Warum ist es so einfach für das Jugendamt in Deutschland Kinder von Eltern wegzunehmen?

10 Antworten

Rechtsgrundlage

Der § 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt die gerichtlichen Maßnahmen bei einer Kindeswohlgefährdung.

§ 1666
Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.
(2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt.
(3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere
1.Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen,
2.Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,
3.Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält,
4.Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen,
5.die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge,6.die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge.
(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Praxis

Der Sorgerechtsentzug - also das Wegnehmen des Kindes - wird natürlich nur in schweren Fällen vollzogen und muss durch das Familiengericht angeordnet werden. Die Entscheidung liegt also nicht beim Jugendamt: Sie sind für die Umsetzung und für eine Beratung des Gerichts zuständig.

Bei einmaliger Ohrfeige wird kein Kind aus einer Familie genommen, bei schwerer Misshandlung schon. Oft sind Eltern - wenn vorher niemals etwas passiert war - überfordert. Dann unterstützt das Jugendamt durch beispielsweise ein*e Sozialarbeiter*in.

Warum ist es so einfach für das Jugendamt in Deutschland Kinder von Eltern wegzunehmen?

also ich habe noch nie gehört dass das Jugendamt ohne Vorwarnung in eine Familie gekommen ist und das Kind einfach so weg genommen hat - da muss schon das Leben des Kindes in Gefahr sein, damit das passiert. Und dann kann man dem Jugendamt ja nicht vorwerfen, dass es dies so macht.

Bzw. warum kämpft das Jugendamt so sehr darum bei jedem kleinsten pipifax das Kind von einer Mutter wegzunehmen

wo denn? normalerweise wird es mit Familienberatern, Therapeuten etc montatelang versucht. Denn wenn das Jugendamt jedem das Kind weg nehmen würde - wohin mit den vielen Kindern? so viele Betreuungsplätze gibt es gar nicht

das geht nicht in meinem Kopf, sorry jeder weiß das das Jugendamt nur so scharf darauf ist Kinder wegzunehmen, aber wieso???!

also ich weiß das nicht - und ich kenne auch keinen dem das Kind grundlos weg genommen worden ist.

Bitte um MEHRERE konkrete Beispiele wo das Jugendamt einfach so das Kind weg genommen hat - Grundlos

aber es kommt so rüber als gäbe es die nicht, das Kind muss nur ein zweimal ärgert zubereitet haben in seiner Schule und das kann an das Jugendamt gemeldet werden

kommt drauf an wegen was es 2x Ärger bekommen hat. bei 2x Schule schwänzen wird das Jugendamt evt noch nicht gleich informiert. Wenn das Kind 2x ne Morddrohung aussprich dann sehr wohl

, nicht jeder Kind kann ein Engel sein, Kinder sind Kinder meine fresse alter, ich krieg das kotzen weil genau mir als Kind sowas passierte, ich ständig besuch bekam vom Jugendamt zu Hause

also so wie du schreibst hätte ich dich eher für ein Kind immer noch Gehalten und keinen reifen Erwachsenen... nur irgendwas dürfte wohl dann in deiner Kindheit trotzdem schief gelaufen sein - denn Ausdrücke wie "ich könnte kotzen" oder "meine fresse alter" klingen eher nach einem bockigen Teenie. Wenn du als Erwachsener noch so bist, dann warst du sicher extrem als Teenager/Kind und dann werden die Jugendamtstunden schon seine Berechtigung geabt haben

 obwohl ich nie was mit denen zu tun haben wollte aber eben ärger machte in der schule,

mal ehrlich - welche Kind hat schon Lust darauf? Nur den Zusammenhang zwischen Ärger machen und Jugendamt hast du scheinbar damals nicht verstanden. du hättest sonst das Ärger machen in der Schule einfach einstellen können - dann müsstest du auch nicht mehr zu den Jugendamtgesprächen gehen. Wenn du aber regelmäßig dort gegen die regeln randalierst, dann besteht halt Handlunsgsbedarf seiten des Jugendamtes.

ich wusste ganz genau die haben mich auf dem gewissen

nein das haben sie nicht - du hast dich selbst auf den gewissen. Keiner hat dich gezwungen Ärger zu machen - wenn du es trotzdem tust, dann musst du halt mit den Konsquenzen leben. als Jugendlicher sind es halt Besuchsstunden beim Jugendamt - als erwachsener kann das bis zu Gefängnisstrafen gehen.


RotfuchsFinn12  31.10.2022, 21:50

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wissen diese Leute eigentlich was sie damit anrichten?

Weißt du eigentlich, was manche Eltern ihren Kindern antun?

Zudem kommt es nur zu einer "Inobhutnahme" wenn ein Familiengericht das angeordnet hat. Deinen Hass auf den Staat und insbesondere auf Jugendämter ist nicht nachvollziehbar.

Pro Kind weren 5000-fast 10000€ verdient. Es ist so leicht, weil es Provision, praktische Straffreiheit und auch Sex gibt für jeden (Ärzte, Anwälte, Richter, Heilpädagogen, Wolfgang Spreen...). Die Europäische Union will nicht, dass es zusammenfällt, es könnten auch andere Strukturen der Mitgliedsstaaten zusammenfallen.

Ohne genaue Fallkenntnis können wir dir dazu nichts sagen.

Ich kann dir nur sagen, dass eine Inobhutnahme die allerletzte Möglichkeit ist. Die Hürden hierfür sind sehr hoch. Und vorher sollten bestenfalls ambulante Hilfen ausprobiert worden sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)