Ab welchen Alter Hund ausführen?
Ab wann darf ein Kind einen Hund ausführen ?
Ein kleiner Junge mit ca. 9 Jahren lief vorhin mit 2 Hunden ohne Leine bei uns vorbei. Der eine war ein Jack Russel, der andere ein größerer Mix. Beide Hunde hörten nicht, obwohl der Junge die Hunde ran gerufen hat. Ich finde es unmöglich ein Kind mit 2 Hunden raus zu lassen. Nicht nur das die Aufsichtspflicht verletzt wird, es kann ja wirklich mal zu einer Beisserei kommen, und was macht dann der Junge ? Leider habe ich über das Alter zum Hund ausführen in der Verordnung nichts gefunden, oder habe es überlesen. Wohne in Berlin.
5 Antworten
Gem. § 1 Abs. 4 des Berliner Hundegesetzes dürfen Hunde nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Vorschriften des Hundegesetzes eingehalten werden.
Dies würde ich bei einem Neunjährigen ablehnen, da er weder körperlich in der Lage ist, zwei Hunde zu kontrollieren, noch reif genug ist um die Reichweite seines Handelns einzusehen.
Die Eltern des Jungen begehen damit eine Ordnungswidrigkeit.
Es kommt auf die Erziehung der Hunde und auf sie Reife und Verantwortung des Kindes an
Bei einigen Versicherungen muss der Hundeführer mindestens 14 bzw. 16 Jahre alt sein. Ansonsten gibt es, glaube ich, kein Mindestalter. Man muss/sollte nur körperlich in der Lage sein den Hund zu halten.
Meine Eltern hätten mich in dem Alter definitiv nicht alleine mit den Hunden losgeschickt.
Ich glaube rechtlich gesehen gibt es da keine genauen Angaben. Meiner Meinung nach wenn die Person körperlich und geistig dazu in der Lage ist den Hund unter Kontrolle zu halten oder zumindestens so zu handhaben, dass keine Gefahr für andere besteht.
Falls ich später mal Kinder haben sollte dann würde ich die in dem Alter nicht alleine gehen lassen
Damit hast Du die Frage im Prinzip ja beantwortet. Das Kind war ca. 9 und deswegen dürfte das nach deiner eigenen Antwort nicht zulässig sein.
Ich glaube nicht, daß es da eine spezielle Verordnung dafür gibt?
Aber vom Verstand her würde ich das schon nicht tun, mit 9 Jahren ist er nicht dazu in der Lage!