Hallo ihr Lieben!

Folgende Situation: ich bin bereits 2013 in meine jetzige Wohnung eingezogen, habe mich allerdings erst 2015 beim Einwohnermeldeamt gemeldet, dass ich zum 1.1.15 umgezogen sei. Damals ist alles gut gegangen, es gab keine Probleme.

Nun möchte ich Wohngeld beantragen und muss dafür einen Mietvertrag vorlegen. Dort steht natürlich drin, dass ich ab 2013 dort wohne. Kann das jetzt noch zu Problemen führen oder wird das nicht abgeglichen mit den Angaben vom Einwohnermeldeamt?

Danke für eure Antworten!