Eine Geheimhaltungsvereinbarung (, die ja der Vertragsfreiheit unterliegt) wird i.d.R. im wirtschaftlichen Bereich genutzt, kann aber grundsätzlich auch in anderweitigen Feldern benutzt werden. Meine Frage nun: Darf beispielsweise festgehalten werden, dass der S. die Summe X an den P zu zahlen hat, falls der S das Wissen einer Straftat weitergibt? Eigentlich macht man sich doch dann der Strafvereitlung schuldig oder?
Besten Dank