Folgendes ich bin Berufsschul mäßig in einem Wohnheim untergebracht wo natürlich Alkohol und Drogen verboten sind selbst mitgebrachtes Bier darf nicht besessen oder getrunken werden. Nun wurde bei einem Klassenkameraden von mir während der Zimmerreinigung wohl in die Tasche geschaut nach seiner Aussage war die Tasche zu und es wurde Bier gefunden. Ist das rechtens bzw. Welcher Paragraph schützt jemanden davor dass in die Tasche geschaut wird. Mein Klassenkamerad könnte ja provokant sagen ja er habe gegen die Hausordnung verstoßen aber die Angestellten haben gegen irgend ein Gesetz verstoßen.

Danke im voraus