Feuchter Laminatboden durch kaputtes Fenster. Hausrat oder Gebäudeversicherung?

Hallo ihr Lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Nach dem Sturm am 09. Juni habe ich meine Vermieterin angerufen, sie solle bitte gucken, ob alle Fenster zu geblieben sind und ob es reingeregnet hat (Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in meiner Wohnung, habe aber beim Verlassen alle Fenster geschlossen, bei dem heißen Wetter kann es immer mal zu starken Regenfällen kommen)

Meine Vermieterin meinte, das Fenster sei zwar offen, aber es hätte wohl nicht reingeregnet.

Naja, es kommt, wie es kommen musste, am folgenden Tag war ich nun wieder Zuhause und leider Gottes hatte es doch reingeregnet, die gute Frau hat wohl nicht richtig geguckt! Das Fenster hatte mehrere Sachen runtergefegt, unter denen sah man noch einiges an Wasser, leider kam jede Hilfe für den Laminat zu spät, der wölbt sich nun schon. Ich hab den Hausverwalter angerufen, der möchte mir weismachen, dass ich nun für den Schaden aufkommen soll. Habe heute sofort eine Hausratversicherung abgeschlossen, die ich leider noch nicht hatte. Ja, ich weiß, jung und naiv, aber daran hatte ich gar nicht mehr gedacht. (Bin 20, ist meine erste Wohnung).

Nun meine Frage: So wie ich mich informiert habe, ist es so, dass die Gebäudeversicherung für den Wasserschaden aufkommen muss. Ist dem so? Ich habe weder etwas mit dem Verschulden des kaputten Fensters zu tun, noch mit dem Wasserschaden, der dadurch entstand. Auch ist der Laminat nicht mein Eigentum und wurde vom Vermieter irgendwann gekauft und verlegt.

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.

Versicherung, Recht, Laminat, Hausratversicherung, Wasserschaden
Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?

Hi,

heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.

Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.

Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.

Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.

Wie läuft das jetzt genau ab?

Ich selber habe keine Versicherung.

Viele Fotos habe ich schon gemacht.

Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?

Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?

Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?

Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?

Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......

Danke schön.

Versicherung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden
Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

Waschmaschine, Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Hausrat, Hausratversicherung, Wasserschaden
Fahrrad aus dem Keller meiner Freundin geklaut, greift meine Hausrat (EHV/Allianz)?

Hallo,

mir wurde kürzlich das Mountain Bike (Wert: 1000 EUR) aus dem Keller meiner Freundin gestohlen. Wann genau, kann ich nicht sagen - zuletzt habe ich darauf geachtet, als die Winterreifen aufgezogen wurden. Seitdem habe ich ihren Keller nicht mehr betreten - ihr ist es nicht aufgefallen - mir jetzt natürlich sofort. Der Keller ist mit einem Gatter versehen, zu dem nur sie den Schlüssel hat. Wenn man sich das Tor mal genau ansieht, wäre es möglich, dass jemand die 2,50m-Tür mit einer Leiter überwindet und sich zwischen Tür und Decke durch schiebt (da sind etwa 40-50cm Platz). Anders, als so, kann ich mir nicht erklären, wie es aus dem abgeschlossenen Keller gekommen ist. Im Keller selbst war es leider nicht noch einmal fest angeschlossen.

Ich bin ihrer Stadt nicht gemeldet, sondern nur alle paar Wochenenden mal dort, also kein Mietverhältnis/Untermiete, etc. Meine EHV von der Allianz deckt Fahrraddiebstahl in unbegrenzter Höhe ab, was ich leider auch schon ein paar Mal daheim in Anspruch nehmen musste - soweit die Vorgeschichte.

Jetzt überlege ich, wo ich Anzeige erstatte und ob das Auswirkung auf meine Haftpflicht hat. Grundsätzlich bin ich mir zwar zu 95% sicher, dass das Rad zuletzt in ihrem Keller stand, aber die Restunsicherheit bleibt. Stichwort: Außenversicherung - Wirkt sich das auf die Chance aus, den Wert erstattet zu bekommen, wenn es aus dem Wohnbesitz eines Dritten entwendet wurde? Hier heißt es in der Police: "§ 5 (2) Die in §§ 1 und 2 genannten Sachen sind, soweit es in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich festgelegt ist, vorübergehend außerhalb des vereinbarten Versicherungsortes weltweit dort versichert, wo sie sich befinden (Außenversicherung). Zeiträume von mehr als 3 Monaten gelten nicht als vorübergehend."

Was würdet ihr mir raten: Kann ich es der Versicherung als aus dem fremden Keller gestohlen melden oder sollte ich einen anderen Tatort angeben? Ganz sicher bin ich mir eben auch nicht, wo ich es/wann zuletzt gesehen habe (Oktober wohl).

Danke im Voraus...

Fahrrad, Allianz, Diebstahl, Hausratversicherung
Schadensmeldung nach Deckeneinsturz in Mietswohnung

Hallo,

Habe aktuell leider ein Problem mit meiner Mietwohnung und weiß nicht so recht wie ich den Schaden zu melden habe.

In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt. Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt. Sachlage war soweit klar, wurde wohl beim Bau geschlammt und Materialfehler , Vermieter meldet das ganze seiner Gebäudehaftpflichtversicherung und bezahlt die Reparatur der Decke.

Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.

Habe nun mal eine Art Schadensmeldung erstellt, kann ich etwa in der Art dass meinem Vermieter überreichen und er leitet dass an seine Hausratversicherung weiter oder wer ist dafür zuständig ?

So sieht nun meine Schadensmeldung bisher aus. Muss ich genaue Daten da nun schon aufnehmen Alter des Laptops? brauch ich eine Rechnung? oder wie wird das ganze abgewickelt. Bin da nun etwas überfordert und mag eigentlich nicht auf meinem Schaden sitzenbleiben.


Schadensmeldung

Ort des Schadens: ******

Schadenszeitpunkt: 18.06.2013 gegen 21:00 Uhr,

Vorfall: In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt

Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt

Schadensbeseitigung: Am Freitag Morgen wurde die Decke von der beauftragen Firma neu verputzt, hierfür musste ich allerdings einen extra Urlaubstag nehmen um diese Arbeiten zu beaufsichtigen. Der Putz ist nun über das Wochenende eingezogen.

Folgende Beeinträchtigungen und Schäden sind dem Mieter durch den Deckeneinsturz entstanden.

  • Starke Verschmutzung des Raumes ( erhebliche Reinigung notwendig)
  • Gefahr des weiteren Deckeneinsturzes, da weitere Risse in der Decke waren. Daher Raum kaum zu betreten gewesen und nicht nutzbar gewesen.
  • Starke Verschmutzung durch herabfallende Deckenteile an Regal, Sofa, Tisch, Fußboden und Schuhen
  • Mehrere Bilderrahmen und Dekoartikel wie Kerzenständer wurden zerstört
  • Mein Laptop wurde durch herabfallende Deckenteile extrem verschmutzt und beschädigt ( Displayhalterung gebrochen)
  • Für die Reparaturarbeiten musste ein Urlaubstag genommen werden

Ich bitte Sie darum diese Schäden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden und den dadurch enstandenen Schaden zu ersetzen.

Miete, Versicherung, Mietrecht, Hausratversicherung
Rohrbruch über uns, keine Hausrat. Was nun?

Hallo,

wir stehen gerade vor einem schwerwiegenden Problem und ich wollte euch mal um Rat fragen.

Wir (WG, bestehend aus 3 Personen) wohnen in einem 11stöckigem Plattenbau im 5. Stock. Gestern morgen um 5 bin ich von Geräuschen aufgewacht, die ich erst als Regen und 5 Sekunden später als einen massiven Wassereintritt in unsere Wohnung identifiziert habe. Die komplette Wohnung stand mindestens 5cm unter Wasser, es lief von allen Wänden und Decken. Nachdem ich dem Hauswart Bescheid gegeben habe, habe ich angefangen alles in Sicherheit zu bringen was noch zu retten war und Wasser zu schöpfen.

Es gab einen Wasserrohrbruch in der 7. Etage über uns, eine Wohnung die nicht mehr bewohnt ist. Das Rohr wurde gerade 4 Tage zuvor repariert (meiner Ansicht nach dilettantisch) und der Schacht auch nicht wieder verschlossen, weshalb das Wasser auch ungehindert die Wohnung unter Wasser setzen konnte. Alle Etagen unter der 7. sind schwer betroffen, da das Wasser erst um 7:15 Uhr abgestellt wurde.

Nun zu meinem eigentlichen Problem und Fragen:

Wir besitzen als WG keine Hausratversicherung. Wer kommt wir die entstandenen Schäden auf? (Renovierung, Unbewohnbarkeit der Wohnung aller Vorraussicht nach für mehrere Wochen, Möbel und Elektrogeräte)

Es sind gerade erst 2 neue Mitbewohner eingezogen und diese sind noch nicht in den Mietvertrag mit aufgenommen. Wie verhält sich das hier?

Welche Mietminderungsmöglichkeiten sind gegeben?

Dadurch, dass es das Pfingstwochenende ist kommt der Versicherungsangestellte der Gebäudeversicherung erst am Dienstag. Wie stelle ich sicher, dass auch alle Schäden aufgenommen werden?

Und auch wichtig. Dadurch das die Wohnung nun extrem feucht ist, wer kommt für die Folgeschäden aufgrund der langen Wartezeit auf Maßnahmen (Trocknungsfirma kommt erst am Donnerstag, also 5 Tage später) auf? Bisher steht hier nur ein Luftentfeuchter.

Muss ich die feuchten Möbel in der Wohnung jetzt erstmal stehenlassen?

"Geflicktes" Rohr sowie Schäden in der Wohnung sind per Foto dokumentiert und für die Wasserhöhe in der Wohnung gibt es zahlreiche Zeugen.

Ich weiß, dass das eine Menge Fragen sind und viel zu lesen ist, aber ich stehe gerade vor einem riesengroßen Scherbenhaufen und ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich bin total verzweifelt. Für ausführliche Antworten wäre ich euch sehr dankbar!

Versicherung, Recht, Mietrecht, Hausratversicherung, Wasserschaden
Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

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