MPU wegen 2 Gramm Cannabis, ZU FUß?

Guten Tag.

Ich wurde vor über einem Jahr zu Fuß mit einer kleinen Menge von 0,7 Gramm Cannabis erwischt. Ich war zu der Zeit fast mit dem theoretischen Teil meines Führerscheins so gut wie fertig. Da ich einige Monate davor bereits mit 2 Gramm (auch zu Fuß) aufgegabelt wurde und keine Information über den Erwerb tätigte, drohten mir die Polizisten, das ganze an die Verkehrsbehörde weiterzuleiten. Da ich wieder keine Angaben machte, wurde mir nach 4 Stunden Zelle und einer ausgiebiger Leibesvisitation mitgeteilt, dass die Verkehrsbehörde informiert sei. Nach zwei Wochen kam dann ein Brief von der Behörde, der mich zu einem Haar- und Urin-Test aufforderte. Da Cannabis im Haar nachweisbar ist bis es rausgewachsen ist, entschied ich mich dazu den Antrag auf Fahrerlaubnis zurück zu ziehen um einen teuren MPU-Test zu vermeiden. Da nun nach 7 Monaten meine Haare sowie mein Urin sauber seien müssten, meldete ich mich wieder beim Führerschein an. Heute fragte ich dann allerdings persönlich bei der Verkehrsbehörde nach, welche mir mitteilte, dass ich sowieso einen MPU machen müsse und dies schon feststand. Jetzt werfen sich viele Fragen auf für mich. Warum wurde mir dies in dem ersten Brief nicht mitgeteilt? Aus Geld und Zeitgründen. Ich als Abiturient habe leider keine 2000 Euro locker und es eilt mit dem Schein, da ich ins Ausland will. Wie kann es sein, dass mein Führerschein betroffen ist, wenn ich beide Male zu Fuß unterwegs war und vor allem, wenn ich noch nicht einmal den Führerschein habe? Und vor allem: Lohnt es sich nicht eher dieses Geld in einen guten Anwalt zu investieren, falls es realistisch ist, dass ich den Prozess gewinne? Ich finde es eine Schweinerei bei zwei so kleinen Mengen einen Jugendlichen finanziell so zu belasten. Sind das die "erzieherischen Konsequenzen", von denen die Polizei immer redet? Ein Drogentest für ca 600 Euro wäre schon genug gewesen, aber ein MPU ist meines erachtens Maßlos übertrieben.

Vielen Dank im Voraus!

Polizei, MPU, Cannabis, Justiz, Unrecht
Bei laufendem Strafverfahren das Land verlassen (nach U-Haft)?

Guten Tag. Ich versuche mich kurz zu halten, und trotzdem so genau wie möglich das ganze zu schildern. Zu mir: 22 Jahr alt, Keine Vorstrafen. Aus der Schweiz.

Zum Delikt: über 45 Anzeigen wegen E-Bay Betrug. Ware zum Kauf angeboten - Geld kassiert - Ware nicht geliefert. Erste Tat im Januar 2012, letzte Tat im Januar 2016.

2013 wurde ich das erste Mal Verhaftet (Und Hausdurchsuchung). Konnte allerdings nach Aussage wieder Nachhause.

Nun, vor 6 Tagen: Erneute Hausdurchsuchung und Haftbefehl (Untersuchungshaft), wegen Fortsetzungsgefahr. Ich war 3 Tage in U-Haft. Danach kam ich vor den Richter, welcher entscheidet, ob weiter U-haft bleibt oder nicht (Staatsanwaltscahft hat 3 Monat U-Haft beantragt).

Bekam aber vom Richter eine letzte Chance, und mir wurde Recht gegeben, und der Antrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Seither bin ich wieder draussen (Seit Mittwoch).

Nun ist es so: Ich hatte vor 2 Wochen Geburtstag, und bekam da ein Wellness-Gutschein für einen sehr grossen Wellnespark in Berlin. Dies wären 3 Tage nächste Woche.

Ich komme aber aus der Schweiz. Heisst wir (ich und meine Freundin) müssten fliegen.

Kann ich nun nach der U-haft direkt das Land verlassen für diese 3 Tage? Oder kann es sein, dass mir wegen dem Verfahren die Ausreise verweigert wird? Ein Haftbefehl liegt ja nicht mehr vor, da ich vor dem Zwangsgericht die U-Haft entlassen wurde oder?

PS: Ich weiss, dass die Tat nicht schönzureden ist, daher habe ich dies auch nicht getan. Ich bin jetzt auf einem ehrlichen Weg, und auch schon dabei, Schadenersatz den geschädigten zu leisten.

Justiz, Strafrecht, Straftat
PennyBoard Straßenverbot?

Hallo Ich habe diese woche vom 04. bis zum 08. April SozialPraktikum, und die Einrichtung die mich betreut, ist nicht weit von mir entfernt, also dachte ich mir, ich fahre mit meinem Pennyboard dorthin, damit auch ich etwas spaß daran habe. Den zweiten tag, also heute wurde ich von einem Polizisten angehalten und etwas unhöflicher gebeten, mein Pennyboard nicht zu benutzen, da es "EIN SPORTGERÄT IST, UND DU DAMIT NICHT AUF DER STRAßE, SONDERN HÖCHSTENS AUF DEM SPORTPLATZ ODER ZUHAUSE FAHREN DARFST" Diese Logik soll mir mal wer erklären, ich meine- mit nem Skate/PennyBoard auf graß fahren? schlließlich habe ich mir das Pennyboard nur geholt von A nach B zu kommen- und ich fahre seit einem 3/4 jahr pennyboard auf den straßen und es hat nie jemand was gesagt. Ich habe mir sein gelaber angehört und bin hinter der nächsten ecke weitergefahren

Ich persönlich fand das so unnötig, da wir in einem Dorf mit vllt. 500 einwohnern wohnen, und meiner meinung nach wichtigere dinge nachzugehen sind- Zitat einer Freundin, mit der ich kurz über dieses Thema schrieb: "DA PASSIEREN MINÜTLICH LEBENSBEDROHLICHE AUTOUNFÄLLE, MENSCHEN WERDEN ERPRESST ODER GETÖTET, LÄDEN WERDEN AUSGERAUBT, UND DER HAT NICHTS BESSERES ZU TUND, ALS EINEN 14JÄHRIGEN MIT EINEM PENNYBOARD VON DER STRAßE ZU JAGEN" Ja ich bin 14 und könnte mich damit strafbar machen es fortzusetzen FALS DAS STIMMT, WAS MIR DER POLIZIST SAGTE

Jetzt kommt ihr ins Spiel:

Ist es strafbar, ein Skate/Pennyboard auf der Straße zu benutzen? Ich würde mich über Antworten bzw. Beweise/ gegenbeweise aus der StVO freuen, damit ich weiß, ob ich dem das nächste mal "Ins gesicht kacken" soll, oder das fahren lassen sollte

Grüße: Eniqma aKa Erik

Polizei, Skateboard, Gesetz, gesetzbuch, Justiz, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Verurteilt wegen einem Witz - was kann ich nun unternehmen?

Hallo,

im Jahr 2006 war ich mit einem Kumpel an meinem PC und wir haben PC-Spiele gezockt. Dann ist uns die "tolle" Idee gekommen, andere im Internet-Chat zu verarschen. Wir sind in ein Erotìk-Chat gegangen und wir haben dauernd den Satz "Hat hier jemand Kinderpornos zu tauschen??" dort geschrieben. Also bestimmt 10x mal hintereinander, wir wollten die anderen einfach nur provozieren. (ich war damals 21 und mein Kumpel 20)

Halbes Jahr später im Januar 2007 klingelt es an der Tür, Hausdurchsuchung! Wegen diesem Satz in dem Chat. Waren 3 Kripo-Beamte und einer hat mir die Chat-Protokolle gezeigt. Ich hab damals keine Aussage gesagt, weil in dem Durchsuchungs-Beschluss stand, dass "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit BEWEISMaterial gefunden wird". Und ich wusste ja, dass die nix finden, weil ich mit sowas nix zu tun hatte! Jedenfalls haben die den PC usw. beschlagnahmt.

Juni 2007: Per Post kam ein Strafbefehl vom Gericht. Wegen dem VERSUCHTEN Erwerbs von kinderpornògrafischer Schriften wird gegen mich eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen festgesetzt. (war etwas über 550 Euro)

Als ich diesen Strafbefehl in der Hand hielt, wusste ich nicht, ob ich lachen oder weinen soll. Als Begründung dort stand: "Sie haben mehrmals versucht sich kinderpornògrafische Schriften in dem Chat zu beschaffen"

Ich war wie gesagt 21 Jahre damals, kannte mich mit Gericht und Justiz überhaupt nicht aus und DACHTE, dieser Strafbefehl ist sowas wie ein Strafzettel. Also man zahlt die Strafe und dann ist die Sache gegessen. Also hab ich damals die Geldstrafe von 550 Euro gezahlt in 2 Monatsraten.

Ich hatte diesen Strafbefehl nach wenigen Monaten wieder vergessen und geriet mit 2 Freunden in eine Polizei-Kontrolle. Dann wurden unsere Ausweise abgefragt, und zu mir sagte dann der Polizst, der die Abfrage machte, was dass "mit dem Kindersèx war". Meine 2 Kumpels schauten mich an und ich hab auf die Frage nicht geantwortet. Jedenfalls waren die Polizisten wieder weg, haben mich meine 2 Freunde gefragt, ob ich ein Pädophìler sei..

Ich versuchte denen zu erklären, dass das ein Spaß damals war im Chat usw. aber die haben das nicht geglaubt. Jedenfalls haben diese 2 Freunde sich dann von mir verabschiedet und haben im ganzen Freundeskreis herumerzählt, ich wäre ein "Kinderfìcker".

So, jetzt wusste ich, ich bin richtig im Eimer. Ich bekam fürchterliche Panikattacken, die ich bis heute habe. Aufgrund der Panikattacken bin ich drogenabhängig geworden und tablettenabhängig.

Nun haben wir 2016 und langsam aber sicher hab ich die Faxen dicke. Es KANN NICHT SEIN, dass man wegen einem WITZ (ja über solche Themen macht man eigentlich keine Witze, aber ich war noch jung und dumm damals mit 21!) Das man wegen einem WITZ das ganze Leben versàut bekommt?

Ich will jetzt irgendetwas unternehmen. Der Richter, der mir damals diesen Strafbefehl ausstellte, der WUSSTE GANZ GENAU, dass er mir mein Leben versàut. Was kann ich nun unternehmen? Ich bin mittlerweile zu fast allem bereit.

Polizei, Recht, Gericht, Drogen, Justiz, Richter, Strafbefehl, Strafrecht
Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz
Problem mit Klarna AB und COEO Inkasso?

Hallo, ich habe ein Problem mit Klarna und COEO Inkasso. Ich denke ihr kennt diese zwei Unternehmen. Ich habe im Dezember Schuhe von Schuhtempel24 bestellt und die Rechnungen übernimmt anscheinend Klarna. Die Schuhe haben mir jedoch nicht gepasst und habe sie wieder zurück geschickt. Was wir nicht wussten ist, dass wir die Rücksendekosten in Höhe von 3,50 zahlen mussten. Dann kam schon die erste Mahnung am 19.01.2016 in Höhe von 4,95 also insgesamt sollten wir dann 8,45 zahlen. Jedoch habe ich die Frist vermasselt und die ganze Sache wurde sofort an das Inkasso Unternehmen COEO weitergeleitet. SCHON NACH DER ERSTEN MAHNUNG! Wir bekamen dann am 17.02.2016 ein Schreiben von COEO die uns plötzlich die Hauptforderung in Höhe von 8,45 anrechnet PLUS eine zweite Mahnung in Höhe von 4,95 DIE WIR NIEMALS ERHALTEN HABEN PLUS (Zitiere vom Schrieben) 1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit NR. 2300 VV RVG in Höhe von 45,00 UND Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 9,00 EURO. Nun ich habe bei beiden Seiten angerufen und gefragt was das soll und wie diese Rechnungen und Beträge zustande kommen sind. Sie meinten ja es wurde eine Mahnung verschickt die wurde nicht gezahlt dann eine zweite und die auch nicht dann die Dritte und deswegen ist das so. Aber ich habe nur eine Schriftliche Mahnung von Klarna am 19.01.2016 erhalten und ich habe auch meine ganzen Email gecheckt und auch auf der Internet Seite Mein Klarna, aber es steht nichts von irgendwelchen Rechnungen oder Mahnungen. Ich habe nur eine Mahnung erhalten und dann wurde sofort mir eine zweite angerechnet die ich nie erhalten habe dazu wurde das alles jetzt in die Hände von COEO gelegt und die wollen von uns 67,43.

Nun ist meine Frage, was ich tun soll. Ich habe vor morgen einen Brief an Klarna zu senden indem ich das Problem erläutere, da ein Telefongespräch nichts bracht, und ich bereit wäre die Fällige Zahlung plus die erste Mahnung zu zahlen, aber nicht den Rest. Ansonsten habe ich gedroht den rechtlichen Weg einzugehen.

Hab ihr vllt noch andere Tipps oder ist jemanden so was ähnliches passiert?

Rechnung, Recht, Inkasso, Justiz, Mahnung, Klarna
Besitzer/Eigentümer/Nutzer Online Accounts?

Meine jetzige E-Mail wurde bis 2009 von einer anderen Person genutzt. Dass heißt eine andere Person war zum damaligen Zeitpunkt rechtmäßiger Besitzer dieser E-Mail. Diese Person hat mit dieser Mail einen Apple Account eröffnet und nutzt diesen gegenwärtig noch mit der E-Mail Adresse von damals.
Die E-Mail Adresse wurde gelöscht und gehört nun rechtmäßig mir. Die E-Mail Adresse wurde bei dem Apple Account nie geändert.

Jetzt wollte ich mir einen Apple Account anlegen und habe gesehen, dass die Mail bereits existierte. Ich habe das Passwort zurücksetzen lassen, weil ich nicht sicher war, ob ich vielleicht schon einen Account hatte.

Passwort wurde über Mail zurückgesetzt und ich habe Zugriff auf die Apple ID. Dort habe ich gesehen, dass die Apple ID der anderen Person gehört. Die E-Mail Adresse allerdings meine ist und nicht geändert wurde.

Apple und die Telekom über die meine Mail läuft konnten mir in der Hinsicht 0 weiterhelfen.

Über die iCloud habe ich Zugriff auf die Daten (E-Mails, Bilder, Dokumente Kontakte etc.) der anderen Person bekommen. Somit den Nutzer ausfindig machen können.

Meine Frage ist jetzt:
Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich mir unerlaubt (?) Zugriff zu dem Account verschafft habe?
Ist die andere Person Schuld, weil sie die Mail nicht geändert hat bei damaliger Löschung?
Wer haftet für Schäden die mit dem Account passieren?
Wer ist Besitzer diese Apple Accounts?

Ich weiß es ist sehr kompliziert...
Vielen Dank im Voraus

Apple, Internet, Datenschutz, Account, Betrug, E-Mail, Recht, Besitzer, Eigentum, Justiz, Nutzer, Richter, Strafgesetzbuch, Telekom
Unterlassene Hilfeleistung vom Krankenwagen, war dies rechtens?

Hallo, ich war auf einem Dorffest, dort gab es scheinbar einen Alkoholiker. Der Alkoholiker war nichtmehr Ansprechbar, konnte nicht gerade aus laufen, konnte nicht sagen wo er wohnt, er konnte absolut nichts mehr machen, nichtmal aufstehen. Er lag nur in einer Ecke und sah richtig übel aus, wir riefen den Krankenwagen auch weil wir dachten er hätte vielleicht eine Alkoholvergiftung oder sowas. Der Krankenwagen kam daraufhin schnautzten uns die Sanitäter an "Wieso haben sie uns gerufen? Dem Mann fehlt nichts, er ist nicht verletzt, er ist nur besoffen!!"

Wir haben daraufhin gesagt, "was sollen wir denn sonst machen? Der Mann ist nicht ansprechbar, wann sollen wir sie denn sonst rufen wenn nicht jetzt?"

"Wir sind ein KRANKENWAGEN, rufen sie uns an wenn er verletzt ist, was sollen wir mit besoffenen? Schickt ihn nachhause!"

"ER IST NICHT ANSPRECHBAR!!!!"

"Nicht unser problem, er ist nicht verletzt also gibts keinen Transport"

Der Krankenwagen war keine 5 Minuten weg, da ist der betrunkene aufgestanden und wollte irgendwohin laufen, ist dabei so hart mit dem Kopf gegen den Asphaltierten Boden geknallt, es hat sich angehört wie eine Wassermelone die zerspringt. Sofort schoss eine Menge Blut aus seinem Kopf, es hat sich eine richtige Fütze mit Blut rund um seinen Kopf gebildet. Genau der selbe Krankenwagen mit den selben Sanitäter kam an undsie nahmen ihn mit. Ich sagte nur: "Sind sie jetzt zufrieden?!?" Aber ich bekam keinerlei antwort mehr.

Meine Frage wäre, war das nicht schon unterlassene Hilfeleistung? Es hätte nicht soweit kommen müssen, hätten sie ihn gleich beim ersten mal mitgenommen hätte der Mann sich nicht einmal verletzt. War das rechtens?

Medizin, Polizei, Alkohol, Gesetz, Arzt, Justiz, Krankenwagen, Sanitäter
Hey Leute, wie gefällt euch diese Bewerbung zum Beamten im allg. Justizvollzugsdienst?

Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Suche nach einem Auszubildenden zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst, die ich Ihrer Internetseite http://www.xyz.de/ entnehmen konnte, möchte ich mich mit folgendem Schreiben gerne bei Ihnen bewerben.

Sowohl in meinen anschließenden Recherchen und Gesprächen mit Bekannten habe ich viel über diesen Beruf erfahren und dabei festgestellt, dass die Tätigkeiten mir sehr zusagen und dies meinen Vorstellungen entspricht. Besonders die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen sowie Überführungen finde ich äußerst interessant.

Mir ist bewusst, dass in diesem Beruf sehr viel Stärke und Geduld abverlangt werden. Ich bin mir aber, aufgrund meines sozialen Verständnisses, Selbstbewusstseins, meiner geistigen Beweglichkeit, Ausgeglichenheit und Toleranz, sicher, den Anforderungen gerecht zu werden.

Im Rahmen meiner fast dreijährigen Tätigkeit als Barchef für eine Diskothek konnte ich sowohl meine Teamfähigkeit als auch meine Belastbarkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Dabei erleichterte mir meine freundliche und aufgeschlossene Art den Kontakt zu Menschen und die Arbeit in einem Team.

Gerne verstärke ich Ihr Team idealerweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

Bewerbung, Beamte, Justiz, justizvollzugsanstalt, JVA, Kritik, Verbesserung
Ist die Justiz in der Türkei wie in EUROPA?

Hallo, mein Freund wurde in der Türkei verhaftet. Er hat Angst und rief mich an statt seine Eltern. Ihm wird Drogenmissbrauch oder Drogenhandel vorgeworfen. Genau habe ich es nicht Verstanden. Er ist sofern ich richtig Verstanden habe mit Drogen im Mietauto erwischt worden. Er gab auch zu dass die Drogen ihm selbst gehörten. Eigenbedarf. Nur der Idiot wurde gleich mit 200 gram Kokain erwischt. Das hat ihm offensichtlich weder die Polizei abgenommen noch Staatsanwalt oder der Haftrichter. Er wurde in Untersuchungshaft genommen weil er Flüchten könnte. Er beschreibt mir den Ablauf so. Er wurde angehalten. Der Polizeibeamte wollte ein Alkoholtest weil er über Rot gefahren sei. Er willigte ein und der Tester hätte 0,00 Promille angezeigt. Der Beamte hätte seine Augen Kontrolliert und einen DROGEN SCHNELL TEST gemacht. Ergebnis: POSITIV. Danach hätte der Beamte seine Ausweisdokumente eingezogen und ihn mit Handschellen in den Polizeiwagen eingesperrt. Dass Mietauto hätte ein POLZEI ABSCHLEPPWAGEN mitgenommen. Das hat er noch vor Ort gesehen. Dann irgendwo in Izmir sollte er am Auto die Drogen zeigen was er nicht gemacht habe. Ein Drogenspürhund hätte die Drogen gefunden. Alles sei auf Video aufgezeichnet. Dann habe der Polizist oder jemand anderer unsere Spanische Botschaft informiert. Er wartet seit zwei Tagen auf eine Spanische Vertretung was aus Ankara anreisen würde. Ohne unsere Botschaftsvertretung hätte sofort ein Haftrichter eine Untersuchungshaft angeordnet. DARF MAN DASS ? Zwar wissen wir dass die Türkei kein EU LAND ist aber EU Kandidat. Was droht ihm nun in der Türkei. Würde er dieselbe Strafe bekommen wie in Deutschland oder Spanien? Kann er auch wegen Guter Führung vorher entlassen werden? Ist er auch nun in Deutschland Spanien bzw. Europa nun Vorbestraft? Ich kann Versichern dass er KEIN Drogendealer ist. Er hat sich so viel gekauft weil er für 8 Monate dort bleiben sollte. (Dienstreise) Bitte helft uns. Ist die Türkei ein Demokratischer Rechtsstaat wie EU Staaten ? Haben die Türken hier alles Richtig oder Falsch gemacht. Dürfen beamte wenn einer über ROT fährt ihn auf Alkohol oder Drogen überhaupt untersuchen ? DANKE.

Türkei, Europäische Union, Haft, Justiz
Fotografiert von einem anderen Verkehrsteilnehmer?

Ich bin heute morgen am Weg zur Arbeit zu einer gewohnten Ampel gekommen, bei der es eine Abzweigung nach links gibt sowie den geraden weg nach vorne. An ihrer 'breitesten stelle' ist die Straße hier praktisch 3spurig (gegenfahrbahn, abbiegen nach links, gerade aus)

Auf der Fahrbahn gerade aus war ein weißer Van, der trotz grünem Licht kaum wegfuhr und praktisch in Schrittgeschwindigkeit weiter auf die Grüne Ampel zurollte. Ich habe war sehr in Eile, habe darauf hin geprüft ob links und hinter mir frei ist, habe nach links geblickt, auf die mittlere Spur gewechselt, die eigentlich für die Linksabbieger gedacht ist, bin an ihm vorbeigefahren, habe wieder rechts geblinkt und mich vor ihm eingeordnet. Es kam kein Verkehrsteilnehmer zu schaden, es wurde niemand zu einer Notbremsung bewegt oder ausgebremst.

Darauf hin ist mir der Van sehr schnell nach gefahren, mit dauernder Lichthupe. Im Rückspiegel habe ich erkannt, das er Fotos von mir mit seinem Smartphone macht, während er mit überhöhter Geschwindigkeit, alleine im Fahrzeug fährt. Kurz danach hat er mich mit ca. 80km/h im Ortsgebiet in einer Kurve überholt und danach ausgebremst damit ich nicht an ihm vorbei konnte. Im Anschluss stieg er aus dem Fahrzeug, meinte ich bin aufgrund meines unerlaubten Überholmanövers an der Ampel eine Gefahr für den Verkehr und er würde mich jetzt Anzeigen, machte noch ein Foto von der Front meines Fahrzeuges, stieg wieder ein und fuhr vor mir davon.

Meine Frage, habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß, was ich gemacht habe ist praktisch nicht erlaubt, es gibt aber keine Fotos "während" ich ihn praktisch überhole, Sondern nur die Aufnahmen auf denen er mir nach fährt. Ist nicht eigentlich er hier der Verkehrssünder, weil er am Steuer ein Smartphone bedient, ohne auf den Verkehr zu achten und mich mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve überholt.?

Handy, Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Justiz
Auto steht dauernd im Halteverbot, wieso muss ich den abschlepper zahlen?

Wir wohnen in einer sehr schmalen Seitenstraße, parken ist hier nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Nun der Nachbar bekommt immer besuch und die Besucher parken vor seiner Einfahrt und blockieren damit auch meine weil ich nicht heraus komme. Ich klingel und bitte die immer weg zu fahren aber manchmal reagieren die auch garnicht vielleicht gehe ich denen einfach auf die nerven. Ich habe die örtliche Polizei angerufen, die kennt das problem und ich habe nachgefragt ob sie vor ihrer einfahrt parken darf, nein darf sie nicht denn ihre einfahrt ist keine gekennzeichnete fläche, wer da steht bekommt einen Strafzettel momentan seien die kollegen aber zu beschäftigt und zu weit weg als das sie vorbei fahren könnten. Ich habe gefragt ob man den wagen abschleppen lassen kann daraufhin der Polizist: "Ja aber wahrscheinlich bleiben sie auf ihren kosten sitzen" "Ach ICH muss den abschlepper bezahlen? Wieso muss ich den denn bezahlen?" "Naja weil sie ihn gerufen haben dann müssen sie auch die kosten für den einsatz tragen können dann aber über den anwalt die kosten vom fahrzeughalter wieder zurück verlangen aber in der regel bleiben sie auf ihren kosten sitzen deswegen würde ich mir das nochmal gut überlegen".

Wo gibts denn sowas? Ich kenne das aus amerika das da ein abschlepper kommt und autos die im halteverbot stehen einfach abschleppt. Wer den abschlepper gerufen hat ist ihm egal er nimmt das auto mit und fährt es in seine zentrale, wer immer das auto nun abholen will muss den einsatz und auch die strafe zahlen + standgebühren (je nachdem wielange das auto dort stand). Das ist zumindest so in amerika und hier in Deutschland muss ich das zahlen??? Kann ich irgendwie nicht glauben, ist das tatsächlich so? Wieso muss ich denn zahlen? Ich bin doch hier quasi das opfer.

Auto, Polizei, Gesetz, abschleppen, Jura, Justiz, Ordnungsamt, parken

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