Mein Mitbewohner hat mir die Kündigung seines Untermietvertrages in den Flur gelegt, während ich ein paar Wochen verreist war. Ich habe regelmäßig den Briefkasten geleert/ leeren lassen, war aber nicht in der Wohnung. Der Brief wurde also nicht persönlich übergeben und nicht via Post versendet. Gilt der Brief mit "in den Flur gelegt" als zugestellt?