Geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft aus?
Geht das Jobcenter von einer Haushaltsgemeinschaft automatisch aus bei einem 25 Jährigen der noch bei den Eltern wohnt? Wenn ja, wie kann man das widerlegen?
5 Antworten
Ja und das ist kaum widerlegbar.
Aber dann wird ja das Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Und wenn diese einen kein Geld davon abgeben?
Wenn ja, wie kann man das widerlegen?
Du musst nachweisen dass du alleine für dich wirtschaftest. Das heißt:
- du zahlst Miete, Strom, Telefon, Heizung
- du kaufst deine Lebensmittel selbst
- du machst den Haushaltskram (Wäsche waschen etc.) selbst
und ihnen nur das Geld gibt?
Kannst das denn nachweisen? Z.B. durch Kontoauszüge? Gibt es eine einem Mietvertrag entsprechenden Regelung?
keinen Mietvertrag wir wohnen nur kostenlos. Ist kostenloses Wohnen ein Problem?
Grundsätzlich nicht (du bekommst dann natürlich entsprechend weniger ALG2) aber wie gesagt, du musst nachweisen das du einen eigenen Haushalt führst.
Und was wäre wenn man Stromzahlung / Heizöl an Großeltern nicht nachweisen kann?
Dann wird es sehr schwierig nachzuweisen dass man einen eigenen Haushalt führt.
kann man das einfach aufteilen? Bei 4 Personen geteilt durch 4? Auch wenn zum Beispiel Heizöl nur 1 mal im Jahr aufgefüllt wird? Und wie viele Monate muss dann nachweisen?
Wenn ein 25-jähriger noch bei den Eltern lebt, dann solte in der Tat eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft vorliegen.
Warum will man das widerlegen?
Doch man kann dieser HG ganz leicht mit einem formlosen Zweizeiler widerlegen. Hatten ich und meine Eltern auch gemacht.
aber wenn man selbst zahlt für lebensmittel etc. und nicht unterstützt wird ist es doch keine Haushaltsgemeindschaft und man bekommt Leistungen unabhängig von Einkommen/Vermögen der Eltern, oder?
Wenn Du mindestens 25 Jahre alt bist, solltest Du Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden und den vollen Regelbedarf bekommen.
Eine Haushalts- oder eine Wohngemeinschaft sollte daran nichts ändern. Dadurch gäbe es nach meiner Kenntnis nur Auswirkungen auf die Kosten der Unterkunft und Heizung.
"Es besteht unter bestimmten Umständen eine Vermutung dafür, dass Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft sich gegenseitig unterstützen. Das bedeutet dann, dass ihr Einkommen und Vermögen berücksichtigt wird. Dies gilt aber nur, wenn das Einkommen oder Vermögen der verwandten oder verschwägerten Haushaltsgemeinschaftsmitglieder dies erwarten lässt."
Genau das meine ich. Kann man diese Vermutung widerlegen. Meine Mutter hat durch Scheidung 100.000 € bekommen aber unterstützt mich nicht damit ... Ihr Einkommen liegt aber nur bei 500€ im Monat. Sie braucht das Geld für die zukunft weil sie auch nur wenig rente später bekommt.
Das Jobcenter könnte vermuten, daß die Mutter Dich aus ihrem Vermögen unterstützt. Trifft dies nicht zu, so kann man dies z.B. anhand von Kontoauszügen oder ggf. durch eine eidesstattliche Erklärung von Euch beiden belegen.
Im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Sozialrecht einschalten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
Wenn ja, wie kann man das widerlegen?
Was willst Du widerlegen ?
- Du wohnst dort
- Du hast Deinen Mietanteil zu zahlen (... außer Deine Elternverzichten auf die Zahlung ... auf eigene Kosten)
Aber dann wird ja das Einkommen und Vermögen der Eltern angerechnet. Und wenn diese einen kein Geld davon abgeben?
Also in der haushaltsgemeinschaft mit meiner Mutter wird ja ihr Einkommen und Vermögen auch bei der Berechnung von meinem Hartz4 Satz einbezogen. Was ist aber wenn sie mich nicht finanziell unterstützt und wir getrennte finanzen haben. Ist es dann immer noch eine haushaltsgemeinschaft und ihr Vermögen/Einkommen wird bei mir angerechnet?
Schau mal hier
Die Lösung ergibt sich aus den §§ 7, 9 und 11 des SGB II. Denn § 7 Abs. 4 legt fest, dass Kinder, die genug Geld verdienen, um ihren Bedarf selber zu decken, nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.
Ihren Mietanteil haben sie aber zu leisten.
Bei mir hat einen formlosen Zweizeiler gereicht um diese zu widerlegen.
Das ist 16 Jahre her. Ich weiß nur noch, dass darin stand das ich kostenlos dort wohnen konnte und wir jedoch getrennt wirtschaften und sie mich nicht in Sach oder Geldeswert unterstützen. Den Tipp mit dem Zweizeiler hatte ich vom Sachbearbeiter selber bekommen.Bekam dann natürlich nur den Regelsatz.
Und was ist, wenn man mit der Mutter gemeinsam im Haus der Großeltern kostenlos wohnt und Strom, Heizöl alles über die Großeltern läuft und ihnen nur das Geld gibt?