Bin von meiner alten Wohnung ausgezogen, eine Woche vor Auszug hat sich hierbei die Duschtür von der Kabine gelöst, und das habe ich dem Vermieter auch gesagt.
Damit er das Problem für den Nachmieter beseitigen kann, hat er den Zweitschlüssel zur leeren Wohnung erhalten bis zur richtigen Schlüsselübergabe (Bei Umzug in 500km Entfernung ging das nicht anders)
Bei der Schlüsselübergabr hat er mir nun gesagt, der Handwerker konnte die Duschkabine nicht reparieren, er müsste eine komplett neue einbauen. Da ich bei meinem Einzug vor 2-3 Jahren die Duschkabine neu war, will er natürlich mir die Schuld geben und verlangt mit der Nebenkostenabrechnung 300€ zusätzlich für die Duschkabine. Ich habe die Duschkabine allerdings nicht mutwillig zerstört, die Tür hat sich hierbei beim üblichen Gebrauch ausgegangen, ich konnte sie immerhin noch auffangen damit das Glas dabei nicht auf mich fällt und zerbricht.
Ich war nun nun in dem Moment zu aufgebracht um Fotos von der Situation zu machen, der Raum zum einsteigen in die Duschkabine war nunmal immer etwas eng, und so konnte ich immer nur seitlich in die Duschkabine einsteigen weil ich sonst die Ecktüren berührt hätte. Daher hat es sich wohl mit der Zeit ausgegangen, da man nunmal bei aller Sorge, bei täglichen Gebrauch ab und an doch die Tür erwischt beim einsteigen.
Mein erster Gedanke war, dass ich den Schaden wohl durch den Gebrauch zu verursachen habe, aber muss ich das selbst zahlen? Ich habe eine Hausrat mit Glasversicherung, aber das Glas ist ja nicht zersprungen, die Türverkleidung hat sich nur verbogen damit es nicht mehr reparabel ist.
Oder muss ich mich hier an meine Haftpflicht wenden?