Verkehrsunfall - wenn der Gegner abstreitet?

Hallo zusammen,vor 9 Wochen ist meiner Freundin (hochschwanger) ein Verkehrsteilnehmer rein gefahren. Der Gegner stand an einer Kreuzung auf der Linksabbiegespur an der Roten Ampel. Wir fuhren auf der geraden Spur. Plötzlich zieht der andere ohne zu blinken, ohne zu schauen über die durchgezogenen Linien und will nun doch auf die Geradeaus-Spur. Wir konnten nicht ausweichen und es kam zum Crash. Ich rief die Polizei, die den Schaden aufnahm und den Gegner verwarnte wegen dem Spurwechsel. Es wurden auch Zeugen aufgenommen, die das alle bestätigend. Allerdings nicht von mir, sondern von der Polizei. Die Zeugen standen im späteren Polizeibericht nicht drin, sondern nur die Aussage, das der Andere Schuld ist. (ich hoffe die Namen sind noch gespeichert). Einen weiteren Zeugen habe ich aber sicher mit Anschrift und Name.Obwohl aus meiner Sicht klaren Fall, habe ich sofort einen Anwalt genommen. Nachdem die gegnerische Versicherung nach 8 Wochen nicht zahlte, ging ich der Sache auf den Grund. Der Gegner hat anscheinenden behauptet, er wäre bereits schon rüber gezogen und wir seien ihm mit überhörter Geschwindigkeit rein gefahren. So dreist!!! Deswegen zieht sich der Fall.Ich will nun Klagen . Da ich aber nicht rechtschutzversichert bin, kann das teuer werden. Wir Safe bin ich bei dem Fall und was kann der Gegner im worst case bewirken?

Verkehrsunfall, Recht, Kfz-Versicherung, Klage, Auto und Motorrad
Kfz Versicherung - Admiral Direkt?

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Geschichte/Problem/Fehler:

Ich habe mit 18 mein Auto angemeldet und war bei der DEVK versichert. Hier war mein Vater der Versicherungsnehmer & ich die Halterin des Fahrzeugs. (Ich bin als einzige mit dem Auto gefahren)

Ein Jahr später als ich auch schon die SF1 hatte, habe ich mir ein neues Auto gekauft (VW Beetle Cabrio) &wollte gleichzeitig zu einer günst.Versicherung wechseln. Daraufhin habe ich gleich bei CHECK24 Preise verglichen, die Admiral Direkt machte mir ein sehr günstiges und verlockendes Angebot.

Da es mir alles gefallen hatte, habe ich ein paar Tage später gleich die KFZ-Versicherung bei der Admiral abgeschlossen. 3 Monate später kam ein Schreiben von der Adimral-Direkt, dass Sie die SF1 nicht übertragen können, da es eine Sonderreglung gibt (die irgendwo ganz ganz klein geschrieben ist), dass keine Rabattübertragung möglich ist, da mein Vater der Versicherungsnehmer war. Ich durfte auch nicht vom Vertrag zurück treten, da ich eine "12 Monate Police" zugestimmt habe.

Auf Einmal haben Sie mich auf SF0 gestuft und gleichzeitig meinen KFZ-Beitrag auf 485€ erhöht (Damals als ich den Vertrag abgeschlossen hatte waren es 335€) !!!! Ich musste Nachzahlen! Die haben mich richtig verarscht!

Natürlich habe ich so früh wie möglich zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung. Dank Admiral - stehe ich jetzt entweder auf SF 1/2 oder SF1 obwohl ich 2 Jahre ununterbrochen, unfallfrei gefahren bin.

!!!!!!!! Ich gucke gerade bei CHECK24 und vergleiche und habe spaßeshalber mal - SF0 - eingegeben und hier bietet die Admiral das gleiche für 409€ an! Wie kann das sein??! Mir schicken die ein Schreiben das ich 485€ zahlen muss & andere Menschen kriegen die gleiche Leistung günstiger??

Kann ich hier was tun, so das ich evtl. bisschen Geld zurück bekomme?

KULANZ = 0

Dumme Kommentare könnt ihr euch sparen, ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe, dieser Fehler passiert mir NIE WIEDER. Ich hoffe auf positive Rückmeldungen....

Danke & einen schönen Tag noch

Auto, KFZ, Betrug, Rechtsanwalt, Versicherung, Rechte, Kfz-Versicherung, Verarschung, Auto und Motorrad
Hagelschaden, Teilkasko: Auszahlung, Reparatur, Neukauf?

Hallo, mein Auto (Mazda CX-5) wurde durch einen Hagelschaden ordentlich in Mitleidenschaft gezogen. Viele hundert Dellen - nicht zu zählen. Aber kein Lackschaden. Sachverständiger: Wirtschaftlicher Totalschaden. Er holte ein Angebot in Höhe von etwas über 10.000 EUR auf einer Restwertbörse ein. Da ist meine erste Frage: ist die Ermittlung des Restwerts wirklich so einfach? Im Internet liest man dazu Unterschiedliches. Mal steht da was von drei Angeboten, dann vom allgemeinen Marktwert usw. Reparaturkosten hatte er auch bei etwa 10.000 EUR angesetzt, dabei aber einige Dinge außer Acht gelassen (einige Teile und viel zu niedriger Stundensatz). Reparieren lassen möchte ich das Auto nicht, da dabei Teile ersetzt werden müssten usw. und es dadurch auch an Wert verlieren würde. Autohaus und Gutachter rieten mir zum Kauf eines Neuwagens. Klar, das Autohaus hat daran Interesse. Und ob so ein Gutachter nicht ggf. auch über zig Ecken der Käufer des Autos über die Restwertbörse wäre und somit eigene Interessen verfolgt - wer weiß. Ich würde meinen: Ich fahre das zerbeulte Auto weiter und nehme das Geld. Wenn ich es in 10 Jahren verkaufe, ist es natürlich keine 10.000 EUR mehr wert - aber ein neues gleichwertiges Auto verliert ja auch an Wert, während die Beulen im Alter immer mehr an Bedeutung verlieren. Sehe ich da etwas gänzlich falsch? Lasse ich da etwas außer Acht?

Auto, Hagelschaden, Versicherung, Kfz-Versicherung, restwert, Teilkaskoversicherung
Nach Unfall: Audi-Vertragswerkstatt oder freie Werkstatt? Oder Auto verkaufen und neuen Anschaffen?

Ich hatte letzte Woche einen Unfall mit meinem Audi A4 Avant, 2014, nunmehr 43 tsd km, 170 PS, keine sonderlich exklusive Ausstattung. Da dies mein allererster Unfall ist und ich hier dank Zuzug in die Stadt noch keine feste Werkstatt habe, hat der ADAC den jetzt einfach in eine freie Werkstatt geschleppt (ich konnte da im Schock auch nicht entscheiden).

Die freie Werktstatt hat zwar gute Rezensionen (google und FB), aber meine Versicherung hat eine Audi Vertragswerkstatt ein paar km weg, wo ich auch einen Ersatzwagen bekommen könnte. Gutachter kommt erst am Freitag - die freie Werktstatt meinte, das sieht nach 7000-8000 Euro Schaden aus (Stoßstange, Grill, Licht links, Kühlwasserverslust - zumindest nach meiner Einschätzung). Also vermutlich kein wirtschaftlicher Totalschaden - bedauerlicherweise habe ich gerade keine Bilder.

Mein Gefühl sagt mir, eine Audi-Werkstatt kennt sich besser aus, auch wenn teurer. Stimmt mein Gefühl? Lohnt sich bei einem solchen Wagen überhaupt die Reparatur - oder sollte ich lieber versuchen mit dem Geld der Versicherung + Restwert des Wagens über einen Händler einen neuen zu beschaffen (Randnotiz: der Wagen ist zu 75% angezahlt und die Raten laufen noch 1,5 Jahre - ich habe den erst einige Monate und er war gebraucht gekauft, Preis zum Zeitpunkt meines Erwerbs ca. 25k über Audi-Händler)?

Leider sind meine Kenntnisse hier sehr begrenzt - ich würde mich also über qualifizierte und verständliche Antworten freuen, die einer unwissenden Person wie mir ein paar Lichter aufgehen lässt :-) Danke.

Nachtrag: Ich bin mit Vollkaskso, SB 150, und Teilkasko SB 0 versichert

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Importfahrzeug ohne TSN - bei welcher Autoversicherung am besten?

Wir haben einen aus Amerika importierten Ford Fusion SE (nicht verwechseln mit dem europ. Ford Fusion, komplett andere Modelle!!) Bj 2016 mit 135kW und 1498 cm³ gekauft. Die TSN Nummer im Fahrzeugschein ist genullt. Das Fahrzeug ist baugleich mit dem seit 2014 in Europa produzierten Ford Mondeo Mk V, einziger Unterschied: 135kW Motor (durch Turbolader) statt 118kW. -> fehlende TSN + abweichende Nenneleistung = Probleme bei der Versicherung.

Bei der ADAC-Versicherung fing dann der Spaß an. Ich gab denen zum Vergleich die HSN-TSN: 8566/BIT vom Ford Mondeo Stufenheck 1.5 weiter und meine, dass die statt 118 kW 135kW angeben sollen, weil sonst ja alles gleich ist. Nach langem Telefonieren mit den Kollegen meinte die Dame dann, dass das ja ein Ford Mondeo wäre, was ja denen nicht passen würde (???) und sie hätten sich für einen Ford Focus mit 2000 cm³ als Vergleichsfahrzeug entschieden. Klar 500cm³, sicher absolut legitimer Vergleich... Komisch, dass Kosten auch steigen... Jetzt heisst es ich solle den Antrag, der morgen per Post kommt, unterschreiben und dann wenn die Versicherungskarte da ist widerrufen. Ich denke es ist sinvoller ein Dokumment, hinter dem man nicht steht, erst gar nicht zu unterschreiben...

Meine Frage: Kann man bei Autoversicherungen HSN-TSN-unabhängig Autos nach Nennleistung, Hubraum und Karosserieform versichern? Mir erscheint es, als ob es beim ADAC nicht möglich sei, Werte zu ändern, sondenr lediglich die HSN und TSN einzugeben, und hoffen, dass es ungefähr passt.

Wir haben derzeit beim ADAC drei Fahrzeuge versichert und wollten, nach Abgabe des ersten Fahrzeuges, die 16 Unfallfreie Jahre auf den neuen Ford Fusion übertragen (lt. ADAC möglcih). Ich weiß aber nicht, ob das noch geht, wenn man das Fahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert?

Empfehlungen für Kfz-Versicherungen für Importfahrzeuge sind übrigends auch willkommen.

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KFZ Versicherungsrobleme Auto An und Abmelden am Selben Tag?

Hallo ich habe folgende frage. Ich komme heute von der Montage wieder war dort 3 Monate nun habe ich meine ganze Post durchforstet und habe dann ein Schreiben meiner Versicherung gelesen das diese meine Versicherung gekündigt hat. Da mein Erstbeitrag nicht bezahlt wurde / Nicht ganz. Nun ist das folgende Problem da ich nicht drauf reagiert habe , haben Sie es an das Straßenverkehrsamt gesendet und den Vertrag Rückwirkend aufgehoben. Monatlich wurde 100,00€ Prämie bezahlt Nach weißlich. Aber die Erst Prämie war 107.00€ da diese nicht in einem Rutsch gekommen ist haben sie nun mich gekündigt. Leider können die mir auch keinen Neu Vertrag geben.

Nun muss ich der Zulassungsstelle eine EVBÜ vorlegen vom Versicherungsgeber. Einfacher gesagt als Getan.

Ich habe mit einer Versicherung Telefoniert und die meinten da der Wagen auf meine Frau Angemeldet ist ich aber Versicherungsnehmer bin kann man es so machen den Wagen Abmelden und am Selben Tag wieder Anmelden.

Eine Vertragsstrafe der Vorversicherung würde es ja nicht geben da Sie ja schon gekündigt ist.

Eine Neue Versicherung hätten wir und diese Würde dann auch über meine Frau laufen das sichergestellt ist das auch die Prämie eingeht.

Weil ich bin Oft eben auf Montage und kann das aus dem Ausland leider nicht ganz mithalten da wir auch getrennte Konten haben.

Ist also eine Ab und Anmeldung am Selben Tag Möglich ? Auch wenn der Halter der Selbe bleibt ? eine Evb können wir sofort von der neuen Versicherung bekommen.

Unsere neue Versicherung hat uns diesen Tip gegeben.

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Wo bekomme ich die KFZ Abmeldungsnachweis nachdem das Fahrzeug verkauft worden ist?

Hallo,

ich hätte eine Frage und ich hoffe jemand von Euch kennt die Antwort darauf. Vielleicht gleich am Anfang erkläre ich worum es hier geht, also... Mein Schwiegervater der so gut wie kein Deutsch spricht hat sich entschieden seinen Fahrzeug an seinen jetzigen Vorgesetzten zu verkaufen. Es handelt sich hier um einen Fiat Doblo Bj. 2009, 66KW. Genau vor einen Monat habe ich meinen Schwiegervater geholfen seinen Versicherer zu wechseln, weil er seit 2 Jahren bei einen und der gleichen versichert war. Wie Ihr Euch vorstellen könnt hat sich in diesem Fall die Versicherungsfirma Wechsel sehr gelohnt (wenn er vor hätte das Fahrzeug zu behalten). Gestern hat er mich aber angerufen und aufgeregt erzählt, dass obwohl er das Fahrzeug vor ca. 3 Monaten verkauft hat ist ihn von der KFZ Versicherer die Quartal Versicherungsbeitrag abgebucht worden! Ich habe ihn dann gefragt, ob er sein Fahrzeug abgemeldet hat darauf hat er geantwortet, dass er nur Geld und den Verkaufsvertrag von seinem Boss unterschrieben erhalten hat. Er dachte, wenn sein Chef das Fahrzeug auf die Firma anmelden wird gilt das Fahrzeug gleich als abgemeldet und er braucht nichts mehr machen. Normalerweise hätte er das Kennzeichen abschrauben sollen und das Auto bei der Zulassungsstelle persönlich abmelden habe ich Recht? Jetzt gibt es Probleme mit der Versicherung, weil die unbedingt die Abmeldungsnachweis haben möchten. Hier gibt es noch einen Problem, weil ich das Auto bei der neuen Versicherung als Pkw angemeldet habe und beim alten Versicherer war das Auto als Lkw bis 3,5 Tonnen angegeben, angeblich deshalb hat der jetzige Versicherer kein Auskunft von der Zulassung bekommen, dass das Fahrzeug vor ein paar Monaten abgemeldet worden ist (so die Callcenter DA Direkt Mitarbeiterin). Jetzt haben die mir geraten schnellstmöglich den die Abmeldungsnachweis vorzulegen, weil nur so bekommt mein Schwiegervater seinen Geld zurück. Hier nochmal die Frage, soll ich mich direkt an die Zulassungsstelle wenden? Oder kann es sein, dass so ein Abmeldungsnachweis der Käufer in dem Fall sein Vorgesetzter von Zulassungsstelle bei der Anmeldung auf eigenen Namen oder Firma bekommen hat? Wahrscheinlich wird Eure Antwort lauten - Kaufvertrag + Personalausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen, dann werden die so ein Abmeldungsschein rausrücken, oder? Dann müsste ich aber persönlich mit meinen Schwiegervater dort hinfahren, sonst wird er wegen seinen mangelhaften Sprachkenntnissen nicht viel schaffen.. :(
Oder kann es auch sein, dass diese Abmeldungsnachweis bei der Vorversicherer gelandet ist, weil das Fahrzeugsart (Pkw anstatt Lkw bis 3,5T) nicht übereinstimmte?

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Liebe Grüße Cezaryo

Kfz-Versicherung
KFZ von der Hebebühne gefallen - Fall für die Privathaftpflicht?

A begibt sich mit dem Fahrzeug eines Freundes B zu einer Selbsthilfewerkstatt, um unentgeltlich einige Reparaturen im Rahmen eines Gefallens vorzunehmen. In der Selbsthilfewerkstatt angekommen, fährt A das Fahrzeug mithilfe der Hebebühne hoch. Beim Tausch des Querlenkers nutzt A fachgerecht einen Getriebeheber zur zusätzlichen Absicherung. A nutzt den Getriebeheber, um die zu bearbeitende Achse unter Last zu setzen und anschließend den Querlenker festzuziehen. Dies misslingt ihm jedoch. Das Fahrzeug rutscht vom Getriebeheber, setzt sich in Bewegung und stürzt von der Hebebühne. Dabei wird neben dem KFZ, die Hebebühne ebenso beschädigt.

Wie verhält es bei solch einem Fall. Muss die Privathaftpflicht des A den Schaden sowohl für das KFZ als auch für die Hebebühne regulieren? Oder bleibt A auf den Kosten sitzen?

Grundsätzlich machen Versicherungen von der Benzinklausel gebrauch. Diese besagt folgendes: „Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraftfahrzeugs [...] wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden".

Liegt in dem oben gennanten Fall ein Gebrauch des Fahrzeugs vor? Oder ist der Vorfall und der dadurch resultierende Schaden eher auf den Gebrauch der Hebebühne und/oder Getriebebock zurückzuführen?

Wäre nett, wenn mich jemand aufklären könnte.

Vielen Dank!

KFZ, Versicherung, Anwalt, Werkstatt, Rechte, Gesetz, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Schaden
Auto wurde gestohlen und Unfall damit gebaut.Werde ich zu unrecht angeklagt?

Hallo,

ich bin gerade etwas ratlos und auch sauer auf die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

kurz vor Weihnachten (2015) wurde mein Auto gestohlen und damit wohl ein Unfall gebaut. Ich habe dies erst bemerkt, als die Polizei vor meiner Tür stand und mich fragte , ob ich wüsste, wo mein Auto sei. Als ich Ihnen zeigen wollte, das es hinten auf den Parkplatz steht, kam der Schock...Auto war nicht mehr da.

Ich hab also direkt Anzeige wegen Diebstahl erstattet, was auch so erst einmal aufgenommen wurde. Ich habe seitdem nichts mehr gehört.

Nun wird ständig mein Bruder geladen (Vorladung bei der Polizei), er möchte doch bitte eine Aussage machen. Kurz zur Info, mein Bruder wohnte zu dem Zeitpunkt ca. 100 KM entfernt und hatte gar nichts mit der Stadt mehr zu tun, wo ich wohnte. ich bin dann paar Monate später, in seine Stadt gezogen (neue Arbeitsstelle, Familie etc)

Er hat halt seine Aussage gemacht, dass ich ihm halt auch nur erzählt hätte, dass mein Auto geklaut wurde und damit wohl ein unfall gemacht worden ist.

Heute rufen Sie Ihn an und sagten Ihn, er würde jetzt eine letzte Chance bekommen , um seine Aussage nochmals zu machen, ansonsten wird wohl ein Ermittlungsverfahren gegen Ihn eröffnet, wegen Falschaussage, da er bei seiner Aussage gelogen hätte und gegen mich (den Bruder) ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, weil wohl ich angeblich mit dem Auto den Unfall verursacht hätte.

Ich habe weder einen Brief bekommen, das ich jetzt Hauptverdächtiger bin, noch, dass meine gestellte Anzeige eingestellt ist etc.

Meine Frage nun: Will mir die Polizei jetzt was anhängen, weil ich im jungen Erwachsenen-Alter viel Mist gebaut habe und somit eh vorbestraft bin? Ich kann das nicht begreifen!!! Warum wird er ewig von der Polizei angerufen und vorgeladen, er möge sich zu dem Sachverhalt äußern, obwohl er rein gar nichts damit zu tun hat. Ich hab ihn halt Weihnachten 2015 erzählt, dass mein Auto geklaut worden ist.

Will man mir hier was anhängen, was ich gar nicht getan habe? bin ich wegen meiner Vorstrafen (Körperverletzung unter Alkoholeinfluss) nicht mehr glaubhaft? Ich bin echt am verzweifeln, weil man mit den Jahren ja reifer wird und sich eben halt nichts mehr zu Schulden kommen lässt.

Was meint Ihr? Was kann mir jetzt passieren? Ich hab noch keinen Brief bekommen, dass ich jetzt der Beschuldigte bin.

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Verfahrenskosten der Zulassungsbehörde tragen: Wer hat den Fehler gemacht?

Hallo zusammen,

zwischen den Jahren habe ich versucht die Kfz-Versicherung zu wechseln - bestehende gekündigt, bei der neuen einen Vertrag abgeschlossen. Da ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe, blieb ich bei meiner bestehenden Kfz-Versicherung und widerruf meine neue Kfz-Versicherung.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben der Zulassungsbehörde meiner Stadt, das mein Kfz nicht versichert wäre, aufgrund der Rückmeldung der neuen Versicherung (welche ich widerrufen habe). Entsprechend wurde die Fortbewegung des Kfz untersagt. Nach Abstimmung mit meiner aktuellen Versicherung bestand jedoch lückenlos eine Versicherung. Annahme war, dass die neue Versicherung bereits eine neue Versicherungsbestätigung (VBÜ) an die Zulassungsbehörde gesendet hatte und dieser nach meinem Widerruf als gekündigt deklarierte. Mit meiner aktuellen Versicherung war abgestimmt, dass diese eine zweite VBÜ übermittelt. Darüber hinaus setze ich ein Schreiben an die Behörde auf, in welcher ich dies klarstellen wollte.

Die Zulassungsbehörde hat diese erhalten und bestätigt. Diese hat mir jedoch die entstandenen Verfahrenskosten zugewiesen und gefordert, diese zu begleichen.

Wie sehr Ihr das? Aus meiner Sicht ist kein Verfahren entstanden, da ein Versicherungsschutz zum Kfz bestand und weiterhin besteht. Dies ist durch meine bestehende Versicherung nachweisbar. Ausschlaggebend wäre jedoch für mich die Frage, ob ich selbst in irgendeiner Form hätte aktiv werden müssen? Hätte ich nach dem Widerruf auf meine aktuelle Versicherung zugehen müssen bzgl. Übermittlung einer weiteren VBÜ oder ist das Ganze Angelegenheit der Versicherungen? Hier müsste es doch entsprechende Prozesse geben?

Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, da ich mir hierbei unsicher bin.

Achilles

Versicherung, Kfz-Versicherung, Behörden, Zulassung, Verfahren

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