Darf man ein Gewerbe anmelden wenn man vorbestraftft ist bzw. Auf Bewährung ist?
8 Antworten
Solange dir kein Amt eine Gewerbeausübung untersagt hat, darfst du erlaubnisfreie Gewerbe ausüben. Durch deine Vorstrafe kann deine Zuverlässigkeit in Frage gestellt und überprüft werden. Nach solch einer Überprüfung kann es zu einer Gewerbeuntersagung kommen.
Bei erlaubnisfreien Gewerben, die nicht besonders überwachungsbedürftig sind (siehe § 38 GewO), erfolgt so eine Prüfung zunächst nicht, erst wenn sich jemand beschwert...
Bei erlaubnispflichtigen und überwachungsbedürftigen Gewerben wird gleich am Anfang eine Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt. Wenn Zweifel bestehen, lässt sich das Gewerbeamt auch deine Strafakten kommen und bewertet, ob du für die beabsichtigte Tätigkeit hinreichend zuverlässig bist.
Es kommt dabei auch maßgeblich auf die Taten und in weit sie für das Gewerbe relevant sein können.
anders herum wurde einem Piloten die Lizenz entzogen wegen Steuerhinterziehung. Grund: Luftfahrt anfällig für Terrorakte etc
Kommt auf die Vorstrafe und das Gewerbe an.
Aber meist eher ja.
Als Wirtschaftskrimineller kann man sogar Bundeskanzler werden, obwohl man eigentlich 10 Jahre hinter Gitter gehört.
Ein Paar Gedanken, Wenn du z.B. wegen Vergewaltigung auf Bewährung bist oder abgsessen hast und als Kindergartenlehrer selbständig werden willst. Wäre es nicht möglich.
Auch als Dieb wäre es problematisch mit Kunden die ihr Geld für dich geben sollen zu arbeiten.
Als Mörder sowieso.
Also wahrscheinlich darfst du nicht.
Bei Raub z. B. glaub ich wird es schwierig, weiß aber gar nicht wie das gehandhabt wird und ob das für ewig dann so bestimmt ist
Das kommt auf das Gewerbe an, bei den meisten Gewerben interessiert es gar nicht.
Makler haben da besondere Anforderungen, da darfst du zb nicht wegen Betruges vorbestraft sein, aber ein Pädophiler oder Schläger könnte easy Makler werden.
Doch, meist darfst du.