Rechtsanwaltsfachangestellte?
Hallo ich fange bald eine Ausbildung als rechtsanwaltsfachangestellte an und wollte fragen ob ich eventuell nach der Ausbildung jura studieren könnte?
2 Antworten
Ja, das kannst du, aber dafür benötigst du das Abitur. Falls du das Abitur allerdings bereits besitzt, dann würde ich ohne Ausbildung direkt anfangen, da jegliche Ausbildung vor einem Jurastudium keinen Sinn ergibt. Keine Ausbildung, kein Beruf der Welt kann dich darauf vorbereiten. Es wird eine völlig neue Sprache und die Karten werden neu gemischt. Zu mal du bedenken musst, dass das Jurastudium 7-8 Jahre dauern kann + eventuell LL.M und Diss. 11-12 Jahre.
Nur weil du die Sekretärin eines Anwalts bist, berechtigt dich das nicht zu einem Studium!
Jedoch kann man Jura an keiner Hochschule studieren, sondern nur an einer Universität
Jede Universität ist auch eine Hochschule, das ist der allgemeine Begriff
Da spalten sich die Meinungen oft.
Während an den Universitäten der Schwerpunkt der Tätigkeit oft auf der Grundlagenforschung liegt, arbeiten die Hochschulen insgesamt sehr anwendungsbezogen, was der Wirtschaft unmittelbarer zugutekommt. Forschung ist aber auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine Pflichtaufgabe.
„Hochschule ist der Oberbegriff für Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs. Unterschieden werden
- Universitäten und gleichgestellte Hochschulen, das sind Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht, die früher als wissenschaftlicheHochschulen bezeichnet wurden,
- wissenschaftlich-anwendungsorientierte, künstlerisch-wissenschaftliche, gestalterisch-wissenschaftliche oder künstlerisch orientierte Fachhochschulen.
“
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hochschule
“Hochschule“ wird oft als Abkürzung für „Fachhochschule“ verwendet
Naja, bei manchen Hochschulen kann das die Chance zugelassen zu werden erhöhen. Meist braucht man dann aber immer noch das Abitur