Ich beziehe mich dabei auf das Prinzip der Vergeltung als Mittel der Rechtsprechung, ausgeführt durch den Staat, nicht durch Selbstjustiz.
So ist z.B. ein oft benutztes Argument von Gegnern der Todesstrafe, dass Vergeltung und Wiederherstellung des persönlichen Gerechtigkeitsgefühls keine Grundlagen für einen Rechtsstaat sein dürfen. Wieso nicht?
Bitte keine Antworten a la "weil xyz im Grundgesetz steht", sondern eine logisch nachvollziehbare Argumentationskette.