Ist es erlaubt für Familienmitglieder oder nahe stehenden vor der Polizei zu lügen?
Frage kam beim netflix schauen auf. wäre doch richtig doof und herzlos wenn nicht.
7 Antworten
Die Polizei hat - mit Ausnahme der Personalien - gar kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Aussage. Das gibt es erst vor Gericht.
Dort gibt es den s. g. Aussagenotstand. Dessen Logik ist aber umgekehrt. Eine Falschaussage ist strafbar, aber das Gericht darf dann von einer Strafe absehen.
https://www.rechtsanwalt-falschaussage.de/aussagenotstand-157-stgb/#
Die Polizei hat - mit Ausnahme der Personalien - gar kein Recht auf eine wahrheitsgemäße Aussage.
Ganz vergessen: Sollte die Vernehmung im für die Staatsanwaltschaft durchgeführt werden, gelten die gleichen Regeln wie vor Gericht. Hier sollte man die Vorladung also genau lesen.
https://www.die-anwalts-kanzlei.de/vorladung-bei-polizei-als-beschuldigter/
Ja, du darfst dem Familienmitglied nur keine Straftaten anhängen.
Du hast als Familienangehöriger ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das selbe gilt vor Gericht.
Die Polizei darf man anlügen. Sie haben keinen Anspruch auf wahre Angaben.
Du darfst die Aussage verweigern.
Vor Gericht lügen dürfen nur Angeklagte
Der Angeklagte kann lügen. Das stimmt schon. Das sagt sogar in der Regel der Richter zu Beginn des Strafverfahrens. Aber wenn er einmal der Lüge überführt ist, dann glaubt ihm im weiteren Strafverfahren keiner mehr. Es wirkt sich auch nicht positiv auf das zu erwartende Urteil aus.
Das sagt sogar in der Regel der Richter zu Beginn des Strafverfahren
Nö. Er weist auf das Aussageverweigerungsrecht hin. Ein "Recht zur Lüge" (vgl. BGH, Urteil vom 10.2.2015 – 1 StR 488/14) besteht nicht.
Wer spricht denn von Recht. Ich habe oben "kann" benutzt. Es kann nicht verboten werden, beim Angeklagten.
Auch der darf nicht lügen. Es hat lediglich keine strafrechtlichen Folgen.