Vom Lehrer durchsucht werden?

6 Antworten

Naja also wenn die nach Alkohol suchen dann müssten sie das am besten machen denn kein schüler würde es zugeben das er welches dabei hat hahahahahahhaah und betrunke kinder auf Klassenfahrt wollen die lehrer ganz bestimmt nicht HAHAH


Teimo1000 
Beitragsersteller
 08.04.2022, 00:16

Ist klar, aber ist es rechtlich ok?

Hollandgarden  08.04.2022, 00:27
@Teimo1000

Der Lehrer darf nicht die Taschen von Schülern durchsuchen, weil die Schule kein rechtsfreier Raum ist. Falls Verdacht einer Straftat dürfte nur die Polizei durchsuchen

Nein, dürfen sie nicht. Aber du kannst dagegen nicht so viel machen...

Mit Einwilligung des Schülers, bei Minderjährigen im Regelfall auch mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Ansonsten ist das eine Einzelfallabwägung. Bei einem begründeten Verdacht und der Notwenigkeit zur Durchsetzung der Schulordnung kann es im Einzelfall zulässig sein. Die Hürden für eine Durchsuchung von Rucksäcken und Koffern dürften im Regelfall geringer sein als für eine echte körperliche Durchsuchung. Wäre aber wie gesagt anhand einer konkreten Situation und im Hinblick auf Schulgesetz des Bundeslandes, Verordnungen des Bundeslandes, Erlasse und Richtlinien der zuständigen Schulaufsichtsbehörde, der Schulordnung und etwaiger konkreter Regeln hinsichtlich dieser konkreten Klassenfahrt zu prüfen.

Rein rechtlich ist ein Lehrer nicht dazu berechtigt, deine Tasche zu durchsuchen.

Jedoch kann er dich auffordern, ihm den Inhalt zu zeigen. Machst du das nicht, kannst du den Verdacht, dass du Alkohol, der auf Schulveranstaltungen bzw. aufgrund deines Alters verboten ist, dabei hast, nicht ausräumen. Somit kannst du von der Klassenfahrt ausgeschlossen werden.

Ende vom Lied: Du darfst gar nicht erst mitfahren oder musst von deinen Eltern abgeholt werden.

Nein! Ein Lehrer ist grundsätzlich nicht dazu berechtigt das Eigentum der Schüler zu durchsuchen (sei es nun Tasche oder Jacke) oder Gegenstände zu konfiszieren. Selbst wenn der Verdacht besteht das ein Schüler illegale Gegenstände mit sich führt beispielsweise Drogen oder Waffen oder auch Alkohol bei Minderjährigen Schülern darf das Schulpersonal trotzdem nicht selbst die Taschen ihrer Schüler durchsuchen, dafür müsste der zuständige Lehrer oder der Rektor die Polizei rufen die sich dem annehmen würde oder die Eltern rufen. Rein rechtlich gesehen, haben die Lehrer kein Recht darauf die Taschen oder das Privateigentum ihrer Schüler zu durchforsten ohne die Einwilligung des Schülers. Sollte sich der Schüler vehement weigern den Inhalt zu zeigen, kann der Lehrer wie bereits erwähnt die Polizei oder Eltern dazu rufen.