Ich werde beschuldigt, ein Auto, das neben mir geparkt war, beschaedigt zu haben beim Oeffnen meiner Tuer. Muss ich auf den Brief des Fahrer's reagieren?

Vor zwei Wochen war mein Auto bei einem Herbstfest auf einem Wiesenparkplatz geparkt. Es ging dort relativ eng zu, und ich weiss noch, dass wir sehr vorsichtig waren beim Tueren aufmachen. Als wir zurueck kamen, war ein Kleenex an meiner Windschutzscheibe, darauf stand "Police" und eine Telefon-Nummer. Habe damit zunaechst nichts anfangen koennen, aber dann am naechsten Tag der neugierde halber angerufen. Es war die Nummer der oertlichen Polizeibehoerde, und mir wurde mitgeteilt, dass der Herr, der neben mir geparkt hatte, behauptet, ich haette sein Auto beschaedigt.

Der Polizist informierte mich noch, dass dies "keine Polizeiangelegenheit ist und privat geregelt werden sollte", stimmte mir zu, dass der Schaden auch von jemand anderem verursacht worden sein koennte, und gab mir die Telefon-Nr des anderen Fahrers, mit der Bitte, mich bei ihm zu melden. Da ich die Anschuldigung fuer dreist und falsch hielt, habe ich ihn nicht angerufen.

Vor zwei Tagen bekam ich nun Post von der Firma des Fahrers (scheinbar war es ein Firmenwagen). Darin steht, ich haette durch meine Unachtsamkeit sein Auto beschaedigt, und ich soll Schaden meiner Versicherung melden. Dazu legte er noch einen Kostenvoranschlag ueber 1300EUR bei, sowie Fotos, die lediglich beweisen, dass mein Auto neben seinem stand, und dass sein Auto einen Kratzer hat (keine Delle, wie man beim Tueren aufschlagen vermuten wuerde, sondern ein waagerechter Kratzer).

Wie gesagt, die Polizei hat nicht mich kontaktiert, und es hat auch keiner am "unfallort" auf uns gewartet. Mir kommt das alles recht suspekt vor, und ich habe das Gefuehl, dass der andere Fahrer mich einschuechtern will, um Geld von meiner Versicherung abzuknoepfen. Muss ich auf den Brief ueberhaupt reagieren, und wenn ja, wie am besten?

Kfz-Versicherung
Zwei Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen - Was wäre günstigste Variante?

Habe seit einiger Zeit zwei Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen (Cabrio für den Sommer und etwas älteren PKW für den Winter).

Bisher hatte ich beide immer nur für jeweils 6 Monate angemeldet (04-09 für das Cabrio, 10-03 für das Winterfahrzeug).

Problem dabei ist, daß ich eines der beiden Fahrzeuge aus Platzgründen in einer Garage abstelle, welche ca. 10km von meinem Wohnort entfernt liegt.

Wenn ich nun den Wechsel durchführe, dann muß dieser immer am jeweils letzten Saisontag (31.03. bzw. 30.09.) und dann auch immer kurz vor Mitternacht erfolgen. Denn mit dem einen Fahrzeug darf ich ja danach nicht mehr und mit dem anderen davor noch nicht fahren. Und das Risiko, beim Fahren außerhalb der Saison erwischt oder (was noch schlimmer wäre) in einen Unfall verwickelt zu werden, möchte ich nicht eingehen. Denn wenn es ums Bezahlen einer größeren Summe geht, dann würde die Versicherung vermutlich auch bei nur wenigen Minuten außerhalb der Saison kein Auge zudrücken.

Ein weiterer Nachteil ist auch noch die Abhängigkeit vom Wetter, da ich das abgemeldete Auto ja immer möglichst sauber und trocken abstellen möchte, was nicht immer möglich ist, wenn man an einen einzigen Tag gebunden ist.

Ein Wechselkennzeichen halte ich für Abzocke, weil man da (Herrn Schäuble sei "Dank"!) für beide Fahrzeuge trotzdem die volle Steuer bezahlt, als wären sie ganzjährig zugelassen.

Meine Lösung besteht nun darin, beide Fahrzeuge für jeweils einen Monat überlappen zu lassen (also Cabrio 04-10 und Winterfahrzeug 10-04). Dann habe ich im Frühjahr den kompletten April und im Herbst den kompletten Oktober Zeit, um den Wechsel an einem geeigneten Tag durchzuführen.

Nun wird die Sache aber versicherungstechnisch wieder teurer, weil ja nun beide Fahrzeuge insgesamt zwei Monate im Jahr parallel zugelassen sind.

Aber kann man hier denn keinen Spezialtarif bekommen, der berücksichtigt, daß die Fahrzeuge ja 10 Monate eines Jahres einzeln und nur 2 Monate doppelt laufen?

Hat hier jemand noch eine gute (bzw. bessere) Idee?

Auto, Versicherung, Kfz-Versicherung
Angemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen am öffentlichen Stellplatz abstellen - habt Ihr Ratschläge?

Hallo liebe Community.

Gestern habe ich mir mein erstes Auto gekauft und es bei uns im Wohnbezirk auf einer Öffentlichen Stellfläche abgestellt und einen Zettel mit Anschrift und Telefon rein gelegt damit man sich bei mir zurückmelden kann.

Umfeldbeschreibung: (Straße (Sackgasse): rechte Seite Garagen, linke Seite Gehweg und Stellflächen)

So, am Abend direkt eine Versicherung abgeschlossen, und am Morgen direkt los um das Kennzeichen zu besorgen. Nun komme ich gegen Mittag zurück um das Kennzeichen anzubringen und sehe einen rosanen Zettel von der Gemeinde als Verwarnung, und der Draufschrift dass die Tage mir ein Verwarnungsschreiben kommen wird.

Nun, habt ihr mir Ratschläge ob man dagegen irgendwie Einspruch erheben kann und ein paar Paragraphe zum nachlesen wie es mit der Rechtslage steht? Welche Gesetze es in welcher Form verbieten ein Fahrzeug ohne Kennzeichen stehen zu lassen? Wo hätte ich den sonst mein Fahrzeug abstellen sollen wenn ich keine Privaten Stellplätze besitze. Vor allem war ja das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt ja schon angemeldet und die Versicherung abgeschlossen!

„ Aufregen“ < Unglaublich was für Seelenlose Menschen es in der Nachbarschaft geben kann >.< es steht ja nicht ohne Grund ein allen noch unbekanntes Fahrzeug ohne Kennzeichen in der Wohngegend! Und so eine Zettel mit Anschrift und Telefon ist keine Freiwillige Anfrage auf eine Rechnung! Hoffe für die Person das sie wenigstens ihre gelüste damit befriedigen konnte. > „ Aufregen Ende “

Übrigens, Ort ist in Baden-Württemberg

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke

Auto, KFZ, Versicherung, Recht, Gesetz, Kfz-Versicherung, Autokauf, Kennzeichen, kfz-zulassung, parken, Straßenverkehr
Widerrufsrecht Autoversicherung EVB Nummer?

Hallo Leute ich habe mir vor etwa 1 Woche ein Auto bei einem Händler erworben. Da ich berufstätig bin und die Zulassungsstelle immer so bescheuerte Öffnungszeiten hatte, bot sich der Händler an die Anmeldung bei der Zulassung zu übernehmen.

Dafür benötigt man ja eine EVB Nummer. Da ich mich in diesem Sektor nicht auskenne fragte ich ihn um eine Empfehlung und er verwies mich auf eine freie Maklerin von einem Finanzservice.

Das Auto wurde dann erfolgreich auf mich angemeldet am 03.08.2015. Am Donnerstag war ich dann bei der Maklerin um weitere Details zu besprechen und wir hatten uns eigentlich darauf geeinigt dass mein Vater es als 2-Wagen anmeldet (er ist der Versicherungsnehmer und ich der Halter) Kosten ungefähr 1100 € dadurch.

Sie hatte mir auch durchgerechnet, dass ich etwa 2000 € zahlen müsste, wenn ich jetzt komplett neu bei einer anderen Versicherung einsteige.

Meine Eltern haben sich dann bei ihrer Versicherung erkundigt und diese wiederrum haben dann gesagt, dass es für mich günstiger wäre wieder bei der HUK mich selber als Versicherungsnehmer einzutragen, da ich da schonmal vor nem Jahr ca 1 Jahr war und dann nicht direkt "als Neukunde" eingestuft werde.

Jetzt frage ich mich, ob ich ohne Probleme noch die andere "Versicherung" widerrufen kann um mich bei der HUK anzumelden. Das würde ich dann heute gleich direkt machen, ich habe nur Bedenken, dass die Widerrufung aus welchen Gründen auch immer nicht angenommen wird / werden kann und ich auf einmal 2 Versicherungen habe.

Bei der Maklerin habe ich noch nichts unterschrieben, diese hat lediglich meine Fahrzeugdaten/Anschrift/Details zu mir.

Vielen Dank im vorraus.

Auto, KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung
Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

Ich hatte vor kurzem einen einmaligen Krampfanfall/epileptischen Anfall und wurde im Krankenhaus untersucht. Sämtliche Untersuchungen waren normal und unauffällig (ich habe also keine Epilepsie und es gibt keine Anzeichen für eine erhöhte Anfallsbereitschaft) und es wurde mir gesagt dass so ein Anfall jeder mal haben kann (ca 5% aller Menschen haben genau einen solchen Anfall in ihrem Leben). Mir wurde auch gesagt dass ich ganz normal weiterleben kann, bestimmte Faktoren in Kombination (wie Stress + Müdigkeit + Drogen wie Alkohol + Rauchen etc.) vermeiden sollte aber an sich die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren solchen Anfall in Zukunft nicht größer als bisher oder bei jedem anderen Menschen sei. Trotzdem habe ich ein 3-monatiges Fahrverbot des Arztes erhalten. Das bestand lediglich aus einer handschriftlichen Formulierung (in etwa "Patient ist mit Fahrverbot einverstanden"), welche ich unterschreiben sollte. Das Problem ist, dass ich auf das Auto angewiesen bin und dieses Fahrverbot überhaupt nicht in Relation steht, vor allem da die Wahrscheinlcihkeit ja laut Aussage des Arztes nicht höher ist als bei jedem anderen Menschen. Warum sollte ich dann nicht Autofahren dürfen (zumal die meisten (in meinem Fall) vermutlich auslösenden Faktoren wie Alkohol beim Fahren eh wegfallen). Wie wären die rechtlichen Folgen wenn ich trotzdem fahre und es z.B. zu einem Unfall kommt? Wie soll die Versicherung überhaupt an die Information dieses "Fahrverbotes" sofern es eins ist kommen, oder handelt es sich dabei rechtlich nur um eine Empfehlung bzw. Absicherung seitens des Arztes?

Versicherung, Recht, Verkehrsrecht, Fahrverbot, Führerschein, Kfz-Versicherung, Arzt, straßenverkehrsamt
Komplizierte Haftungsfrage nach Auffahrunfall in einer Waschstraße. Wer ist schuld?

Hallo,

leider ist mir am Sonntag jemand in der Waschstraße auf mein Auto aufgefahren. Es handelt sich um eine voll automatisierte Waschstraße. Ich wurde vom Fließband durch die Anlage gezogen und wurde gerade vom Aktiv-Schaum besprüht. Auf einmal spüre ich 3-4 mal einen stumpfen Schlag. Da sah ich schon, wie mein Hintermann mir auf der Stoßstange hing.

Wir sind dann Stoßstange an Stoßstange durch den Rest der Anlage geführt worden. Der Hintermann meinte, er habe auf Neutral gestellt (Automatikfahrzeug). Obs stimmt, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht war er doch noch auf D und ist mir langsam raufgerollt.

Laut meiner Versicherung muss ich den Schadensanspruch der Versicherung vom Hintermann melden. Das habe ich auch gemacht, diese zweifelt aber mittlerweile an, ob es nicht ein Fehler der Waschstraße gewesen sei. Natürlich haben wir den Vorfall direkt der Geschäftsleitung gemeldet und ein Schadensprotokoll ausgefüllt. Auf Rückfrage, wie so etwas passieren kann meinte die Geschäftsleitung, dass der Hintermann gefahren sein muss. Dieser streitet das jedoch ab.

Nun habe ich mir einige Urteile über Unfälle in Waschstraßen durchgelesen und daraus geht hervor, dass wenn sich zwei Fahrzeuge gefährlich nähern, das Fließband automatisch abgeschaltet werden muss. Dies ist aber nicht passiert.

Soll ich nun auch der Versicherung der Waschstraße Meldung über den Vorfall geben? Wie würdet ihr nun vorgehen? Ein komplizierter Fall.

Ich danke, viele Grüße.

Auto, Unfall, Versicherung, Kfz-Versicherung, Waschanlage, Waschstraße, Auffahrunfall, Haftungsfrage
KFZ-Zulassung mit EVB-Nr / Rücktritt

Hallo zusammen, ich brauche bitte dringend euren hilfreichen Rat!

Ich habe mir am Di, 14.04 ein neues Auto gekauft und in der Eile brauchte ich schnell die s.g. EVB-Nr. für die Zulassung!

Mein altes Auto war zu diesem Zeitpunkt bei der Sparkassen-Direkt versichert, so rief ich von unterwegs leider jedoch bei der (falschen) Sparkassen-Versicherung (ohne Direkt) an. Die glichen mein altes Kennzeichen und mein Geburtsdatum ab und gaben mir daraufhin eine EVB-Nr..

Nachdem nun ich nun mein "altes" Auto abgemeldet habe, wollte ich heute am 23.04. bei der Sparkassen-Direkt-Versicherung den Wechsel des Autos abschließend durchgeben.

Die teilten mir jedoch mit, dass die EVB-Nr. nicht von Ihnen sei, sondern von einem anderem Unternehmen namens Sparkassen-Versicherung! Dort wollte ich eigentlich gar nicht hin, da sie teurer ist als die Sparkassen-Direkt-Versicherung!!! Ab nun wurde der Berater am Telefon etwas wage mit seinen Angaben... vieleicht ein Wechsel über Kulanz, vielleicht Verlust des Versicherungsschutzes...

Zum Ende wurde mir vorgeschlagen zu den Hauptzeiten (morgen) nochmal anzurufen um es abschließend zu klären...

Fazit: Ich wollte zur Sparkassen-Direkt-Versicherung und nicht zur Sparkassen-Versicherung.

A) Wie können die meine Daten abgleichen und später erzählen es sei ein anderes Unternehmen?

B) Ich habe bisher nur die EVB-Nr. und mein Auto zugelassen, ein Angebot zur Versicherung, wollte ich ja erst zum Unterschreiben beantragen.

C) Gilt ggf. auch hier ein 14-tägiges Wiederrufsrecht (telefonisch beauftragt), dann hätte ich noch Zeit bis zum 28.04. die Versicherung zu wiederrufen!

Morgen würde ich nochmals bei der SK-Direkt-Versicherung anrufen... welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt, könnt Ihr mir bitte einen hilfreichen Rat geben?!

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Viele Grüße!!!

Sven

Kfz-Versicherung
Teilkasko zahlt nicht wegen Beitrag zu spät bezahlt?

Hallo !

War vor 6 Wochen mit dem Auto meiner Oma unterwegs, und die haben mir nachts auf dem Parkplatz die Scheibe eingeschlagen und leider Klamotten, mein Tom Tom navi und sowie alle 5 Kopfstützen in seltenen mercedes Designo Leder geklaut.

Habe die Polizei telefonisch kontaktiert und die meinten sie haben das schon um 9.30 morgens aufgenommen. Ich habe es aber erst um 23.30 entdeckt. Mich oder bzw meine Oma hat aber niemand kontaktiert und haben das Auto da einfach so stehen lassen?!?! .....

Naja egal scheibe verklebt und 70 km nachhause gefahren. Unseren Versicherungsmann angerufen und der meinte kann reparieren und Kostenvoranschlag wegen Kopfstützen einreichen.

Dann hat es erstmal cirka 4 Wochen gedauert bis die polizeiliche Akte bei der Versicherung war, dann haben sie nochmal einen Gutachter geschickt und der hat den Schaden auf cirka 3000 Euro ermittelt. Soviel ist dass Auto Garnicht mal mehr wert. Naja nach Abzug der Selbstbeteiligung, dem Restwert usw hätten uns 1700€ zugestanden.

Nun kam die Ablehnung dass der Versicherungs Beitrag zu der Schadenszeit im Mahnverfahren war und nicht in der Frist bezahlt wurde, und die Kostenübernahme wurde abgelehnt, da wohl angeblich dadurch kein Versicherungsschutz bestand. Eine Kündigung kam aber nie ?!?! Und wir sind immer noch da versichert.

Eine Zahlung auf Kulanz wurde auch abgelehnt.

Wir haben dort mehrere Autos versichert, und die Prämien waren auch bezahlt.

Was ich nicht ganz verstehen kann ist, die nehmen den Beitrag rückwirkend gern an, aber den Schaden zahlen Sie nicht ?!?! Und eine Kündigung oder Meldung ans straßenverkehrsamt Wegen keinem Versicherungsschutz kam nicht ?!?!

Finden uns irgendwie sehr ungerecht behandelt.

Hoffe hier kann uns jemand helfen ob dass so recht ist was die abziehen ???

Danke für euere Zeit !

Auto, KFZ, Versicherung, Kfz-Versicherung

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