Wann Spezialisierung bei Jura?
Hey Leute
ich möchte nach der FOS Jura studieren, und mich dabei auf Strafrecht spezialisieren weil ich in ferner Zukunft Anwältin für Strafrecht werden möchte.
Meine Frage ist es wann im Jura Studium man seine Fachrichtung auswählen kann, wenn ihr versteht? Also am Anfang lernt man ja glaube ich allgemein über alle Rechte, z.B. öffentliches Recht usw. kann man sich überhaupt auf eine Richtung im Studium entscheiden oder lernt man automatisch alles mit?
Ich hab überhaupt keine Ahnung und im Internet find ich nix deswegen Danke schonmal😅
3 Antworten
Hey erst einmal machst du das 1 und 2 Staatsexamen, danach kannst du deine Fachrichtung (Fachanwalt) wählen (Extra Ausbildung/Studium).
ab Lizentiatengrad oder Magister gibt es verschiedene Zweige zur Auswahl.
Grundsätzlich keine Spezialisierung, höchstens leichte im Schwerpunkt. Im Ref geht bisschen was.