Kfz Schaden Schreiben gegnerische Versicherung?

Hallo zusammen,

ich hatte seit kurzem einen KFZ Schaden bei dem ich laut Polizei und Zeugen keine Schuld trage. Nun hat mich die Versicherung des Gegners angeschrieben. Leider verstehe ich den Inhalt des Briefes nicht wirklich und mein Anwalt ist leider erst kommende Woche zu erreichen.

Da der Gegner einen Anwalt trotz eindeutigen Schadenfall genommen hat möchte ich auch nicht mit dessen Versicherer in Kontakt treten.

Der Versicherer Schreibt folgendes:

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Schadensfalls haben wir das Kennzeichen und/oder Fahrzeugsind. nummer Ihres Kfz an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben. Dort wird auch der Meldegrund Kraftfahrzeug- Totalschaden und der Schadentag hinterlegt. Dieses System wird von der informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring Wiesbaden betrieben. und dient den beteiligten Versicherungsunternehmer zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten können zu einem späteren Zeitpunkt von dem jeweiligen Versicherer abgefragt werden., wenn das Fahrzeug an einem weiteren SChadenfall beteiligt sein sollte.

Es werden keine Daten zu Ihrer Person gespeichert, Ihnen wird bei einer Fahrzeugmeldung keinerlei unlauteres Verhalten unterstellt.

Auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind, sind wir dennoch verpflichtet, Sie persönlich über die Fahrzeugmeldung zu informieren, das Mandatsverhältnis wird dadurch nicht berührt.

Was hat dieses Schreiben den im Detail zu bedeuten bzw. um was geht es hier? Wird mir etwas vorgeworfen oder wozu dient das ganze?

Danze euch im voraus.

Anwalt, Kfz-Versicherung, Schaden
Jährliche Fahrleistung deutlich überschritten...Strafe?

Hallo ich habe ein Problem:

Ich habe bei meiner Kfz Versicherung (Huk Cobug) eine jährliche Fahrleistung von 6.000 km angegeben.

Nun musste ich letztes Jahr beruflich durch die ganze Hauptstadt zur Arbeit und nach Hause pendeln und habe die jährliche Fahrleistung deutlich überschritten (um 20.000 km). Hätte ca 125.000km haben dürfen, aber es sind jetzt 145.000km drauf. Habe es leider erst bemerkt als ich mal vom Tageskilometerzähler auf Gesamtkilometer umgeschalten hab und fast den Schlag bekommen.

Weiss einer wieviel ich nachzahlen muss? Will mich erstmal informieren bevor ich das der Versicherung mitteile und dann evtl rückwirkend ne Rechnung (oder Vertragsstrafe) über hunderte von Euros bekomme, denn ich kann es mir jetzt leider nicht wirklich leisten :-/


In den Agb steht folgendes:

Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Überprüfung der Angaben K.3.2 Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob Ihre Angaben zu den berücksich- tigten Tarifierungsmerkmalen zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.

Folgen von unzutreffenden Angaben K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufen- den Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen entspricht.


Bin für jeden Tip dankbar

Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, AGBs, Kilometerstand, Laufleistung
Rückzahlungsanspruch aus KFZ-Versicherung nach Verkauf/Abmeldung?

Kurzfassung: Ich habe letztes Jahr unterjährig mein altes Auto verkauft und abgemeldet. Ich habe allerdings bisher noch keine Rückzahlung des überzahlten Versicherungsbeitrags erhalten. Das ist mir die Tage aufgefallen, da ich gerade meine Steuererklärung fertig gemacht habe.

Ich freue mich auf Meinungen.

Langfassung:

Ich habe am 10.11.2015 mein altes Auto verkauft, welches Vollkasko versichert war. Meine Versicherung zahle ich jährlich im voraus per Lastschrift.

Am 11.11.2015 habe ich mehrere Sachen gemacht:

1.) Meine Versicherung über den Verkauf per E-Mail informiert und den Kaufvertrag angehängt. Das wurde mir so auch bestätigt mit dem Hinweis auf die Versicherungspflicht.

Zitat: (...) Also erst wenn von deren Seite der Hinweis kommt, daß das Fahrzeug abgemeldet ist wird von Seiten des LVM aus die Versicherung aufgehoben da es sich bei der KFZ Versicherung ja um eine Pflichtversicherung handelt.

2.) Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet.

3.) Die Versicherung per E-Mail über die Abmeldung informiert und den ungültig gestempelten Fahrzeugschein angehängt.

Am 21.11.2015 erhielt ich vom Zoll ein Schreiben vom 19.11.2015, in welchem mir die Abmeldung zum 10.11.2015 bestätigt wurde und die überzahlte Steuer abgerechnet wurde. Diese kam auch ein paar Tage später auf meinem Konto an.

Von meiner KFZ-Versicherung habe ich bis heute nichts mehr gehört bzw. keine Erstattung erhalten. Durch die Abmeldung bin ich dort kein Kunde mehr.

Es ergibt sich ein Erstattungsanspruch für den Zeitraum 11.11. bis 31.12.2015 (51 Kalendertage).

Aus meinem Vertrag ergibt sich:

Zitat: (..) Beitragsgutschriften aus Ihrem Vertrag überweisen wir an die oben genannte Bankverbindung. (...)

Die oben genannte Bankverbindung ist die, die auch für die Lastschriften genutzt wird.

Die AKB sehen vor:

Zitat: (...) Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der Vertrag (...) auf den Erwerber über.

Unabhängig davon erlischt der Versicherungsvertrag mit der Abmeldung des Fahrzeugs.

Jedenfalls hätte mir die Versicherung schon längst den überzahlten Beitrag für die verbleibenden 51 Tage schon längst erstatten müssen und ist damit auch automatisch in Verzug (für die Kaskoversicherung 30 Tage nach Erhalt meiner E-Mail und für die Haftpflichtversicherung 30 Tage nach Nachricht der Zulassungsstelle).

Spricht irgendwas gegen eine Mahnung über den Restbetrag inkl. Nebenforderung (Zinsen + Pauschale)?

Versicherung, Kfz-Versicherung, Inkasso, Straßenzulassung
Angeblicher Auffahrunfall ohne Schaden?

Hallo zusammen, folgende Situation:

Letzten Dienstag habe ich angeblich einen anderen PKW gerammt. Es stimmt zwar, dass ich unbeabsichtigt ziemlich nah an das andere Auto heran gefahren bin, aber von einem Auffahrunfall habe ich nichts mitbekommen, es gab keine Erschütterung, kein Geräusch und meiner Meinung nach kann dieser gar nicht stattgefunden haben. Die Frau im Auto vor mir ist jedoch direkt ausgestiegen und hat eine Szene gemacht. An ihrem Auto war an der Stoßstange ein Mini-Kratzer (der meines Erachtens nach nicht mal auf der Höhe meiner Stoßstange ist, mein Auto ist tiefer gelegt). Sie meinte direkt, sie möchte meine Kontaktdaten aufnehmen und den Unfall in der Werkstatt begutachten lassen. Habe ihr dann alle meine Daten gegeben und bin heim gefahren. Bei mir zuhause angekommen habe ich 5 verschiedene Bekannte meine Stoßstange untersuchen lassen - mit dem Ergebnis, dass dort nicht einmal ein Kratzer drauf ist.

Am nächsten Tag meldete sich die Frau und meinte, ich hätte ihren Rückfahrsensor auch beschädigt. Ich habe ihr dann gesagt, dass nie ein Unfall stattgefunden haben kann, weil mein Auto keinen Schaden hat und ich nichts von dem Unfall mitbekommen habe. Sie hat dann lange geschwiegen und als ich gefragt habe, ob sie noch dran ist, einfach aufgelegt.

Ich habe die Nummer dann blockiert, weil mir die ganze Sache zu dumm war.

Gestern haben sich dann durch Zufall mein Partner und ihr Partner bei uns im Treppenhaus getroffen, weil ihr Partner dort einen Bekannten besuchen war. Dumme Situation, denn er hat beim Anblick meines Namensschildes auf der Klingel direkt angefangen, auf meinen Freund einzureden, ich soll doch gestehen, es gäbe angeblich einen Unfallzeugen und der Unfall würde angeblich 700!!!€ kosten, 500 fürs Lackieren und 200 für den Rückfahrsensor, schätzt ER, nicht die Werkstatt, in der sie angeblich das Auto haben untersuchen lassen, denn die hat sich ja angeblich nicht zu den Kosten geäußert.

Kurz und knapp zusammengefasst: Er wollte meinen Freund erpressen, dass ich den Schaden zahlen soll, sonst gehen sie zur Polizei. Wie gesagt, ich habe das Auto meines Erachtens nach nicht berührt. Komischerweise ist bis Dato noch keine Schadenmeldung erfolgt und der Partner der "Unfallgegnerin" hatte auch überhaupt kein Interesse mit mir zu reden, wie es mein Partner vorgeschlagen hat, sondern meinte lediglich, er soll mich doch überreden, den Unfall zu gestehen.

Nun zu meiner Frage: Was würdet ihr in so einer Situation machen? Ich nehme nämlich an, dass der Zeuge kein richtiger Zeuge ist, sondern ein Bekannter, welcher lediglich dazu dienen soll, mich ebenfalls zu beschuldigen, denn am "Unfallort" hat sich keiner bemerkbar gemacht.

Denkt ihr, dass da jetzt irgendwelche Konsequenzen folgen oder die Sache wegen mangelnder Beweislast fallen gelassen wird, wenn weder an meinem noch an ihrem Auto Lackspuren oder Schäden auf gleicher Höhe zu finden sind?

KFZ, Unfall, Recht, Autofahren, Kfz-Versicherung, Jura, Lack, Schaden, Straßenverkehr
Versicherungsbetrug melden?

Hallo zusammen,

ich habe von einem ausgeführten Versicherungsbetrug erfahren. Folgender Sachverhalt ist vorgefallen:

es wurde ein Wildschaden bei der KFZ-Versicherung gemeldet. ein Reh touchierte nur das Fahrzeug, es blieb komplett unversährt, bis auf einen ca. 3cm langen Faserriss in der Plastikabdeckung des Scheinwerfers. Geschätzer Schaden ca. 100 Euro.

Es wurde vom Freund des Geschädigten bewusst ein falscher Kostenvoranschlag erstellt. Es wurden folgende Arbeiten am Fahrzeug aufgeschrieben: - Ausbeulen diverser Dellen - Komplette Neulackierung des Fahrzeugs - Austausch der Scheinwerfer und Arbeitslohn + diverse weitere Sachen. Gesamtsumme des Kostenvoranschlags: 2.800 Euro, für einen Schaden in Höhe von max. 100 Euro, es ist durch das touchieren des Rehs kein einziger Kratzer, geschweige denn Dellen am Fahrzeug entstanden.

Der Versicherungsnehmer hat hier bewusst den Kostenvoranschlag durch seinen Freund in der Werkstatt manipulieren lassen, mit der Aussage: Schreibe alles mögliche auf, ich brauche das Geld (Er selbst ist Hochverschuldet)

Wenige Wochen nach dem "Wildunfall" fuhr er durch Eigenverschulden an eine Steinmauer beim ausparken, die hinterließ eine Stelle mit einigen Kratzern im Lack.

Die Versicherung hat nun, vor ca. 2 Wochen eine Summe in Höhe von 2.100 Euro an ihm überwiesen, ohne das vorher ein Gutachter oder Sachverständiger den Schaden angesehen hat.

Sein Versicherungsverteter ist auch in dem Betrugsfall verwickelt, dieser hat den Kostenvoranschlag bei der Versicherung so eingereicht.

Soll ich diesen Vorfall bei der Versicherungsgesellschaft bzw. Polizei anzeigen?

Betrug, Versicherung, Kfz-Versicherung
BMW 320i Fahranfänger, Auto auf Kredit, Vollkakso notwendig?

Liebe Community,

ich überlege mir einen BMW 320i zu kaufen. Ich bin 18, Fahranfänger. Ich starte jetzt im August meine Ausbildung, da ich mein Abitur erfolgreich bestanden habe.

Ja, ich weiß, viel Hubraum und 150 PS ist nicht wenig für einen Fahranfänger, aber ich bin BMW "Fan" seit Kindheitstagen. (Need for Speed Most Wanted GRINS)

Ich wollte mir einen holen der ca. 95.000 gelaufen ist, Scheckheft gepflegt, 1ste Hand. für ca. 7.500€ aus 2005/2006

Das Problem ist Vollkakso geht der von 2500€ aufwärts bis teilweise sogar 6.000 - 7.000 Euro/Jahr für einen Fahranfänger und das ist mir definitiv zu viel.

Ich würde den per Zielfinanzierung finanzieren, ca. 120€ Monatsrate und nach 48 Monaten eine Schlussrate von ca. 2.000€ (Da bin ich dann ja schon ausgelernt)

Nun hatte ich gesehen das wenn ich mir nur eine Teilkasko Versicherung hole ca. 1300€ /Jahr zahle. Würde das reichen? Im Prinzip muss ich dann ja "nur" darauf achten keinen Unfall zu bauen an dem ich Schuld bin und Lackschäden etc. die ich verursache werden halt nicht übernommen, aber alle anderen Kosten wie: Personenschäden (von der Haftpflicht) und Gegenstand Schäden (von der Teilkasko) werden ja übernommen.

Würde mir jemand davon abraten nur eine Teilkasko Versicherung zu nehmen, besonders weil ich das Auto finanziere? Oder seht ihr da eher keine Bedenken?

Viele Grüße

Jonas

EDIT:
Die Finanzierung würde über die BMW Bank stattfinden, da ich bei einem BMW Händler den Gebrauchtwagen kaufen möchte.

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Wie ermittelt die Huk24 die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden (Kasko Plus)?

Eine Frage an unsere Versicherungsexperten:

Die Huk24 bietet mit dem Baustein Kasko Plus in der KFZ Versicherung neben der Neuwertentschädigung auch eine Kaufwertentschädigung für den Fall, dass der Wagen gebraucht gekauft wurde.

Wie wird die Summe der Kaufwertentschädigung nach einem Totalschaden von der Huk24 festgelegt?

Beeinflusst der tatsächlich gezahlte Kaufpreis den rechnerisch ermittelten Kaufwert? Ist man verpflichtet den Kaufpreis der Versicherung mitzuteilen?

(In dem speziellen Fall liegt der Kaufpreis unter dem Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt)

Aus den allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Huk24: Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und gebrauchte Teile A.8.2.4 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs, das Sie als Gebrauchtfahrzeug erworben haben, erstatten wir in Kasko in den ersten 24 Monaten nach der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf Sie den Kaufwert. Kaufwert ist der rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert des Gebrauchtfahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung auf Sie, vermindert um eventuell zwischenzeitlich eingetretene Schäden, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht fachgerecht repariert wurden. A.8.2.5 Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines mitversicherten Teils, das Sie gebraucht erworben haben, ersetzen wir den Kaufwert. Es gelten die Regeln der Kaufwertentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge in A.8.2.4 sinngemäß. Dabei berechnen wir den Zeitraum, in dem wir die Kaufwertentschädigung leisten, ab dem Datum, an dem Sie das Teil erworben haben.

Kfz-Versicherung, totalschaden
Gegnerische Versicherung lehnt ab zu zahlen und mir fehlt das Geld zum Klagen.Was soll ich tun?

Hallo zusammen,
mein Auto wurde von einem anderen Auto beim Rückwärts-parken gerammt. Die gegnerische Versicherung Allianz hat durch einen eigenen Sachverständiger die Schäden gutachten lassen. Die von dem Sachverständiger bzw. Allianz festgestellte Reparaturkosten war ~800€ mit Mwst. Ich war sehr skeptisch und hatte selber einen Gutachter beauftragt. Der hat die Kosten für Reparatur ungefähr um die 3300€ festgestellt. Dann hatte ich mit einem Anwalt Kontakt aufgenommen und das neue Gutachten der Versicherung eingereicht. Nach mehr als zwei monatigem Warten, lehnt die Versicherung ab sämtliche Kosten zu zahlen, es sei denn, die von meinem Gutachter geltend gemachten Schäden nicht aus dem Unfall stammen.
Leider habe ich keine Rechtschutz-versicherung. Nun fehlt mir das Geld fürs Klagen. Ich werde einen Antrag um die Prozesskostenhilfe machen. Aber ich bin nicht sicher ob die überhaupt bekomme. Ich bin ein ausländischer Student und bin von den Eltern finanziert. Ich habe einen Mini-Job, wobei ich nicht so viel arbeiten kann (höchstens ~450€ pro Monat), da ich meistens mit dem Studium beschäftigt bin. Was soll ich machen, wenn ich die Prozesskostenhilfe nicht bekomme? Gibt es einen anderen Weg? Ich würde mich sehr freuen auf euren Ratschlag. Ich bedanke mich ganz ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit und Hilfe.

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