Guten Abend,
vor einiger Zeit habe ich ein Angebot für eine Laufbahnausbildung im mittleren Dienst des Bundes erhalten.
Im Rahmen dessen musste ich eine „Verbindliche Erklärung zur Einstellung und für den Datenschutz“ unterschrieben und zurückschicken, in der ich das Startdatum der Ausbildung, den Ort und die Bezeichnung der Ausbildung unterzeichnet habe.
Mehr war in dem Schreiben nicht enthalten.
Jetzt erwarte ich allerdings noch eine andere Rückmeldung für eine Bewerbung und frage mich, ob ich trotz des Schreibens noch von der beschriebenen Stelle zurücktreten kann, da ein Beamtenverhältnis ja erst durch den Erhalt der Urkunde Eintritt, richtig?
Vielen Dank schonmal im Voraus