Hallo! Ich habe kürzlich beim Nachlassgericht ein Erbe ausgeschlagen. Gestern bekam ich dafür eine Kostenrechnung in Höhe von 30,-€. Muss man als ALG II Empfänger diese Gebühren auch zahlen o. gibt es eine Gebührenbefreiung?
Muss man die Gebühr für eine Erbausschlagung als ALG II Empfänger zahlen?
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