Wem muss ich bei AU Bescheid geben

Hallo Community,

ich möchte gerne wissen wem ich bei einer Arbeitsunfähigkeit Bescheid geben muss.

Natürlich ist mir klar das ich vor Dienstantritt meinem Vorgesetzten Bescheid geben muss, nach dem Arzttermin sage ich dann noch einmal Bescheid wie lange meine AU dauern wird und wann mit mir wieder zu rechnen ist. Bei Verlängerung gebe ich natürlich auch unverzüglich Bescheid. AU sind immer pünktlich in der Firma.

Nun ist unsere Firmenkonstruktion etwas schwierig, ich bin Angestellter im Unternehmen A, sitze aber im Büro von Unternehmen B und mein "Vorgesetzter" ist in Unternehmen B angestellt.

Mein Chef (Unternehmen A) verlangte nun, da ich sonst immer nur in Unternehmen B Bescheid gesagt habe und die AU's dann an meine Firma (A) schickte, das ich bitte auch in Unternehmen A Bescheid sagen soll, da die es sonst erst mit der AU erfahren. Diese teilen mir mit ich soll zusätzlich noch meinen direkten Vorgesetzten und das Sekretariat in Unternehmen B in Kenntnis setzen.

Fazi: bei einer AU muss ich mich mindestens an 3 Stellen melden: Sekretariat Unternehmen A, Sekretariat Unternehmen B, Vorgesetzter Unternehmen B.

Meine Meinung: Ich muss mich bei meinem Vorgesetzten (B) ODER im Sekretariat (A) melden. Für die Weiterleitung dieser Meldung sind die dann verantwortlich. Es ist nicht meine Aufgabe die Meldungen weiterzugeben, dieses Firmenkonstrukt haben andere Leute aufgebaut.

Wie ist das richtig? Ich wurde schon mehrfach belangt weil ich manchmal nur 1 oder 2 Stellen statt allen 3 Bescheid gegeben habe. Eine Abmahnung will ich verhindern. Oder... muss ich wohl oder übel bei jedem Krankheitsfall 2 Stunden telefonieren?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen! Moe

Arbeitsrecht, Au
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