KFZ Stilllegung droht - Doppelversicherung - Was tun?

Guten Morgen,

ich habe im Oktober 2020 eine KFZ Versicherung trotz bereits bestehender Versicherung abgeschlossen.

Gelockt hat mich der günstige Preis der neuen Versicherung und der Makler, der sehr freundlich war. Der neue Vertrag der KFZ Versicherung ("Junge Leute Paket") wurde somit wirksam und begann, zu laufen.

Jedoch bekam ich so schnell meine bereits bestehende Versicherung (also die ältere bzw. erste) nicht gekündigt. Deshalb bat ich den Makler um eine Verschiebung des Beginn und einen Rückruf, um das weitere Vorgehen zu besprechen und Hilfestellungen zu erhalten.

Der verschobene Zeitpunkt wurde genehmigt und ein umgehender Rückruf am nächsten Tag zugesichert. Jedoch kam der Rückruf nicht. Anrufe meinerseits wurden durch den Makler ignoriert, genauso wie WhatsApp Nachrichten gelesen, aber nicht beantwortet wurden.

Nun, während dieser Zeit kündigte ich meine erste oder alte KFZ Versicherung nicht, da mir dies als zu unsicher erschien. Ich bat den Makler auf WhatsApp, als auch per Email schriftlich, den Vertrag (Widerspruchsmöglickeit war leider abgelaufen) zu stornieren oder aufzuheben.

Dieser Bitte kam er trotz Hinweis meinerseits darauf, dass ich ansonsten doppelt versichert wäre und dies nicht geht, nicht nach. Leider hatte ich auch keine Frist gesetzt, worüber ich mich heute sehr ärgere.

Die Versicherungsagentur des neuen Maklers schickte mir immer wieder Rechnungen und versuchte, den Erstbeitrag (die Erstprämie) abzubuchen, was ich aufgrund der oben stehenden Umstände nicht ermöglichte.

Die alte oder erste Versicherung zahlte und zahle ich weiterhin, diese zeigt mir mit heutigem Stand den Status "Aktiv" und Zahlungsstand "ausgeglichen". Desweiteren erhielt ich von dieser bereits die Jahresrechnung für dieses Jahr zum Ende 2020.

Im November 2020 telefonierte ich mit dem Makler der neuen Versicherung, ich erreichte ihn sogar direkt persönlich am Telefon seiner Agentur. Ich beschrieb ihm mein Problem und das ich nicht doppelt versichert sein möchte.

Er meinte daraufhin "habe viel zu tun, hatte das noch nicht gesehen, irgendwie kriegen wir das schon hin" und bat mich, später nochmal anzurufen. Dieser Bitte kam ich nach und rief später erneut an, wo er wie durch einen Zufall plötzlich in einem Kundengespräch gewesen sein will. Ein Rückruf seinerseits kam nicht.

Sorry für die Länge des Textes, es geht leider nicht anders. Das Ergebnis von seinem "kriegen wir schon irgendwie hin und meinem Glauben an das Gute im Menschen" ist nun folgendes:

Ich erhielt gestern einen Brief von der Zulassungsstelle, welche mir mit einer Stilllegung in 5 Tagen droht, sollte ich keine neue EVB übermitteln lassen.

Begründung:

Die Agentur der neuen Versicherung zeigte das "Erlöschen der Versicherung" der Zulassungsbehörde an.

Leider ist in dem Brief meine noch immer bestehende erste oder alte Versicherung nicht berücksichtigt worden.

Was sollte ich tun, um eine Stilllegung zu verhindern?

KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung, Versicherungsschutz, Vertragsrecht, Zulassungsstelle, EVB, Rücktritt vom Vertrag, Stilllegung, Zulassungsbehörde, Versicherungen und Finanzen
Versicherung zahlt Gutachter nur teilweise. Jetzt nachzahlen?

Folgendes

Vor ca. zwei Monaten ist jemand mit seinem Auto gegen meins gefahren.

Zettel da gelassen und weggefahren. Glücklicherweise waren die hinterlegten Daten die richtigen.

Ab da ging der Stress los. Da der Mann momentan eine Umschuldung als LKW fahrer macht (ich habe keine Ahnung ob das stimmt. Ist auch nicht wichtig) bat der Mann mich einen Kostenvoranschlag machen zu lassen, da er das privat zahlen wollte und die Versicherung nicht reinziehen wollte. Gesagt, getan.

Doch irgendwann meldete sich er Mann nicht mehr, also beauftragte ich einen Gutachter, welcher einen Schaden von 1300€ feststellen konnte.

Dieser fand auch raus bei welcher Versicherung das KFZ von dem Herren war und so ging die zweite Phase meines Stresses los.

Nach langem hin und her bekam ich mein Geld und der Gutachter AUCH.

Allerdings nur anteilig. Und zwar 516,40€ von 622,69€

Die Versicherung bekam 24 Bilder und davon waren(laut Versicherung) einige unbrauchbar und nicht relevant (Kilometerstand beispielsweise)

Dieser Gutachter verlangt pro Bild 2€ und das macht bei 24 Bildern 48€ (Hätte ich gewusst wie viel ein Gutachter bekommt, hätte ich mich für diesen Beruf entschieden)

So, meine Frage - Darf der Gutachter den Restbetrag überhaupt fordern?

Ich habe auf seine Arbeit vertraut und dachte er wüsste schon was er da macht. Dass er unglaublich hohe Preise für seine Dienste verlangt war mir nicht bewusst (ich weiß, unwissenheit schützt nicht vor Strafe)

Grundhonorar - 375€

Bewertung - 5€

Fahrtkosten - 50€

Fotokosten - pro "Stück" 2€

EDV Kosten - 15€

Schreibkosten pro Seite - 1,80€ (macht 28,80€ bei 16 Seiten)

Kommunikationspauschale - 15€

Ich kann die gegnerische Versicherung absolut verstehen wenn sie sagen, dass der Gutachter Sachen gemacht hat die nicht gefordert sind.

Muss ich als Kunde für Dienste zahlen, die eigentlich nicht hätten sein müssen?

Ich bedanke mich im Voraus!

MFG

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Versicherung lehnt Schaden ab, wie kann ich mich dagegen wehren?

Hi,
ich wende mich an Euch, weil ich ein riesiges Problem habe.
Mein Freund und ich sind vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, leider haben wir keine eigenen Parkplätze, sondern suchen uns immer einen Platz auf der Straße vorm Haus.
vor 14 Tagen standen unsere Autos übers Wochenede zufällig nebeneinander. Mein Freund fährt einen alten BWM, Wert ca. 6.000 € und ich einen alten Mini, Wert auch so um 6.000 €. Vor 14 Tagen sind unsere beiden Autos in der Nacht ziemlich arg beschädigt worden. Randalierer haben sich wohl auf und zwischen unseren Autos geprügelt und an beiden Autos erhebliche Schäden verursacht. Leider konnten die Täter bisher nicht ermittelt werden. Mein Freund ist am Montag dann sofort zur Polizei und zu seiner Versicherung (Allianz Versicherung) gefahren, hat den Schaden gemeldet, tags darauf wurde das Auto von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet und als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, am Freitag stand dann fest, dass er sich ein neues Auto kaufen wird und die Versicherung nach Abzügen und Restwert seines alten BMW, alles bezahlt. Soweit so gut.

Ich habe am selben Tag bei Check24 angerufen und meinen Schaden ebenfalls geschildert, der Mann am Telefon sagte, kein Problem, ich erledige das alles für sie. Bis Freitag habe ich dann erstmal nichts gehört, nochmal bei Check24 angerufen die mir ziemlich lappidar und rüde sagten, der Schaden sei gemeldet, ich müsse halt Geduld haben und abwarten, mehr könnten die nicht für mich tun. Darauf hin habe ich selbst bei meiner Versicherung angerufen, bei der VHV, die sagten mir, dann das der Schaden nicht reguliert wird, ich bekomme nur einen Scheinwerfer ersetzt, von dem auch noch 500 € Selbstbeteiligung abgezogen wird, also unterm Strich bekomme ich keinen ct. Das habe ich dann nach Prüfung gestern schriftlich mitgeteilt bekommen.

Was ist da schief gelaufen? Wie kann ich mich dagegen wehren? Wir haben ungefär identische Schäden am Auto, sind beide gegen Teilkasko versichert, seine Versicherung hat schnellstens alles geklärt, ich bekomme nur genau "Nix" ersetzt. Mein Freund im Grunde den gesamten Schaden. Alle sagen mir, sie hätten mit der VHV keine Probleme, aber woran liegt es dann? Ich verdiene nicht besonders viel, brauche das Auto beruflich und kann mir nicht leisten auf die Entschädigung zu verzichten. Wie muss ich weiter vorghehen und an wen kann ich mich wenden?

Danke für Eure Hilfe
Raffaela

Recht, Kfz-Versicherung, Vandalismus, Teilkaskoversicherung, Auto und Motorrad
Beide Außenspiegel beim Fahren beschädigt, wer haftet? Was ist zu tun?

Liebe Community,

Ich bin heute auf einer engen Strasse, an der beidseitig geparkt wird und in der Regel aber ohne anzuhalten auch nebeneinander gefahren wird, dicht an einem auf der Gegenseite fahrenden Auto vorbergefahren. Wir haben infolge auf gleicher Höhe unsere Außenspiegel beschädigt.

Ich musste leider dringend zu einer Dienstbesprechung, die Dame ebenso zu ihrer Arbeitsstelle, haben die Schäden fotografiert mit Uhrzeit und Ort, jedoch keine Polizei aus Zeitgründen gerufen.

Nun werde ich die Frau nach der Arbeit, wie verabredet, anrufen und auf dem Rückweg besuchen, wir haben ersteinmal diese Lösung für uns gefunden und möchten dann die Sache in Ruhe klären.

Auf meiner Seite wurde nicht geparkt, daher bin ich auch gefahren, ob sie hätte regulär anhalten können, weil vor ihr ein Wagen parkte kann ich im Nachhinein nicht mehr beurteilen (ich meine das wäre so, nachweisen kann ich es nicht mehr). Leider waren wir beide in Hektik, daher kann sich beides ohnehin nicht nachweisen. Letzendlich sind wir beide gefahren und uaf gleicher Höhe mit den Spiegeln zusammengestoßen.

Jedenfalls hatte ich heute noch keine Zeit mich zu erkundigen oder im Netz zu recherchieren, daher nutze ich GF hoffe ich auf Eure fundierten und hilfreichen Kommentare.

Was würdet ihr mir empfehlen als nächstes zu tun: Versicherung kontaktieren, bevor ich sie später anrufe? Welche Versicherung ist zuständig?

Ist das eine Sache von 50-50?

Was ich hätte machen müssen, das möchte ich übrigens nicht wissen, nun ist es ohnehin zu spät- normalerweise lasse ich mir auch mehr Zeit, rufe die Polizei oder begutachte den Unfallort- die Dienstbesprechung ging aber leider vor.

Mein Auto ist schon älter, ich wäre auch bereit irgendeinen Spiegel dran bauen zu lassen, so dass die Kosten für die andere Person nicht zu hoch werden- was sie dann später noch sagt, weiß ich natürlich nicht...

Ich werde später, ab 16, 17 Uhr schauen, nur zur Info, dass ich nicht sofort auf Nachfragen oder Kommentare antworten kann.

Vielen Dank!

Auto, Autounfall, Unfall, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, PKW, Schaden
Rangierschaden beim Parken, Fahrerflucht?

Hallo,

ich habe mein auto gestern Abend abgestellt. Nun habe ich heute morgen mitbekommen dass jemand paar Fotos von mein Fahrzeug gemacht hat, und bin dann zu mein Fahrzeug gegangen.

wie es heraus stellte, könnte sein, dass ich gestern beim Einparken dass vordere auto beschädigt habe. Die Polizei ist gekommen, alles aufgenommen. Haben gegenseitig die Daten an Versicherungen ausgetauscht. Nun, bin ich jetzt als Fahrerfluch beschuldigt worden.

Als die polizei die Fahrzeuge angeschaut hatten, könnte die zuerst keine erkenntbaren schäden an mein fahrzeug festellen, die den schaden der vorderes Auto zuordnen können.

Das vordere auto wurde auch Seit gestern bewegt, nach seiner aussage war der seit gestern abend weg, und heute auf der arbeit hat der schaden bemerkt, kam dann zurück wo der gestern abend vor mir geparkt hat.

Die Polizei nahm zuerst als Fahrerflucht auf. Laut deren, ist es wahrscheinlicher dass die Ermittlungen eingestellt werden.

aber Trotzdem, was können für Strafen auf mich zu kommen? Ich weiss, Fahrerflucht ist Fahrerflucht, habe jedoch beim Einparken nichts bemerkt. Sage auch nicht nein, kann alles passiert sein, jedoch mit was müsste ich den Rechnen? Laut Gesetzt kann es sogar bis zu Haftstrafe kommen, ist übertrieben, aber möglich. Hat jemand Ähnlicher Erfahrung und könnte es mit mir teilen, wie es am ende ausgegangen ist.

vielen Dank und

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Vorderes Auto:

mein Auto:

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Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, Parkschaden, Rechtslage, Rechtsschutz, Schaden, Straftat, Auto und Motorrad
StVO Handzeichen beim Abbiegen mit dem Roller?

Hallo,

Ich hatte vor einiger Zeit einen Unfall mit meinem Motorroller. Relativ kurz danach habe ich mir einen Anwalt im Verkehrsrecht genommen damit er Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagt. Nach einigen Monaten und vielen Mahnungen an die gegnerische Versicherung hat diese nun geschrieben:

Ihr Mandant ist hier ohne ordnungsgemäße Zeichensetzung (Handzeichen) nach Links abgebogen.

Ein Blinkersetzen durch eine Fahrzeugsrichtungsanzeige ist lt. Straßenverkehrsordnung für das benutze Fahrzeug (Roller) nicht gegeben.

Desweiter befand sich unser Kunde bereits neben ihrem Mandant, als dieser plötzlich nach Links abgebogen ist. Wäre ein Schulterblick tatsächlich vorgenommen worden, so hätte das im Überholvorgang befindliche Fahrzeug gesehen werden müssen.

Jetzt wollte ich zumindest mal wissen was in der StVO zum Blinker steht bevor ich nach dem Wochenende mit dem Anwalt erneut telefoniere.

Es kann doch nicht sein, dass ein Blinkersetzen am Motorroller nicht als eindeutige Zeichensetzung gilt?

Blinker wurde gesetzt und Schulterblick wurde auch 2 mal gemacht, deshalb konnte ich ja noch Bremsen bevor ich genau vor das Fahrzeug gekommen bin.

Evtl. kann jemand den dazu passenden § hier posten da ich nicht wirklich was im Internet finde.

Vielen Dank

Verkehrsunfall, Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Führerschein, Kfz-Versicherung, Fahrschule, Motorroller, Straßenverkehrsordnung, Blinker, Handzeichen, Auto und Motorrad
Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

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