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Schützen Staat & Katholische Kirche in diesem Fall einen Kinderschänder?

Der Priester Hans Ue. hatte Melanie F. mit einer Sondererlaubnis des damaligen Kölner Erzbischofs aus einem Bonner Kinderheim in Pflege genommen – und die damals Zwölfjährige schwerst missbraucht. Zweimal wurde sie von ihm schwanger. Die heute 58-jährige Melanie F. hatte 2023 eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln angestrengt. Das Landgericht Köln wies ihre Klage am 1. Juli 2025 ab – mit einer ungeheuerlichen Begründung: Der für eine Amtshaftung der Kirche erforderliche Zusammenhang zwischen Missbrauchstaten und kirchlichem Amt sei nicht gegeben. 

Von Ende der 1970er Jahre bis Mitte der 1980er Jahre ist die heute 58-Jährige von ihrem Pflegevater, dem katholischen Geistlichen Hans Ue., regelmäßig aufs Schwerste missbraucht worden. Zweimal wurde sie von Ue. schwanger, zweimal kam es zu einer Abtreibung. Die erste ließ der Pfarrer von einem Gynäkologen ohne F.s Wissen vornehmen.

Aber das alles weiß kaum jemand, als Melanie F. Ende 2021 als Zeugin im Landgericht Köln auftritt. Im Strafprozess gegen Hans Ue. geht es damals gar nicht um sie, sondern um nicht verjährte Missbrauchstaten des Pfarrers aus den 1990er Jahren und 2010er Jahren an drei seiner Nichten und sechs weiteren Opfern. Von Melanie F. will der Vorsitzende Richter eigentlich nur wissen, was sie über ihren Pflegevater als Mensch berichten kann. „Hätte ich die Möglichkeit gehabt, vor Gericht nicht aussagen zu müssen, hätte ich das genutzt“, sagt sie. „Aber das ging nicht. Also musste die Wahrheit heraus.“ 

Seine Verbrechen erwiesen sich als Teil einer vier Jahrzehnte langen Missbrauchsserie

Melanie F. hat darum 2023 eine Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum angestrengt. Sie sieht die Kirche in Mitverantwortung für die an ihr von einem Priester begangenen Verbrechen. Das Erzbistum hingegen bestreitet eine Amtshaftung und ­verlangt, die Klage über die Gesamtsumme von 850.000 Euro abzuweisen. Die Begründung: Die Missbrauchstaten, so schrecklich sie seien, habe der Geistliche nicht in Ausübung eines öffent­lichen Amts begangen, sondern in seiner Freizeit.

https://www.emma.de/artikel/melanie-f-will-gerechtigkeit-341317

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Ist die Meinungsfreiheit in Deutschland gefährdet?

Hatte ein Video gesehen wo es darum ging, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit gefährdet wäre, da mittlerweile sogar harmlose Beiträge im Internet zu Hausdurchsuchungen führen können.

Hab dann mal ein bisschen recherchiert und scheinbar stimmt es zum Teil ja wirklich, dass sich was geändert hat. Früher hieß es immer, Politiker müssten ein dickes Fell haben. Mittlerweile gibt es ein neues Gesetz dafür, mit dem selbst harmlose "Beleidigungen" oder nur ein falscher Like zu Hausdurchsuchungen führen kann. Das wird scheinbar sogar in bekannten internationalen Medien berichtet.

Z.B hier bei der New York Times: https://nypost.com/2025/02/21/world-news/germans-cant-insult-politicians-which-is-why-we-need-to-protect-free-speech-in-the-us/

Oder Brussels Signal: https://brusselssignal.eu/2025/06/german-police-mass-raids-homes-of-people-posting-hate/

Oder hier auf einem deutschen Blog: https://www.ravitar.com/blog/posts/aktionstag-gegen-hass-oder-kritik

Ich finde es auch übertrieben, dass für solche mini-Beleidigungen Hausdurchsuchungen gemacht werden. Ich mein klar sollen Politiker das anzeigen dürfen und so. Aber ne Hausdurchsuchung für "Du Idiot"? Wenn mich einer beleidigen würde und ich gehe damit zur Polizei gibts da bestimmt keine Hausdurchsuchung für?

Wie seht ihr das?

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Hat der Vorrang, wer als erstes im Hindernis ist?

Hier der Kommentar vom Nutzer:
Das das bei der Einsenderin bei 8:15 passiert, hätte ich Ihr, ohne die Szene zuende gesehen zu haben, sagen können. Wie war das bei kleinen Kindern nochmal? Wenn man den kleinen Finger gibt, nehmen die die ganze Hand... Nope. Einfach mittendrin stehen bleiben. Motor aus. Thermoskanne und nen Snikers demonstrativ hoch halten - "wenn´s mal wieder etwas länger dauert, bis die Verkehrsregeln verstanden sind..." Und nein, es gibt kein, wie in der Formel 1, wer zuerst im Hindernis ist. Es gibt in der Stvo nur ein "Wer vorang zu gewähren hat, darf den vorangigen Gegenverkehr weder Behindern (= zum verlangsamen nötigen) noch Gefährden (= zum Bremsen oder gar stoppen nötigen). Und, wenn ich in eine Straße einfahre, auf der durch Parkende Autos alles auf die Gegenspur verengt ist, muß ich mich halt vortasten. Mit Augen zu und durch, kann gut gehen - die chancen sind aber gut, daß es das eben nicht tut. Bei mir wäre er zurück. Ich bin da schmerzfrei. Je früher er/sie/es das kapiert, um so schneller kommt er voran - auch in anbetracht dessen, daß sich recht schnell hinter mir dann auch Fahrzeuge sammeln - was mir dann für Ihn/Sie/es so gar nicht leid tut... Egotrips DÜRFEN nicht auch noch mit Erfolg belohnt werden!

Hat er recht?

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Was ist eure Meinung über die Todesstrafe in Japan?

Für diese Verbrechen kann man in Japan die Todesstrafe bekommen:

Erschwerter Mord (殺人, satsujin)

Raub mit Todesfolge (強盗致死, gōtō chishi)

Vergewaltigung und Raub mit Todesfolge (強姦強盗致死, gōkan gōtō chishi)

Einsatz von Sprengstoffen mit Todesfolge (bakugeki yasurinushi hō)

Tödliches Duell (決闘致死, kettō chishi)

Tötung durch Flugzeugabsturz (航空機墜落致死, kōkūki tsuiraku chishi)

Flugzeugentführung mit Todesfolge (航空機乗っ取り致死, kōkūki nottori chishi)

Tötung von Geisel (人質致死, hitojichi chishi)

Mord im organisierten Verbrechen (boryokudan satsujin)

Meuterei oder Aufruhr (moyū kei satsujin)

Hochverrat / Spionage (国家反逆, kokka hangyaku)

Anstiftung zu fremder Aggression (侵略扇動, shinryaku sendō)

Brandstiftung an bewohnten Gebäuden (住居放火, jūkyo hōka)

Zerstörung bewohnter Verkehrswege (z. B. Zug) mit Todesfolge (kōtsū shutsudō chishi)

Vorsätzliche Vergiftung öffentlicher Wasserquellen (水道毒物混入, suidō dokubutsu konnyū)

Piraterie mit Todesfolge (海賊致死, kaizoku chishi)

Sabotage durch Sprengung (爆破工作, bakuha kōsaku)

Entführung mit Todesfolge (誘拐致死, yūkai chishi)

en.wikipedia.org/wiki/Capital_punishment_in_Japan

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