Auto nach Kauf mitnehmen?

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Varianten:

1. Der Verkäufer vertraut dir und lässt dich mit seine Kennzeichen fahren, du meldest das Auto bei deiner Zulassungsstelle um.

2.Der Verkäufer vertraut dir nicht und übergibt dir das Auto abgemeldet.

3.Dann brauchst du Kurzzeitkennzeichen.

4.Der Verkäufer gibt oder schickt dir die Papiere zu, du meldest das Auto um und holst dein Auto mit deine Kennzeichen ab.

5.Du überführst das Auto auf einen Anhänger.

Die einzige Möglichkeit in diesem Fall besteht darin, dass das Fahrzeug noch angemeldet ist und der Verkäufer es dir mit seiner Nummer übergibt.

Dann muss er allerdings im Kaufvertrag die genaue Uhrzeit der Übergabe notieren, die Verpflichtung zur unverzüglichen Ummeldung reinschreiben, sich deinen Führerschein zeigen lassen und ein Foto (mit dem Handy z.B.) von deinem Ausweis machen. Zusätzlich kann in den Kaufvertrag reingeschrieben werden, dass du das Fahrzeug lediglich bis zu dir nach Hause fahren darfst und alle weiteren Fahrten erst nach Ummeldung gestattet sind.

Ist das Fahrzeug abgemeldet oder will es dir der Verkäufer nicht mit seiner Nummer überlassen, hast du nur die Möglichkeit, es mit einem Hänger zu transportieren oder dir mit den Papieren des Autos dieses am Montag auf dich daheim anzumelden (vorher eVB-Nummer besorgen!) und mit deinen neuen Kennzeichen nochmal hinzufahren und erst dann mit dem Auto heimzufahren.

Wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist kannst Du es sofort mitnehmen.

Ist das Fahrzeug abgemeldet Kurzzeitkennzeichen vorher besorgen, benötigte Unterlagen für Kurzzeitkennzeichen lassen sich leicht über Google finden.

Wenn das Auto noch zugelassen ist, kannst du mit dem Verkäufer vereinbaren, dass du das Auto mitnimmst. Danach kannst Du das Auto selber abmelden. Und zwar bei deiner Zulassungsbehörde. Du meldest das Auto also in deinem Landkreis / Stadtkreis auf Dich um.

Dazu brauchst Du einen schriftlichen Kaufvertrag. Da sollte auch drin stehen, dass der Verkäufer mit der Abmeldung des Fahrzeuges einverstanden ist. Mit Unterschrift.

Du zahlst dem Verkäufer das Auto und lasst dir die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 übergeben. Damit bist Du Eigentümer des Autos. Mit der Ummeldung bei Dir zuhause wirst Du auch Halter.

Vorher noch von Deiner Versicherung eine Versicherungsnummer beschaffen!

(Wenn Das Auto nicht mehr zugelassen ist, brauchst Du eine rote Nummer. Ansonsten Musst Du eben 2 mal fahren. Zuerst Papiere mitnehmen. Bei Dir zuhause anmelden dann mit den Kennzeichen hinfahren und das Auto abholen.)


Hamburger02  24.10.2019, 13:16
brauchst Du eine rote Nummer.

Die gibts schon lange nicht mehr für Privatpersonen. Privatpersonen müssen sich ein Kurzzeitkennzeichen holen, was aber am Wochenende unmöglich ist, wenn die Zulassungsstellen geschlossen haben.

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Entweder gibt er dir den Wagen mit seinen Kennzeichen mit oder du musst nach dem Kauf auf die Zulassungstelle (egal wo) und dir Kurzzeitkennzeichen holen. Oftmals ist hier die Uhrzeit dann leider ein Problem.

Dafür brauchst du die EVB Nummer von der Versicherung.

Alternativ könntest du ihn auch ganz ohne Kennzeichen mit einem Hänger transportieren.

Am einfachsten ist die erste Option. Das macht aber nicht jeder. Ich verkaufe auch nur abgemeldet.

Dass du zweimal fährst, musst du in Kauf nehmen.