Nach Wasserschaden am Haus, keine Reparatur?

Hallo, unser Vermieter hat bei uns letzte Nacht einen Wasserschaden am Haus verursacht. Er wohnt direkt über uns und hatte die Nacht über das Wasser laufen lassen, somit wurden wir Früh´s geweckt mit einem ``Regenschauer´´.

Am nächsten Tag fragten wir den Vermieter wie er den Schaden beheben möchte, da Wir in einem sehr alten Haus leben, sind bei uns die Decken noch aus Holzbalken und Stroh, was jetzt alles durchweicht ist. Darauf hin meinte Er das er lediglich einen Maler kommen lassen will der bei uns die Decke streicht + den entstanden Schaden bei uns begleicht ( Lediglich die Matratze ist hin ).

Wir sind der Meinung das die Decke getrocknet werden muss denn allein mit der Heizung wird das nichts und bei diesen alten Decken sind Wir uns nicht sicher ob diese irgendwann nachgibt und uns auf den Kopf fällt. Der Vermieter meinte nur das wir ausziehen sollen wenn es uns zu unsicher ist.

Der Vermieter an sich muss ja eine Versicherung abgeschlossen haben die auch Wasserschäden mit deckt, er weigert sich jedoch trotzdem diese zu Informieren, da es angeblich nicht wirklich schlimm sei.

Nun ist die Frage was können wir dagegen machen? Sollen wir selber einen Gutachter holen der sich den Schaden anschauen kommt? Ich habe jedoch nicht vor, für einen Gutachter Geld auszugeben, wenn ich den Schaden nicht selber Verursacht habe.

Hat man in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht, welches die 3 Monate umgeht? Muss ich mir im Ernstfall auch noch einen Anwalt einschalten?

Vielen Dank schon einmal für die Antworten :)

Wohnrecht, Versicherung, Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, Schaden
Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Haftungsausschluss gemäß § 536a BGB im Mietvertrag?

Hi zusammen,

ich stehe gerade kurz vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages für meine neue private (nicht gewerblich genutzte) Wohnung. Fast alles ist schon geregelt, der Vermieter macht einen sehr vertrauenswürdigen Eindruck. Es gibt nur leider zwei Klauseln die mich sehr im Mietvertrag stören und auf die der Vermieter besteht:

----- Schnipp -----

  1. Soweit Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss vorhanden waren und vom Vermieter nicht arglistig verschwiegen wurden, ist die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters gemäß § 536a BGB ausgeschlossen.
  2. Im Fall eines Vermieterwechsels haftet der alte Vermieter nicht für den von dem neuen Vermieter zu ersetzenden Schaden. Ein Anspruch des Mieters gemäß § 566 Absatz 2 BGB ist insoweit ausgeschlossen.

----- Schnipp -----

Die beiden Klauseln stammen aus einem vorgefertigten Vertrag den man bei Immoscout24 runterladen kann.

Man kann einiges zu dem Thema googeln. Allerdings betrachten fast alle Artikel das Thema aus Vermieter-Perspektive und finden es daher einen Haftungsausschluss auch ganz in Ordnung. Eine Aussage, wie man das als Mieter finden soll, finde ich nicht.

Folgende Fragen habe ich dazu:

  1. Bin ich etwas zu naiv wenn ich das unterschreibe und verzichte im Ernstfall auf zehn-tausende von Euro wenn meine komplette Einrichtung unter Wasser steht weil es einen nicht voraussehbaren Wasserbruch gab? Oder ist das Standard und könnte bedenkenlos unterschrieben werden?

  2. Zusätzlich würde mich interessieren, ob die Hausratversicherung sowieso zahlen würde und von daher diese Klauseln keine Relevanz für mich hätten.

  3. Im § 536 (4) BGB steht: "Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum ist eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam." Vielleicht kann ich einfach unterschreiben und die Klausel ist sowieso unwirksam und kann ignoriert werden?

Es ist kompliziert ... Danke für eure Mühe, sich durch diesen langen Text zu quälen :-)

Viele Grüße

Mietrecht, Mietvertrag, Hausratversicherung, haftungsausschluss
Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

Guten Tag,

letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.

Vielen Dank im Voraus!

Versicherung, Haftpflichtversicherung, Haftung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wer bezahlt den Schaden bei kaputtem Fenster nach Einbruch?

Hallo Zusammen,

bei mir wurde vor einem knappen Monat in die Mietwohnung eingebrochen. Die Diebe kletterten dafür auf den Balkon und versuchten erst, die Fensterrahmen aufzuhebeln, dann haben sie kurzerhand ein Fenster eingeschlagen. Somit ist ein Schaden an Scheibe und Rahmen entstanden.

Gleich am nächsten Tag habe ich den Vermieter informiert und er hat sich den Schaden angeschaut.

Bei den Nachbarn nebenan (gleiche Etage) haben sie es ebenfalls versucht, jedoch wurde hier nicht in die Wohnung eingedrungen und auch keine Scheibe beschädigt, lediglich die Rahmen.

Ich selbst habe als Studentin noch keine Hausratversicherung, meine Nachbarn hingegen haben eine. Erst hieß es, dass ihre Hausrat den Schaden nicht übernimmt und es Sache der Gebäudeversicherung des Vermieters wäre. Die Gebäudeversicherung hat sich natürlich auch geweigert und somit wurde die Schuld hin und her geschoben. Zwischenzeitlich hat sich die Hausratversicherung meiner Nachbarn aber schriftlich an den Vermieter und dessen Versicherung gewendet und sie bezahlen den Schaden doch.

Nun habe ich große Sorge, dass ich ein Problem bekomme... ich habe mich natürlich beim Mieterschutzbund (die Hotline auch für Nicht-Mitglieder) erkundigt, die meinen es sei definitiv Sache des Vermieteres und sollten diesbezüglich ja eigentlich am besten Bescheid wissen. Ein bekannter Anwalt hat dies kurz bestätigt. Trotzdem wundere ich mich, ob das alles so stimmt, nachdem die Versicherungen nach dem Hin und Her doch darauf gekommen sind, dass Gebäudeversicherung Recht behält, es nicht zahlt und die Hausrat übernimmt.

Ich freue mich wirklich sehr über Antworten, weil ich gerade ziemlich überfordert bin mit der Situation und einfach nicht weiß, wie ich mich am Besten verhalten soll. Tausend Dank und beste Grüße!

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Einbruch, Diebstahl, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung
Muss ich bezahlen, wenn ich eine Tür beschädigen musste weil das Schloss kaputt war?

Hallo, ich befinde mich in folgender Situation: Ich habe mit Freunden eine Ferienwohnung in Spanien gemietet, wo wir den Sommer über arbeiten. Einmal konnten wir die Tür nicht mehr öffnen, weder von innen, wo 3 Leute eingesperrt waren, noch von außen wo ich versucht habe, die Tür mit dem Schlüssel zu öffnen. Wir hatten die Tür nicht abgeschlossen, nur zugezogen, das Schloss war definitiv kaputt ohne dass wir etwas dafür konnten (im Nachinein hat man gesehen dass der Riegel von der Klinke nicht mehr mit dieser 'verbunden' war und sich deswegen nicht bewegen lies). Wir haben 3 Stunden lang versuch mit allen Mitteln die Tür zu öffnen, unsere Kontaktperson vergeblich zu erreichen versucht und haben auch Feuerwehr, Polizei und Schlüsseldienst verständigt, von denen uns aber niemand helfen wollte oder konnte. Der Schlüsseldienst hatte nur eine spanische Ansage laufen, wo wir mehrfach auf englisch aufs Band gesprochen haben, unsere Situation geschildert und Adresse und Telefonnummer hinterlassen haben. Da kam nie eine Antwort. Daraufhin haben wir die Tür eintreten lassen weil wir keinen weiteren Ausweg wussten und die Leute in der Wohnung schon nervös wurden weil sie ja über Stunden festsaßen und eigentlich zur Arbeit mussten. Die Tür ist natürlich kaputt gegangen und konnte aber für 413 Euro inklusive neuem Schloss repariert werden. Der Vermieter ist nicht versichert und verlangt jetzt, dass wir das zahlen. Unserer Meinung nach ist aber nicht unsere Schuld, dass das Schloss kaputt war. Laut Aussage des Vermieters hätte ein neues Schloss alleine 500 Euro gekostet, die er also so oder so gezahlt hätte. Da kommt er mit den Kosten für neues Schloss und Reparatur für 400 Euro doch noch gut weg oder nicht? Oder müssen wir zahlen?

Vielen Dank!

Versicherung, Recht, Vermieter, beschaedigung, Hausratversicherung, Vandalismus
Übernahme Kosten Ferienwohnung wegen nicht selbstverursachten Wasserschaden - keine Hausratvers.

Hallo!

Ich habe schon gesucht und 100 mal bei google andere Suchbegriffe/-sätze eingegeben aber so ganz schlau bin ich nicht geworden.

Wir haben in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden (nicht durch uns verursacht). Dusche, Klo, Wände und Laminat im Flur müssen raus gerissen werden. Bautrocknungsgeräte werden für 4 Wochen aufgestellt und danach wird alles wieder instandgesetzt. Dies zahlt alles die Versicherung unserer Vermieter.

Das heißt unsere Wohnung ist für ca. 6 Wochen nicht bewohnbar. Der Bauleiter der Instandsetzungsfirma sowie der Versicherungsmann unserer Vermieter sagt, wir "dürfen" in eine Ferienwohnung ziehen und das übernimmt unsere Hausratversicherung.

Wir haben aber keine Hausratversicherung!!! Und jetzt??? Zwei Personen und vier Meerschweinchen wo hin???

Klar ist wir müssen für die Zeit keine Miete zahlen und könnten somit eine Ferienwohnung zahlen ABER hier im Umkreis kosten alle Ferienwohnungen für zwei Personen zwischen 45-70 Euro die Nacht.

Ich zahle Miete pro Monat 710 Euro warm. Soll ich jetzt über 600 Euro mehr zahlen für eine Ferienwohnung als Dank das ich überhaupt nichts dafür kann und dafür dass ich noch aus meiner Wohnung raus muss?

Hat da jemand Ahnung, wie das aussieht wenn man halt keine Hausratversicherung hat. Ich habe eine Haftpflichtversicherung mit integriertem Schutz bei Wasser- und Brandschaden. Aber das hilft mir hier ja überhaupt nicht weiter.

Und weil es so schön ist, hat unsere Waschmaschine gestern auch noch den Geis aufgegeben. Das kann doch echt nicht wahr sein.

Ferienwohnung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?

Hi,

heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.

Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.

Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.

Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.

Wie läuft das jetzt genau ab?

Ich selber habe keine Versicherung.

Viele Fotos habe ich schon gemacht.

Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?

Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?

Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?

Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?

Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......

Danke schön.

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Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

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