Ich habe vor knapp 5 Monaten nach einem Vorfall 3 Anzeigen bekommen. Jetzt habe ich von der Jugendgerichtshilfe Post bekommen (Termin um vorzusprechen) und so von dem Verfahren gegen mich erfahren. Hätte ich aber nicht längst Post von der Staatsanwaltschaft bekommen müssen? Wenn die Ermittlungen gegen mich einleiten, müssen sie mir das doch mitteilen.