Hallo, ich habe eine evb-Nummer erhalten von der Versicherung XY zur Zulassung meines Wagens. Den Wagen habe ich bereits mit der evb-Nummer angemeldet. Nun habe ich ja nur eine vorläufige KFZ-Haftpflichtversicherung.

Ist es möglich, das ich meine KFZ-Versicherung woanders abschließe, obwohl mir die evb-Nummer die Versicherung XY ausgestellt hat? Ich möchte zB zur Versicherung ZZ. Bin ich in irgendeiner Schuld oder Pflicht gegenüber der Versicherung XY?

Grüße