Als Azubi den Ausbilderschein beginnen?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das stimmt. Habe ich selbst während meiner Ausbildung genau so gemacht.

Der Ausbilderschein betrifft nur arbeitsrechtliche und berufspädagogische Kenntnisse, die mit Deiner eigentlichen Berufsqualifikation nichts zu tun haben.

Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, mußt Du natürlich beides haben, den Berufsabschluß und den AEVO-Schein. Falls Du später noch z.B. etwas ganz anderes studierst, gilt der Schein übrigens für sämtliche Berufe, für die Du offiziell qualifiziert bist.

Sofern keine Zulassungsbegrenzung besteht, zB das man dafür eine bestimmte Berufserfahrung braucht, kannst Du das machen. Aber da frag am besten die IHK.

Das geht leider nicht, weil Du dazu eine abgeschlossene Berufausbildung benoetigst. Auch darf man in der Regel erst mit 24 Jahren ausbilden, obwohl man den ADR Schein frueher machen kann.


Schnittstelle  19.12.2013, 09:35

Die Altersuntergrenze ist mittlerweile abgeschafft worden. Und die abgeschlossene Berufsausbildung ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Ausbilder, nicht aber für das Ablegen der Prüfung gemäß Ausbildereignungsverordnung (AEVO).

0
Novos  16.12.2013, 09:37

das dachte ich auch, aber diese Regel gibt es nach meiner Recherche nichtmher. Aktiv ausbilder darf man erst ab 24 und mit abgeschlossener Berufsausbildung im Ausbildungsberuf oder entsoprechnder widerruflicher Anerkennung.

0

Wenn Du die Kriterien der Zulassung erfüllst.