Gilt "Brief in den Flur gelegt" als zugestellt?
Mein Mitbewohner hat mir die Kündigung seines Untermietvertrages in den Flur gelegt, während ich ein paar Wochen verreist war. Ich habe regelmäßig den Briefkasten geleert/ leeren lassen, war aber nicht in der Wohnung. Der Brief wurde also nicht persönlich übergeben und nicht via Post versendet. Gilt der Brief mit "in den Flur gelegt" als zugestellt?
Kündigung,
Recht,
Post,
Mietvertrag,
Jura,
mitbewohner