Haftantritt - Aufschub - Haftantritt welches Bundesland,wo verurteilt oder wo Wohnsitz?

Hallo, guten Morgen, bin im Mai diesen Jahres in Nürnberg/Bayern in einer Berufungsverhandlung zu 7 Monaten Haft verurteilt worden. Hab dann, um Zeit zu gewinnen, Revision eingelegt, die Frist um diese zu erklären läuft am 02.07. ab, sodaß dann das Urteil ja wohl Rechtskräftig wird. Wichtig ist das mein Wohnsitz in Niedersachsen liegt, wo auch meine Familie wohnt. Hab 4 eigene Kinder und 2 Stieftöchter, die Kinder meiner Lebensgefährtin mit der ich erst nach der Haft zusammen ziehen werde. Da ich seit März in einer ambulanten Therapie( Drogen) bin, die von der Rentenversicherung bezahlt wird, möchte ich gern Haftaufschub erreichen um diese beenden zu können, sie endet am 25.09.12. Weitere Gründe dafür sind das mein bei mir lebender Sohn ( allein erziehender Vater) am 29.08.12 seine Ausbildung beginnt, er wird im Juli 18, und da er dann ja allein ist würd ich ihn gern in dieser Phase zu Beginn begleiten, damit er dann klar kommt. Meine Kleine Tochter wird zudem am 22.08. den Wechsel zum Gymnasium vollziehen mit einer Festlichkeit wo die Eltern erwartet werden, wäre echt schlimm für sie wenn ich da schon weg wäre. Und meine Stieftochter wird in die Grundschule eingeschult wo ich auch dabei sein sollte. Soviel zu meinem Hintergrund, nun zu den Fragen: Wo wird der Haftantritt erfolgen müssen, in Bayern, wo ich verurteilt wurde oder in Niedersachsen wo mein Wohnsitz und Lebensmittelpunkt ist? Muss ich einen Haftantritt in Wohnortnähe beantragen? Wenn ja, wann? Nach Erhalt der Ladung zum Haftantritt oder besser sofort? Und den Antrag wegen Haftaufschub, sofort stellen oder eben auch erst nach Erhalt der Ladung? Und wenn nach Erhalt der Ladung, haben diese Anträge dann eine aufschiebende Wirkung oder muss ich dann trotz der Anträge,bis eine Entscheidung getroffen wird, der Ladung folgen und die Haft antreten, selbst wenn es in Bayern ist? Und ich gehe davon aus das ich bei der Straflänge in den offenen Vollzug komme, sehe ich das richtig? Es würde mir sehr helfen wenn jemand meine Fragen beantworten könnte, da ich mir einen Anwalt nicht leisten kann, Pflichtverteidiger wurde ja abgelehnt. Danke im vorraus für eure Hilfe und Bemühungen, lieben Gruß, Kasi

Recht, Haft, Justiz, Strafe
Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?

Hallo ihr Lieben,

vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.

Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.

Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.

Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.

Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."

Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).

Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.

Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?

Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...

Recht, Geldstrafe, haftstrafe, Justiz, Staatsanwaltschaft, Strafe
Zählen Farbmäuse mietrechtlich eigentlich auch zu den Haustieren?

Hallo Community,

Nachdem ich nun vor einigen Wochen bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wurde darf ich nur noch bis längstens 31.03. im Personalhaus wohnen bleiben und muss mich demnach allmählich auf die Suche nach einer anderen Bude machen.

Da dieser eine Hohlkopf, dem ich bestimmt schon 20-30 mal hinterher telefoniert hab, wann denn nun endlich die Wohnung direkt am Bahnhof fertig renoviert sei und er sie bitte unbedingt für mich reservieren soll nun dämlich wie er ist an den Makler weitergegeben hat nachdem er erfahren hat, dass ich gekündigt wurde und er somit meinte die Sache habe sich erledigt, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt habe, dass mein Wohnungswunsch unabhängig davon ist wie lange ich im Schlosshotel bleibe und er nun dennoch unverständlicherweise stinkig ist, muss ich eventuell auf eine andere Wohnung ausweichen.

Die Preise in Kronbergs (Nobelvorort von Frankfurt) Umgebung sind aber teils astronomisch hoch und somit dürfte es nicht allzu einfach sein, etwas Passendes und dennoch verhältnismäßig Preiswertes zu finden. Nach reichlicher Suche bin ich dann aber doch auf eine wirklich schnuckelige 2-Zimmerwohnung gestoßen, zudem noch zu einem wirklich fairen Preis. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass Haustiere nur nach Rückfrage gestattet sind, doch als ich angegeben habe, dass ich gern ein paar Farbmäuse mitbringen will, kam sofort ein Nein. Nun geh ich mal davon aus, dass die Vermieter schon etwas betagter sind und nur deshalb aufgrund ihrer konservativen Lebenseinstellung und gedanklichen Verbindung Mäuse = dreckige Tiere und Krankheitserreger eine Abneigung gegenüber solch Pelztier haben.

Nun ist aber meine Frage wie es eigentlich mit der rechtlichen Lage ausschaut, denn Mäuse machen schließlich keinen Lärm wie Hunde es möglicherweise täten, fangen auch keine Vögel wie Katzen es manchmal gerne tun, scheißen nicht in die Wohnung und verkratzen auch keine Möbel, könnte einem der Vermieter dann wirklich den Vertrag kündigen, wenn er erfährt, dass man Mäuse in die Wohnung geschmuggelt hat?

Maus, Tiere, Wohnung, Miete, wohnen, Mieter, Frankfurt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Justiz
Jurastudium schwierig? Vergleichbar mit Rechtspflege?

Hallo

Ich habe seit einiger Zeit den Wunsch, Jura zu studieren, wenn ich mit der Schule fertig bin.

Ich gehe zurzeit aufs Gymnasium ( komme nach den Ferien in die 10te Klasse) und halte einen Notenschnitt von 2,4, der sich aber noch deutlich verbessern ließe, wie meine Lehrer immer wieder betonen.

Zu meinen Stärken zählen Fächer wie Mathe, Physik und Sport. Eigendlich liegen mir die Naturwissenschaften generell gut, ebenso wie Gesellschaftswissenschaften. In Fächern wie Deutsch und Englisch (hier nur der schriftliche Teil) versage ich kläglich. D.h. ich kann gut Englisch sprechen, wenn es aber um das freie Schreiben geht, versage ich.

Wie schwierig ist so ein Jurastudium eigendlich gemessen an meinen Vorraussetzungen? Kann mir Jemand seine persönlichen Erfahrungen schildern, falls vorhanden.

Ich plane, nach dem Studium eher Rechtsanwalt zu werden, anstatt für den Staat zu arbeiten. Was für Vorraussetzungen bzw. Noten braucht man, um dort Erfolg zu haben?

Da meine Eltern beide Rechtspfleger sind, waren sie von der Idee, dass ich Jura studiere, begeistert. Sie haben mir aus dem Gericht ein paar Rechtsfälle und Gesetzbücher mitgebracht, die ich dann analysieren und lösen sollte.

Kann man sich so zuverlässig auf das Jurastudium vorbereiten bzw. ist die Rechtspflege damit vergleichbar, was man im Jurastudium tut?

Ich erwarte natürlich nicht, dass alle meine Fragen beantwortet werden, ich freue mich aber schon voller Dank auf eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

Studium, Rechtsanwalt, Jura, Justiz, Staat, rechtspfleger
Mit welcher Strafe muss jemand rechnen, der einen polizeigesuchten Jugendlichen versteckt?

mit welcher strafe muss eine erwachsene frau rechnen die wissentlich einen gesuchten jugendlichen vor der polizei versteckt hat?

 

wer lesen möchte worum es geht bitte: 

 

mein sohn(12) wurde in unserer einfahrt bedroht von einem jugendlichen (16) er solle ihm den fahrradkeller aufschliessen ......ende der geschichte mein sohn hatte angst und schloss den fahrradkeller auf . wie sich später herausstellte wurde der junge bereits seit mehr als 14 tagen gesucht da er aus einer anstalt geflohen war. die kripo suchte ihn und war auch bei uns nach dem vorfall und fragte ob mein sohn diesen jungen näher kennen würde...als wir am montag einen termin zur zeugenaussage hatten bei dem kripobeamten sagte er uns das diese junge oft solche dinge getan habe und das meine nachbarin die ja die freundin seiner mutter ist ihn vor der polizei versteckt habe.( den jungen haben sie erwicht und für mind. 1 jahr kommt er nicht mehr raus sagte der beamte zu meinem sohn, der sich nicht mehr getraut hat das haus zu verlassen aus angst vor dem jungen) 

nach dem ich das nun erfahren habe wurde mir auch klar warum meine nachbarin herumgelaufen ist und behauptet hat das mein sohn "gemeinsame sache " mit dem straftäter begannen habe. was mir sehr unengenehm war weil ich nun seit 13 jahren hier lebe und sowas noch nie erlebt habe wir hatten nie solche vorfälle bei uns im haus.

Anwalt, Justiz, Strafrecht

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