Ausbildung - Berichtsheft nur monatlich?

7 Antworten

Was Du für ein Heft zu führen hast , das kannst Du NICHT wählen. Das legt die IHK fest. Da muss von der Kammer, oder über Deinen Lehrbetrieb eine konkrete Anweisung kommen, was Du für ein Heft zu führen hast. Mwin Sohn muss zum Beispiel täglich schreiben. Er lernt Koch

Die Variante ist für jeden Ausbildungsberuf vorgegeben und nicht verhandelbar.

G imager761

Einfacher ist es doch jeden Tag was im Berichtsheft zu schreiben, anstatt einmal im Monat. Da man sowieso sich jeden Tag Notizen macht. Denn nach einem Monat hat man das meiste doch schon vergessen. Daher kann das nicht stimmen, was man Dir da gesagt hat. Die Leute die eine Ausbildung machen, müssen für jeden Tag das Ausfüllen. Bei Unklarheiten nichts eigenmächtig machen, sondern sich bei dem Chef /Berufsschule erkundigen.

Ich glaube nicht das dass stimmt.

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr abgeschlossen und mein Ausbildungsbegleiter sagte Wöchentlich ist das was vom Zeitraum am längsten ist und auch von der IHK anerkannt wird.

Frage am besten mal bei deiner IHK nach oder in deinem Betrieb.

Ein nicht vollständiges Berichtsheft ist auch Grund dich von der Prüfung auszuschließen.

Ich habe meine Berichtshefte am Ende meiner Ausbildungszeit gesammelt abgegeben bzw. unterschreiben lassen und dann abgegeben.

Es hängt davon ab. Zuweilen möchten die Prüfer vor der Zwischenprüfung wissen, was die Leute alles gehabt oder getan haben.

Manchmal befürchtet die IHK, das Ausbildungsunternehmen schlämpe bei der Ausbildung. Kann alles vorkommen.

Technisch betrachtet kann man die Hefte entsorgen und sich eine Ausrede einfallen lassen - ein Mangel entsteht dadurch nicht. Es handelt sich um keine für die Ausbildung integralen Urkunden.

Ebenso gut gibt es aber Ausbildungsbetriebe und Aufsichtsgremien, die es täglich/wöchentlich/monatlich gerne schwarz auf weiß hätten. In dem Falle muss man es wohl so machen, wie die es haben wollen.


imager761  12.05.2014, 07:11

Es handelt sich um keine für die Ausbildung integralen Urkunden.

Rechtsirriger Unfug. Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anhalten und hat die Ausbildungsnachweise wöchentlich zu überprüfen und abzuzeichnen. Der gesetzliche Vertreter des Auszubildenden soll in angemessenen Zeitabständen ebenfalls unterzeichnen. Auch während der Berufsschulzeit ist das Berichtsheft zu führen.Das lückelos geführte und allseits unterschriebene Berichtsheft ist Zugangsvorausetzung zur Abschlussprüfung.

G imager761

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