Hallo,

in Versicherungsbedingungen von Hausratversicherungen mit Fahrradklausel habe ich gelesen: "Wenn Sie das Fahrrad abstellen, müssen Sie am Fahrrad ein verkehrsübliches Schloss anbringen und es mit diesem sichern".

Was bedeutet nun "sichern"?

Reicht es, wenn das Schloss nur an Reifen und Rahmen des Fahrrades befestigt ist (so dass man es immer noch wegnehmen könnte) - oder muss das Fahrrad so an einem Gegenstand angeschlossen sein, dass es nicht weggenommen werden kann, wenn das Schloss nicht aufgebrochen wird?

Danke :-)