufen. Die nette Dame am Telefon teilte mir mit, dass ich mir absolut keine Sorgen machen brauche, das Wildtierunfälle durch die Teilskasko Versicherung abgedeckt sein. Ich müsse nur die 150€ Selbstbeteiligung bezahlen. Die Werkstatt wurde mir vorgegeben, Kosten des Ersatzmietwagens hat auch die Versicherung übernommen. Alles wunderbar. Ein Gutachter hat den Wert des Wagens auf (ca.... - so genau weiß ichs au nimmer) 4500 € geschätzt. Es wurde bei einer Händlerbörse zum Verkauf angeboten (oder sowas.. so genau hab ich nicht gecheckt was die von mir wollten..). Ich hät den Wagen verkaufen können (ich hab ihn für 3.5 von meim Arbeitskollegen abgekauft, ich hätte also in jedem Fall gewinn gemacht), oder ihn für 4500€ reparieren lassen können. Ich hab mich für die Reparatur entschieden (ich geb mich zufrieden mit dem was ich hab, und das auto war neu, scheckheftgepflegt, nur 36.000 gefahren usw. nur wegen nem kaputten Stoßdämpfer sah ich kein Grund für nen Wechsel). Als ich das reparierte Auto am 23.11.20 bei der Werkstatt abgeholt hab, und die 150€ Selbstbeteiligung bezahlt hatte, rief ich nochmal bei der Allianz Hotline an, um mich zu vergewissern, dass wirklich alles erledigt ist, oder noch irgendwas von mir benötigt wird (ist mein erster Unfall). Das wurde nett verneint, damit sei alles erledigt.

Gestern den 16.03.21 habe ich EINEN Brief gekriegt.. mit 2 Briefen drin. ein Brief von der Werkstatt vom 15.03.21, und ein Brief von der Allianz vom 16.12.20!!

Ich zitiere den Brief der Werkstatt:

Sehr geehrter Herr X,
leider übernimmt Ihre Versicherung nicht alle Kosten zum o.g. Unfallschaden, es wurde ein "Abzug für Wertverbesserung" gemacht. Wir bitten sie den Differenzbetrag von 116€ *blablabla* bis spätestens 31.03.21 zu überweisen.

Zitat des Allianz Briefs:

Sehr geehrter Herr X,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie, dass wir die unten aufgeführte Zahlung vorgenommen haben. Die Auszahlung haben wir heute auf Konto *blablabla* veranlasst.
Reparaturkosten lt. Rechnung 4.698,16 EUR
Abzug für Wertverbesserung -116,00 EUR
Differenzbetrag 4.582,16 EUR
Abzug Selbstbeteiligung -150,00 EUR
Zahlungsbetrag 4.432,16 EUR
Haben Sie dazu noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne unter den angegebenen Kontaktdaten weiter.

In den Kontaktdaten steht aber jemand anderes als mein Betreuer..

Zudem ist das Datum des Briefs der 16.Dezember 2020.. komisch oder wenn es GENAU AUF DEN TAG 3 Monate zu spät ankommt.. das klingt so als wär mein Wiederrufsrecht jetzt schon vergolten.

Wie kann ich dagegen vorgehen? Ich bin nicht Rechtschutzversichert.

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