Nach einem selbstverschuldeten Unfall hat mein Vater für sich beschlossen aus gesundheitlichen Gründen den Wagen abzugeben. Natürlich möchte er seinen Wagen gerne repariert verkaufen. Also sind Haftplicht und Kasko gefragt. Ist mit der Abmeldung des Autos das Ganze erledigt? Tritt ein Sonderkündigungsrecht in Kraft?