Besitze ich zu viel, wenn mir eine 30qm Wohnung nicht reicht?

Hallo.

Ich beschäftige mich ja schon seit einer Weile mit einer Wohnung, die ich besichtigt habe. Sie ist zirka 30qm groß und hat zwar einen Keller, aber die Mieter haben dort kein eigenes Kellerabteil. Das Bad ist so klein, dass kein Platz für einen Schrank ist, im Flur ist auch so wenig Platz, dass nicht mal ein Schuhregal hinpasst. Ich weiß einfach nicht, wie ich meine Sachen dort alle unterbringen soll.

Ich frage mich mittlerweile, ob ich zu viele Dinge besitze, wobei ich der Meinung bin, dass ich eher sehr wenig besitze. Ich habe nicht mehr als 10 Paar Schuhe (inklusive Badeschlappen, Hausschuhe), habe einen winzigen Kleiderschrank, Bücher leihe ich fast nur aus und kaufe so gut wie keine, habe alle CDs verkauft, keine Videos, so gut wie keine Deko und keine Blumen.

Habe mir einen Grundriss von der Wohnung erstellt und es wird dort nicht alles reinpassen, denn ich hab z. B. einen Wäscheständer, eine Trittleiter, eine Sackkarre, ein Zelt und zwei Schlafsäcke und da die Wohnung keinen Keller hat, weiß ich nicht, wie ich das alles unterbringen soll.

Es gibt dort sehr viele baugleiche Wohnungen und ich frag mich jetzt, ob ich einfach zu viel besitze? Ich finde aber, dass es wirklich nicht viel ist und wenn ich z. B. die Trittleiter weggebe, könnte ich keine Glühbirnen mehr auswechseln, Wäscheständer brauche ich auch, da keine Leinen im Keller oder Garten sind. Also es sind alles Dinge, die ich wirklich nutze und brauche. Was ich nicht brauche, verkaufe ich bei Ebay, weil ich drauf achte, dass es nicht zu viele Dinge sind.

Man sollte doch einen gewissen Mindesthausrat haben können, oder? Ich finde eine 30qm-Wohnung ohne Keller definitiv zu klein. Mit Keller wäre es gerade noch akzeptabel, aber ohne Keller ist auf 30qm für mich kein menschenwürdiges Leben möglich. Wohnen in den 30qm-Wohnungen nur Leute, die da übergangsweise wohnen oder was besitzen die alles nicht, damit sie in diesen Wohnungen zurechtkommen? Oder ist dort einfach nur alles vermüllt und bis an die Decke vollgestopft?

Ich kann meinen Hausrat kaum noch dezimieren. Ich weiß nicht, welchen Fehler ich mache, weil die Wohnung für mich zu klein wäre. Verstehe auch nicht, warum der Vermieter im Keller den Mietern nicht jeweils einen kleinen Verschlag zur Verfügung stellt. Ich bräuchte nicht mehr als 4qm, dann wäre das Wichtigste dort untergebracht.

Dinge, Hausrat, wohnflaeche, Platzmangel, Quadratmeter, kleine wohnung
Übernachtungskosten bei Wasserschaden (2 Personen)?

Hallo, ich hatte vor ca. 2 Wochen in der Wohnung, die ich gemeinsam mit meiner Freundin bewohne, einen massiven Wasserschaden, durch den unsere Wohnung unbewohnbar geworden ist. Wir sind daraufhin beide erstmal jeweils bei unseren Eltern untergekommen. Nun habe ich in den Versicherungsbedingungen folgendes zur Entschädigung der Wohnkosten gelesen:

"Wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen, Sie aber bei Freunden oder Verwandten unterkommen und auf ein Hotel verzichten, gilt: Statt der Hotelkosten erhalten Sie von uns einen pauschalen Tagessatz in Höhe von 30 €. Den pauschalen Tagessatz zahlen wir für höchstens so lange, wie wir für Hotelkosten aufkommen würden."

In Absatz 1 ist folgendes definiert:

"Wir ersetzen Kosten für die Unterbringung in einem Hotel unter folgenden Voraussetzungen: Ihre Wohnung (A 1.2.1), die sonst ständig bewohnt ist, wurde unbewohnbar. Sind Teile der Wohnung bewohnbar geblieben, gilt: Wir ersetzen die Kosten nur dann, wenn Ihnen eine Beschränkung auf den bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Nebenkosten (z. B. für Frühstück oder Telefon) erstatten wir nicht."

Gilt diese Pauschale auch, wenn unsere Eltern keine "Miete" von uns verlangen? Und sind mit einem Betrag von 30€ die Kosten für uns beide abgegolten oder haben beide von uns einen Anspruch auf jeweils 30€ pro Tag, woraus sich dann ja eine Gesamtentschädigung von 60 € pro Tag für beide ergeben würde?

Recht, Hausrat, Wasserschaden, Wirtschaft und Finanzen
Kaution für Möbel/Hausrat einbehalten. Wie ist die Rechtslage?

Hallo,

ich habe für ca. 1 Jahr eine möbelierte 1-Zimmer-Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Hauptmieter gewesen und hat mir die 1-Zimmer-Wohnung untervermietet. Mitlerweile miete ich die Wohnung selbst direkt beim Eigentümer. Meinem ehemaligen Vermieter habe ich damals eine Kaution zur "Sicherung aller seiner Ansprüche" hinterlegt.

Als er seine Möbel abgeholt hat, hat er zwei Flecken auf der Couch beanstandet. Ich habe ihm mitgeteilt, dass diese nicht von mir seien und schon seit anfang an Vorhanden waren.

Als ich ihn zwei Tage später um Auszahlung meiner Kaution bat, sagte er, er werde mir diese abzüglich der Kosten für die Reinigung und abzüglich der Kosten für Dinge, die er nicht erhalten hat überweisen.

Nachdem ich die im Mietvertrag aufgeführten Möbel durchgegangen bin, ist mir aufgefallen, dass ein kleines Regal von ihm bei mir steht.

Zusätzlich fordert er von mir die Zimmerlampe, welche nicht im Vertrag aufgeführt ist und ein Sandwichtoaster. Der Sandwichtoaster ist ebenfalls nicht im Vertrag aufgeführt und ist eigentlich Hausrat, weswegen er nicht teil des Mietgegenstandes sein kann.

Bei unerfüllten Forderungen des Vermieters bin ich zur Nachbesserung berechtigt, bevor ein Abzug von der Kaution erfolgen darf. Ich denke bei der Couch habe ich keine chance, da ich nicht nachweisen kann, dass die Flecken bereits zu Beginn vorhanden waren. (Ich habe diese nichtmal wargenommen, bis er mir ein Bild davon schickte)

Nun meine Fragen:

  1. Ist eine solche Nachbesserung auch bei den Möbeln möglich? Sodass ich ihm ermögliche diese Abzuholen? (er wohnt jetzt relativ weit weg, Muss er die Sachen abholen oder ich ihm bringen?)
  2. Bin ich verpflichtet ihm die Lampe zu überlassen, da diese nicht im Vertrag aufgeführt wurde?
  3. Bin ich verpflichtet ihm einen Sandwichtoaster zu überlassen, da dieser a) nicht im Vertrag aufgeführt ist und b) es nicht teil des Mietvertrages ist?
  4. Gibt es eine Art Verhältnismäßigkeit bei der Höhe der Kosten der Reinigung der Couch? Bzw. rechtfertigt dies eine gesamte Reinigung der Couch oder ist eine professionelle Fleckenentfernung für den 1cm² großen Flecken ausreichend.

Zusätzlich ist anzumerken, dass ich ab nächstem Sonntag, also in 2 Tagen im Ausland sein werde, und deswegen eine Übergabe schwierig wird. Ich habe kein Problem damit, ihm die Sachen zu überlassen es wird nur sehr umständlich, da ich wie gesagt nicht da bin. Deswegen würde mich die Rechtslage interessieren.

Vielen Dank für eure Hilfe :-)

Möbel, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Untervermietung, Kaution, Hausrat, Kautionsrückzahlung, Nachbesserung, beschädigt
GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Technik, Elektronik, Versicherung, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Hausrat, Schaden, Sprechanlage
Ratten im Keller und großer Schaden?

Hallo, ich hätte eine dringende Frage und ein wichtiges Anliegen.

Wir haben seit einiger Zeit Ratten im Keller (Mehrfamilienhaus). Es wurden auch bereits erhebliche Schäden festgestellt. Die Ratten sind durch ein Loch aus dem Betonboden gekommen und haben sich natürlich extrem vermehrt. Sie haben in allen Kellerräumen alles zerfressen und ihren Kot hinterlassen. Durch Klärung mit der Vermietung gab es nur die Antwort das die Hausrat hierfür greift. Nachdem dies passierte habe ich mich um das Loch selbst gekümmert. Allerdings musste ich feststellen das nach ein paar Monaten ein neues entstanden ist. Dann habe ich Rattenfallen aufgestellt und einige damit erwischt. Der Hausmeister hatte die Fallen aber entfernt.

Heute morgen musste ich feststellen das die Ratten somit wieder im Keller waren und einen noch größeren Schaden angerichtet haben. Durch Taschen gefressen und Kleidung in Kartons zerstört. Da weder beim Ersten Vorfall eine Reinigung der Keller stattgefunden hat und ich eine so unseriöse Absage erhalten habe muss jetzt etwas passieren.

Damals war der Schaden im 100 Euro Bereich. Aber was jetzt beschädigt wurde sprengt alle Grenzen. Mehr als geschätzt 500 Euro wurden zerstört und ich bin mehr als sauer. Mit diesen Sachen (Kleidung usw.) Kann natürlich nichts mehr angefangen werden.

Jetzt komme ich aber zur eigentlichen Frage. Wer kommt jetzt für den Schaden auf wenn der Vermietung bereits von einem ersten Schaden bekannt war und eine Beseitigung der Ratten nie stattgefunden hat. Die Vermietung wusste das es eine Rattenplage gibt und muss doch jetzt meines Erachtens für den Schaden aufkommen oder? Die Hausrat tritt meiner Meinung nach nur in Kraft wenn es ein unvorhersehbarer Schaden ist. Es hängt aber bereits seit 3 Jahren ein Schild im Keller das Rattengift ausgelegt wurde. Also hätte sich doch die Vermieterin besser darum kümmern müssen das soetwas nicht passiert.

Bitte helft mir und gebt mir brauchbare Tipps oder Erfahrungen.

Mietrecht, Vermietung, beschaedigung, Hausrat, Keller, Ratten
Wer zahlt für Sturmschaden an "meinem Carport" wenn ich nur Mieter des Grundstücks bin?

Hallo ich bin Mieter eines Freistehenden Einfamilienhauses mit Garten. Auf dem Grundstück befinden sich 2 Parkplätze die ich laut Mietvertrag benutzen darf. Diese beiden Parkplätze habe ich selbst mit einem Doppel carport überdacht (Das carport gehört mir und zählt zu meinem Hab und Gut ), um meine beiden PKW's zu schützen ( beide bei ergo versichert) . Bei einem Sturm sind die Dachplatten stark beschädigt wurden, teilweise weggeflogen. Ich habe eine Hausrat Versicherung abgeschlossen ( auch ergo) Weil ich dachte " mit diesem leistungsstarken Schutz genieße ich finanzielle Sicherheit für mein Hab und Gut" ( so stehts im ergo schreiben ). Jetz wollte ich bei der Ergo- Schadens Regulierung nur den schaden telefonisch anzeigen ( weil mein Versicherungsbetreuer selbst mich schon abgewimmelt hat) da haben die mir gleich gesagt das ist nicht versichert, weil ein Carport nur über ne Gebäude Versicherung zu versichern ist ( sowas kann man aber nur als Eigentümer eines Gebäudes abschließen ) und sie die Ablehnung des schadens gleich schriftlich rausschicken .....Das ist mir zu kompliziert und ich versteh das alles nicht , ich dachte der Werbeslogen von Ergo ist das die mich verstehn ? (Übrigens hatte ich vor einigen jahren einen Hagelschaden an besagtem carport.... damals war meine Partnerin bei der Alianz Hausratversichert... der Schaden wurde sofo rt mit 600 Euro für die Reparatur beglichen..... das hab ich verstanden.

Carport, Hausrat
Brandloch in einer Couch in Ferienwohnung

Hallo,

wir haben folgendes Problem. Über Silvester haben wir (mehrere Leute) in einer Ferienwohnung gefeiert. Die Ferienwohnung war eine Nichtraucherwohnung. Daran haben wir uns auch gehalten. Aber offensichtlich ist es in der Silvesternacht doch zu einer Zigarette in der Wohnung gekommen und auf der Couch befindet sich jetzt ein gut sichtbarer Brandfleck - eben in Größe einer brennenden Zigarette. Wir haben den Schaden bei Raumübergabe selbstverständlich sofort gemeldet.

Die Vermieterin meint, sie wolle Fragen ob der Raumausstatter die Couch neu beziehen lassen kann. Aber ich persönlich gehe davon aus, dass sie die Couch lieber ersetzen wollen (das war jedenfalls die initiale Aussage bei der Raumabnahme). Das Kissen lässt sich nicht drehen. Die Couch hatte schon einige Flecken und war nicht die Neueste. Uns wurde mitgeteilt die Couch habe "700 bis 800 Euro" gekostet und "sei ja schon ein paar Jahre alt".

Wir sind uns noch nicht sicher, ob einer von uns eine Haftpftlicht- oder Hausratsversicherung hat, über die solche Schäden mit versichert wären. Das sind wir gerade am klären. Aber selbst wenn ist es ja immer fraglich ob eine Haftpflicht Schäden an gemieteten Gegenständen und eine Hausrat Sengschäden übernimmt.

Wenn wir als Gruppe selbst in die Tasche greifen und zahlen müssen, wie können wir sicher stellen, dass die Vermieterin uns nicht eine ungerechtfertigt hohe Summe zahlen lässt?

Selbstverständlich wollen wir den Schaden ersetzen, aber ungern würden wir für eine "zum rechten Zeitpunkt" kommende Neuausstattung der Wohnung aufkommen.

Wenn uns Jemand dazu noch Quellen geben könnte (und nicht nur sich widersprechende Tipps) wäre das ganz ganz Prima.

Vielen Dank!

Schadensersatz, Recht, Ferienwohnung, Hausrat, Rechtsschutz, Schaden
Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

Waschmaschine, Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Hausrat, Hausratversicherung, Wasserschaden

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