Darf ein Lehrer rückwirkend einen letztendlich gelungenen Betrugsversuch ohne Beweise ahnden?

Moin. folgendes Problem. Ein Lehrer hat auf Grund etlicher Fehlstunden und fehlender Noten, einen tag vor Zensurenstop eine Stundenarbeit benoten lassen. Diese Stundenarbeit ist eine Woche zuvor von der Parallelklasse ebenfalls erstellt worden. Zur Erläuterung, zeigte sie einige der bereits kontrollierten Arbeiten kurz hoch. anschließend war eine Tabelle mit der Hilfe des Lehrbuches zu erstellen (Es hat keine Belehrung bezüglich des Betrugsversuches Stattgefunden). Da zwei Schüler einen anderen test nachschreiben mussten brachte der Lehrer sie dafür in einen anderen Raumund war somit für ca. 2-3 Minuten abwesend (Verletzung der Aufsichtspflicht gemäß §61 SchulG M-V). In dieser Zeit ergriff ein Schüler die Initiative und fotografierte jene bespielarbeit ab und leitete sie einem Klassenkameraden weiter, der es im den Klassenchat veröffentlichte. Sie kam zurück und viele Orientierten sich an jener Arbeit um ihre eigene Tabelle zu erstellen. Bis ende der stunde wurde seitens des Lehrers keine Bemerkung zu Spickzetteln Handys o.ä. gemacht (d.h. niemand ist aufgeflogen). Nach dem Unterricht ging jedoch ein Mitglied dieses Klassenkollektivs zum Lehrer und meldete dies. Daraufhin teilte der Lehrer mit dass die Arbeiten mit 6 Bewertet werden. Anzunehmen ist dass die Begründung der Betrug ist. Nach §67 SchulG M-V Absatz 3 wird jedoch in der Gegenwart formuliert "Versucht ein Prüfling, das Ergebnis der Prüfung durch Täuschung zu beeinflussen, ist die gesamte Prüfung für nicht bestanden zu erklären.(...)". Das steht NICHT ´hat beeinflusst´. Also. Wie ist die Sache für alle Parteien positiv zu managen? Vielen dank für eure zeit!

Schule, Betrug, Lehrer
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