Im Sommer habe ich gern mal die Fenster auf Kipp, auch wenn ich nicht zuhause bin... so wie es viele machen... Nun ist klar stellen sich die Versicherungen bei einem Einbruchsfall Quer, wenn das Fenster auf Kipp war (kann ich auch verstehen). Wie ist es aber wenn das Fenster (neue Kunststoffrahmen, keine alten Holzfenster...) abschließbar ist, es also nicht ohne weiteres zu öffnen ist? Bedeutet der Einbrecher hat es nicht so leichtes spiel, müsste also die Scheibe wenn einschlagen, was wohl dann ein klarer Versicherungsfall wäre...
-Meine Frage, ist es wenn das Fenster im gekippten Zustand (aber ABGSCHLOßEN) Versicherungstechnisch wie ein Verschlossenes Fenster behandelt? Oder bestehen Versicherungen immer beim verlassen einer Wohnung/Haus auf verschlossene Fenster?