Strafbar gemacht?
Mein Vater ist verstorben vor ein paar Tagen und wir haben sein Bankkonto gekündigt. Das Geld haben wir auf das Konto meiner Mutter überwiesen und sie hat das Geld für die Beerdigungskosten benutzt. Sie hat keine Vollmacht für das Konto und wir auch nicht. Jetzt habe ich gelesen, dass man eigentlich die Bank vom Todesfall hätte informieren sollen und dann das Geld den Erben überwiesen worden wäre. Haben wir uns strafbar mit der Kündigung seines Kontos und der Überweisung gemacht?
11 Antworten
Wer ist denn Erbe deines Vaters geworden ? Wenn die Mutter seine Alleinerbin oder die Mutter und du seine Erben zu je 1/2 geworden seid, was sich entweder aus dem Testament des Vaters ergibt, oder - wenn er kein Test. hinterlassen hat - der gesetzlichen Erbfolge entspräche, seid ihr auch zugleich mit dem Erbfall rechtlich automatisch Eigentümer seines Vermögens und damit auch seines Bankkontos geworden. Eine Verfügung über das Bankkonto könnte daher schon aus dem Grunde nicht "strafbar" sein, weil sie kein "fremdes" Geld, sondern euer eigen gewordenes Geld betrifft. Fragwürdig wäre der Vorgang nur, wenn andere Personen den Vater beerbt hätten; sie könnten Verfügungen über das Bankkonto, das dann eben ihr Eigentum geworden wäre, als eine strafbare Untreue oder Unterschlagung werten.
Unabhänig davon ist es selbstverständlich notwendig , der Bank den Tod des Kontoinhabers anzuzeigen und ihr zunächst durch Vorlage des Testaments (wenn es das gibt) nachzuweisen, dass die Mutter bzw.biede seine Erben geworden seid. Die Bank wird dann wahrscheinlich verlangen, dass ihr als Erbnachweis der Erbschein vorgelegt wird. Dieser müsste beim Nachlassgericht beantragt werden, was allerdings voraussetzt, dass das Nachlassgericht alle zur Prüfung der Erbfolge notwendigen Unterlagen (Geburts- u.Sterbeurkunde des Vaters, Heiratsurkunde, Familienbuch zuum Nachweis der als gesetzliche Erben infrage kommenden Abkömmlinge usw.) von euch bekommt. Vielleicht kann euch das Bestattungsunternehmen informieren, was alles dem Nachlassgericht vorzulegen ist, oder ihr fragt direkt beim Nachlassgericht (eine Abteilung des örtlichen Amtsgerichts) an.
Guten Abend,
ich würde jetzt nicht sagen strafbar, allerdings sollte man die Situation dann aufklären.
Das heisst, wir müssten das Geld wieder zurück überweisen und es uns von der Bank, also uns Kindern als Erben, wieder überweisen lassen? Ich habe jetzt Angst, dass die Bank uns anzeigt.
Ihr habt unrechtmäßig den Account eueres Vaters genutzt, um das Konto zu kündigen, obwohl keiner von euch eine Vollmacht hatte, dieses zu tun.
Damit habt ihr euch strafbar gemacht, indem ihr Identitätsdiebstahl begangen habt.
Wenn das Konto eueres Vaters gedeckt war, hätte die Bank die Kosten der Bestattung von diesem begleiche müssen, wenn man dort die Rechnungen vorgelegt hätte.
Für alles andere fehlte der Nachweis, wer die Erben sind. Ohne Testament wäre der Erbschein erfolderlich gewesen.
Ist die Bank wenigstens inzwischen von seinem Tod informiert? Rechnet damit, daß sie bemerken, daß jemand seinen Account missbräuchlich verwendet hat nach seinem Tod.
Die Bank hat das Recht, das Geld zurückzufordern und es erst nach Nachweis des Erbrechts zur Auszahlung zu bringen.
Da ihr das Geld auf das Konto euerer Mutter überwiesen habt, wird diese der erste Ansprechpartner für die Bank sein, wie sie an das Geld kommen konnte nach dem Tod eueres Vaters.
Ihr habt ordentlich Mist gebaut- um es einfach zu sagen. Rechnet mit allem...
Dann habt ihr Glück gehabt. Manche Banken reagieren da ganz anders.
Offiziell ja. Ihr müsst auf jeden Fall die Sache gegenüber dem Nachlassgericht angeben. Allerdings hat auch die Bank einen Fehler gemacht. Ohne Einwilligung des Vaters dürft ihr nicht dessen Konto kündigen.
Um ein Konto im Todesfall aufzulösen braucht es meistens keinen Erbschein. Das ist doch viel zu teuer. Meine Bank wollte auch einen. Ich hab das abgelehnt und dann ging es auch. Allerdings kannte mich der Bankmensch.
Wir haben einen Erbschein der Bank und Todesurkunde nun vorgewiesen und es hat sich erledigt. Ich glaube nicht, dass wir mit irgendetwas rechnen müssen. Danke.